Auf dem Gelände des Schulzentrum Nord soll eine Dreifeldsporthalle errichtet werden. Foto: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Nord

Bebauungsplan Schulzentrum Nord

Aufstellung eines Bebauungsplans

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: noch offen
vsl. Umsetzung: noch offen
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Stuttgart-Nord

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
noch nicht geöffnet

Voraussetzung für Errichtung einer Dreifeldsporthalle schaffen

Aufgrund der Errichtung zusätzlicher Schulen im Umfeld der Werner-Siemens-Schule (Neckar-Realschule, Alexander-Fleming-Schule, Hedwig-Dohm-Schule) sowie aufgrund des Bevölkerungszuwachses, der sich aus den Neuaufsiedlungen im Zuge von Stuttgart 21 erwarten lässt, hat sich für den Stadtbezirk Stuttgart-Nord ein Bedarf an zusätzlichen Sporthallenflächen ergeben.
 
Deshalb soll auf dem Gelände des Schulzentrums Nord eine Dreifeldsporthalle errichtet werden, die sich sowohl für den Schul- als auch den Vereinssport eignet. Darüber hinaus soll die Sporthalle auch die Durchführung von Sportveranstaltungen für rund 150 Zuschauer ermöglichen.

Die sich derzeit auf dem Grundstück befindenden Hausmeisterwohnungen sollen adäquat ersetzt werden. Hierfür sind planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen, da der bisherige Bebauungsplan "Werner-Siemens-Schule" den für einen Hallenneubau in Frage kommenden Bereich zwar als Gemeinbedarfsfläche/Schule festsetzt, aber hier keine überbaubare Grundstücksfläche im erforderlichen Umfang vorsieht.

Durch eine zusätzlichen Sporthalle kann die bereits vorhandene Sportinfrastruktur am Standort Schulzentrum-Nord sinnvoll ergänzt werden und Versorgungsengpässe insbesondere im Bereich des Schul- und Vereinssport entgegengewirkt werden.
 

Planungsauswirkungen auf den Baumbestand

Das Gebiet zeichnet sich durch einen teilweise hochwertigen Baumbestand aus, so dass im weiteren Planungsprozess vor allem ein besonderes Augenmerk auf die Frage gerichtet wird, wie mit den Bäumen umzugehen ist. Eine fachgutachterliche Erhebung und Bewertung des Baumbestands ist daher unverzichtbare Voraussetzung für den weiteren Planungsprozess.
 
Zugunsten des Bauvorhabens lassen sich Baumrodungen leider nicht vermeiden, doch soll sichergestellt werden, dass sich die planungsbedingten Vegetationsverluste in einem angemessenen Rahmen bewegen und vor allem ausreichend Ersatzpflanzungen vorhanden sein werden. Die Ersatzpflanzunge sollen nach Möglichkeit direkt vor Ort in jedem Fall aber im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung vorgenommen werden.
 

Information zur Bürgerbeteiligung

Termine noch offen

Über Bürgerbeteiligungen zu diesem Vorhaben infomieren wir Sie hier auf dem Portal, sobald Termine oder Zeiträume feststehen.

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

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