Einwohnerversammlung Stuttgart-Süd 2023
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | 27.03.2023 bis 15.05.2023 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Süd |
Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd
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Barrierefreiheit
In Heslach muss man als eingeschränkte:r Fußgänger:in (mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl etc.) häufig lange Umwege in Kauf nehmen, weil der kürzeste direkte Weg über ein Stäffele ohne Rampe o.ä. führt, zum Beispiel von der Benckendorffstraße/Burgstallstraße in die Hahnstraße oder von der Böheimstraße in den Schnellweg. Es wäre schön, wenn die Treppenaufgänge so gestaltet werden könnten, dass jede:r sie nutzen kann.
Moderationsteam
Stäffele sind per se leider nicht barrierefrei, da die gesetzlichen Maximalsteigungen nicht eingehalten werden können. Ein Umbau von Treppenanlagen in barrierefreie Rampenbauwerke ist leider aufgrund der Grundstücksverhältnisse und Randbedingungen oft nicht möglich. Für Kinderwagen oder Fahrräder werden in besonders begründeten Einzelfällen Kinderwagenrampen oder Schieberinnen an Treppenanlagen nachgerüstet. Diese sind aufgrund der zu hohen Steigung der Treppen keine geeignete Lösung für Rollatoren oder Rollstühle.
Die Treppenanlage Benkendorffstraße/Burgstallstraße in die Hahnstraße weist eine nutzbare Breite von max. 2 m auf. Der Platzbedarf einer Kinderwagenrampe beträgt ca. 95 cm. Nach dem Einbau einer Kinderwagenrampe stände nur eine Restbreite von etwa 1 m (abgetrennt durch einen Handlauf) zur Verfügung. Um den Begegnungsverkehr auf den Treppenläufen zu ermöglichen, ist eine Mindestbreite von 1,50 m vorgegeben. Ansonsten ist der Begegnungsverkehr nur noch auf den Zwischenpodesten möglich. Auch eine gemeinsame Nutzung (Elternteil/Kind oder ältere Person/stützenden Begleitung) wäre dann nicht mehr möglich. Die Treppe ist daher nicht für den Einbau einer Kinderwagenrampe geeignet. Eine fußläufige, stufenlose Verbindung ist über die Müllerstraße möglich. Diese Verbindung ist max. 200 m länger und sicher begehbar.
Bei der Treppenanlage Schnellweg in die Böheimstraße ist die nutzbare Breite kleiner als 2 m. Hier wäre die verbleibende Restfläche für die Regelnutzung noch kleiner. Die Randnutzung der Treppe (Abstellanlage von Müllbehältern usw.) verringert den vorhandenen Platz zusätzlich. Der Einbau einer Kinderwagenrampe an dieser Stelle kann nicht befürwortet werden.
Um im Straßenabschnitt zwischen Böheimstraße und Hahnstraße eine Verbindung mit einer Kinderwagenrampe zu schaffen, würde sich am ehesten die Treppenanlage an der Kelterstraße eignen. Insbesondere durch die Neuanlage des Spielplatzes ist hier der richtige Standort. Die 4 Treppenläufe von der Böheimstraße zum Spielplatz sind 2,50 m breit und für den Einbau einer Kinderwagenrampe geeignet. Das Tiefbauamt wird hier eine Kinderwagenrampe planen und realisieren. Damit ist der Spielplatz für Nutzer mit Kinderwägen von der Böheimstraße aus erreichbar.
16.05.23, 10:01 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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