Einwohnerversammlung Stuttgart-Süd 2023
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
---|---|
Zeitraum | 27.03.2023 bis 15.05.2023 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Süd |
Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd
Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen voranmelden
Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und dem Bezirksvorsteher besprechen?
- Alle Beiträge 38
- Soziales 3
- Bildung 3
- Umwelt 2
- Verkehr 14
- Flächennutzung/Bauplanung/Infrastruktur 13
- Sonstiges 3
Zu Mieten und Milieuschutzgebiet:
· Bis zur Müllerstraße wurde in Heslach ein Quartier als Milieuschutzgebiet ausgewiesen.
· Die Frage stellt sich warum bis dorthin und nicht bis nach ganz Südheim?
· Südheim wurde Anfang des letzten Jahrhundert als erste soziale Wohnungssiedlung gebaut.
· Wird angedacht das das Gebiet des Milieuschutzgebiet noch bis Südheim auszuweiten?
War zumindest einmal angedacht.
· Aufgrund der immer stärker ansteigenden Mieten, wäre es wünschenswert, so etwas wie einen „Mietenstop“ im Talgrund Heslach und Südheim einzuführen.
· Z.B. wird dort wo das Hotel Hottmann steht, neue Wohnungen für ein betreutes Wohnen geschaffen.
Prinzipiell eine gut Sache. Doch leider wird der Preis für eine 100 qm Wohnung 1 Million betragen.
· Wenn solche Bauvorhaben wie das alte Hotel Hottmann verwirklicht werden, wird sich das auch auf den Mietspiegel in Heslach/Südheim auswirken.
· Was unternimmt die Stadt, das die Mieten nicht immer weiter steigen und eine gewollte Durchmischung der Bürgerschichten nicht mehr stattfindet, so das Wohnungen für Rentner und und Geringverdiener unbezahlbar sind?
Tanna
Leider funktioniert der Milieuschutz als Instrument in keinster Weise, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten (siehe dazu mein Anliegen). Ansonsten stimme ich aber voll zu.
26.04.23, 09:41 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Milieuschutzsatzung „Heslacher Tal“ wurde zunächst vom Bezirksbeirat Süd vorgeschlagen und durch die Verwaltung für die Voruntersuchung erweitert. Durch das Ergebnis der datenbasierten Voruntersuchung wurde der Abgrenzungsvorschlag des Aufstellungsbeschlusses in die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Satzung übernommen.
Eine Erweiterung bis Südheim ist nicht möglich. In diesem Fall müsste eine neue Satzung erlassen werden. Aktuell bestehen keine Absichten darüber, eine Milieuschutzsatzung für dieses Gebiet zu erlassen.
Für die Abgrenzung wurde die Zäsur durch die Böblinger Straße im Norden, die Siedlung „Eiernest“ im Südosten, das Marienhospital im Osten sowie die unbebauten Gartengrundstücke im Süden zugrunde gelegt.
Ein Mietenstopp ist rechtlich nicht zulässig. Es gelten die mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt hat die Stadt ansonsten keinen Einfluss auf die Miethöhe.
Ein Mitarbeiter beim Amt für Stadtplanung und Wohnen prüft Angebotsmieten bei den gängigen Immobilienportalen und schreibt Vermieter bzw. Makler an, wenn der Verdacht besteht, dass die Miete nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz überhöht ist.
Die Stadt unternimmt viel, um möglichst viele bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Im kommunalen Baulandmodell SIM (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell) werden Vorhabenträger unter gewissen Voraussetzungen gezwungen einen Anteil an geförderten Mietwohnungen zu schaffen. Bei der Entwicklung städtischer Areale ist die Förderquote deutlich höher. Zudem betreibt die Stadt nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats mittlerweile eine aktive Bodenpolitik und versucht Flächen aufzukaufen, um diese für den bezahlbaren Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
Ziel der Stadt ist es stets sozial durchmischte Stadtquartiere mit einem erheblichen Anteil an geförderten Wohnungen zu entwickeln.
Allerdings fließen geförderte Mietwohnungen nicht in den Mietspiegel ein.
Daher hat die Stadt zusätzlich das Instrument des "preisgedämpften Mietwohnungsbaus" entwickelt. Dort sollen Mieten 10 % unter der Ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten werden
09.05.23, 15:39 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Weitere Phasen ansehen
Weitere Informationen zum Vorhaben
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-81960
E-Mail: mareike.stephan@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart