Stuttgart-Bad Cannstatt
Bebauungsplan Benzstraße
Erstellung eines Bebauungsplans
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 17.02.2009 bis 01.08.2016 vsl. Umsetzung: 22.12.2016 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Bad Cannstatt |
beendet
Verlegung der Benzstraße
Zur weiteren Entwicklung des NeckarParks soll im Rahmen dieses Bebauungsplanver-fahrens, insbesondere mit der Verlegung der Benzstraße, durch Festsetzung eines Kerngebiets für Q 21 und Ausweisung von öffentlichen Grünflächen für Sport und Spiel sowie Sondergebiete, Planungsrecht geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bad Cannstatt, Stadtteil Veielbrunnen auf Teilen des ehemaligen Güterbahnhofgeländes. Es liegt zwischen den Hauptveranstaltungsorten im NeckarPark und der zu verlegenden Benzstraße. Es wird begrenzt:
- im Norden von der verlegten Benzstraße;
- im Osten von Teilen der Landesstraße L 1100, den Sportanlagen und dem gemeinsam genutzten Vereinsgelände des ESV Rot-Weiß Stuttgart und des VfL Stuttgart;
- im Süden von der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, der Porsche-Arena, der Mercedes-Benz-Arena und den dazugehörigen Nebenanlagen;
- im Westen in Teilen von der Mercedesstraße und dem Cannstatter Wasen.
Ziele der Planungen
Für Q 21 wird eine eingeschränkte Kerngebietsnutzung sowie Sondergebiete vorge-sehen, diese ergänzt die bereits festgesetzte Kerngebietsnutzung im Bebauungsplan Reichenbachstraße (Ca 283/1) und die geplante Kerngebietsnutzung in Ca 283/5, um hier entsprechend auf die vorhandene Lärmsituation zu reagieren. Das städtebauliche Erscheinungsbild bildet den Auftakt zu den dahinter liegenden Veranstaltungsbereichen sowie den Übergang zu den angrenzenden Planungen der Bebauungspläne Ca 283/1 und Ca 283/5. Die Gebäudehöhen orientieren sich an der Höhenentwicklung der neuen Benzstraße. Zwischen Q 21 und den Veranstaltungshallen wird das Entfluchtungskonzept umge-setzt. Als Ersatz für die im Rahmen der Planung der Daimler-Benz AG wegfallenden Sportplätze werden hier zwei öffentliche Grünflächen für Sport und Spiel, Parkanla-gen mit Wegen ausgewiesen. Die Nutzung der Sportplätze unterliegt, wie in der Be-schlussvorlage dargestellt, gewissen Einschränkungen. In diesen öffentlichen Grünflächen befinden sich zwei Sondergebiete Sport, mit dem Ziel, im Zusammenhang hier Zweckbauten und Sporthallen zu errichten, die der sportlichen Nutzung dienen. Im Q 22 sollen unter anderem die wichtigen Parkierungsmöglichkeiten für die angren-zenden Vereine gesichert werden.
Die neue Benzstraße wird größtenteils auf die bestehenden Zubringerwasserleitun-gen Zw 700 und Zw 650 gelegt. Zusammenfassend werden folgende Ziele verfolgt:
- Verlegung des Wasentunnels.
- Verbesserung der überörtlichen Verkehrsanbindung (L 1100) sowie Erschließung der angrenzenden Flächen.
- Aufwertung der rückwärtigen Erschließung der Veranstaltungshallen mit teilweiser Nutzung der bestehenden Benzstraße, südliche Erschließung der Sportanlagen, zur Anlieferung und Entfluchtung sowie Erschließung der Kerngebietsnutzung von Q 21.
- Die Erschließung der Sportflächen zwischen Q 21 und Q 22, die hier aufgrund der Planung der Mercedes-Benz-Erweiterungsfläche ausgewiesen werden.
Für die zwei neu geplanten Sportplätze gilt gemäß dem Schalltechnischen Gutach-ten Folgendes:
Trainingsveranstaltungen an Werktagen sind bis 22 Uhr auf beiden Spielfeldern (zeitgleich) möglich.
Ein Spielbetrieb auf beiden Spielfeldern ist an Wochenenden außerhalb der Ruhe-zeiten uneingeschränkt möglich.
In den Ruhezeiten 7 - 9 Uhr, 13 - 15 Uhr und 20 - 22 Uhr sollen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf dem westlichen Spielfeld möglichst keine Spiele stattfin-den.
Das östliche Spielfeld ist uneingeschränkt nutzbar, wenn nur dieses bespielt wird.
Die Voraussetzungen, die Sportflächen innerhalb der Ruhezeiten doch zu nutzen sind im Gutachten dargestellt, ebenso wie der Sonderfall "intensiver Spielbetrieb" bei mehr als 500 Zuschauern.
Bebauungsplan beschlossen
Der Gemeinderat hat am 22. Dezember 2016 den Bebauungsplan zur Benzstraße in Bad Cannstatt beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
Weitere Informationen zum Vorhaben
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
- GRDrs 942/2016 - Satzungsbeschluss Benzstraße (PDF)
- GRDrs 942/2016 Anlage 2 - Begründung und Umweltbericht (PDF)
- GRDrs 942/2016 Anlage 3 - Bebauungsplan (PDF)
- GRDrs 942/2016 Anlage 4 - Text (PDF)
- GRDrs 942/2016 Anlage 5 - Frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 942/2016 Anlage 6 - Beteiligung Behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 942/2016 Anlage 7 - Erneute Beteiligung Behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 942/2016 Anlage 8 - Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)
- GRDrs 126/2016 - Auslegungsbeschluss Benzstraße (PDF)
- GRDrs 126/2016 Anlage 2 - Begründung und UMweltgericht (PDF)
- GRDrs 126/2016 Anlage 3 - Bebauungsplan Mai 2016 (PDF)
- GRDrs 126/2016 Anlage 3 - Bebauungsplan neu A4 (PDF)
- GRDrs 126/2016 Anlage 4 - Text Mai 2016 (PDF)
- GRDrs 126/2016 Anlage 5 - Frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstige Träger(PDF)
- GRDrs 126/2016 Anlage 6 - Beteiligung Behörden und sonstige Träger (PDF)
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
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Rathauspassage 2
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