Stuttgarter Lärmaktionsplan
Lärmminderung für die Bevölkerung
Thema | Umwelt |
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Zeitraum | für Beteiligung: 05.08.2019 bis 30.09.2019 |
Zielgruppe | Alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter |
Überprüfung des Lärmaktionsplans
Der Lärmaktionsplan ist bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Stadt Stuttgart hat im Jahr 2017 die ebenfalls alle fünf Jahre durchzuführende Lärmkartierung aktualisiert. Damit liegt eine bedeutsame Entwicklung der Lärmsituation vor, weshalb nun eine Überprüfung des Lärmaktionsplans notwendig ist.
Das Amt für Umweltschutz hat die Überprüfung abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Bericht als Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt. Der Bericht enthält im Wesentlichen die Beschreibung der bestehenden Lärmsituation, die durchgeführten Maßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan und die in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen des Lärmaktionsplans.
Die Stadtverwaltung hält eine vollständige Überarbeitung des Lärmaktionsplans derzeit nicht für erforderlich. Diese ist erst zum nächsten fälligen Termin am 18. Juli 2024 vorgesehen. Bis dahin sollen weiter möglichst viele Maßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan vom 14. April 2016 umgesetzt werden. Neue Maßnahmen zur Lärmminderung sind folglich nicht geplant.
Bei der Überprüfung des Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplans kann im Internet unter www.stadtklima-stuttgart.de unter dem Stichwort Lärm/Lärmaktionsplan abgerufen werden. Der Prüfbericht liegt außerdem vom 5. August bis 27. September 2019 im Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, Zimmer 417 (4.OG), montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr aus.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Lärm gehört heute zu den größten, vom Menschen verursachten Umweltbeeinträchtigungen, und kann zu gesundheitlichen Belastungen und Schäden führen. Um dem entgegenzuwirken, ist es die Aufgabe von Gemeinden, einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen und diesen alle fünf Jahre zu überprüfen.Was ist der Lärmaktionsplan?
Im Lärmaktionsplan sind die Belastungen verschiedener Lärmquellen in ihrer Gesamtwirkung erfasst und der Aktionsplan bietet somit eine Informationsgrundlage, um koordiniert gegen die Lärmbelastung und deren Ursachen vorzugehen. Den ersten Lärmaktionsplan hat der Stuttgarter Gemeinderat 2009 beschlossen. Das zuständige Amt für Umweltschutz hat nun nach rund fünf Jahren den Lärmaktionsplan fortgeschrieben und dazu einen Entwurf erstellt. In dieser Fortschreibung sind Maßnahmen aufgeführt, durch die Lärmminderungen und damit eine Verbesserung für die Bevölkerung erreicht werden können.Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier. Das bedeutet, es besteht keine rechtliche Verpflichtung die darin enthaltenen Maßnahmen umzusetzen. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen aber bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen. Ob und wie Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden, entscheidet die jeweils zuständige Stelle, bei den städtischen Maßnahmen in der Regel der Gemeinderat.
Wie kann ich mich beteiligen?
Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat im Juni beschlossen, den Entwurf des Lärmaktionsplans im Rahmen einer Bürgerbeteiligung öffentlich auszulegen und kommentieren zu lassen. Das bedeutete, alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter hatten bis zum 14. August die Möglichkeit, das Strategiepapier zu kommentieren und Anregungen zu geben. Dabei ging es nicht um neue Vorschläge und Ideen für Maßnahmen, sondern um den Entwurf an sich. Mitmachen konnten Interessierte- über ein Forum: Im angebotenen Diskussionforum zum Lärmaktionsplan wurden nicht weitere neue Maßnahmen gesucht, sondern konkrete Rückmeldungen zum Entwurf der Fortschreibung erfragt.
- per Mail: Anregungen oder Kommentare zum Entwurf des Lärmaktionsplans konnten außerdem auch per E-Mail an laermminderungsplan@stuttgart.de geschickt werden.
Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeinderat am 14. April 2016 beschlossen.
Wo finde ich die Fortschreibung 2015 des Lärmaktionsplans?
Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann hier heruntergeladen werden: Lärmaktionsplan Stuttgart - Fortschreibung 2015 (PDF). Außerdem lag der Entwurf zwischen dem 6. und 31. Juli montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr im Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, 3. OG, Zimmer 322a, sowie in allen Bezirksrathäusern zur Ansicht aus.Zur weiteren Information finden Sie unter dem Reiter "Links und Downloads" vier Anlagen als pdf-Dokumente, in denen alle Maßnahmen aus 2009 aufgelistet sind und ihr Umsetzungsstand kommentiert wurde. Außerdem kann dort auch die Liste der vorgeschlagenen Maßnahmen aus der Bürgerschaft heruntergeladen werden.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Ihre Meinung interessiert uns
Der Gemeinderat hat 2009 den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. Das zuständige Amt für Umweltschutz hat nun die Fortschreibung 2015 des Lärmaktionsplans als Entwurf fertiggestellt. Bis zum 14. August 2015 konnten Sie den Entwurf im Forum kommentieren und Anregungen dazu abgeben. Dabei ging es nicht um neue Vorschläge und Ideen für Maßnahmen, sondern
um den Entwurf an sich.
Die Stadtverwaltung sammelt und prüft die abgegebenen Kommentare und
Beiträge, die in den Lärmaktionsplan einfließen können. Voraussichtlich Ende
2015 wird der Lärmaktionsplan dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Welche Ideen und Vorschläge haben Sie zum Entwurf des Lärmaktionsplans?
Gerade komme ich aus einer Städtereise Wien/Bratislave/Brno zurück: Stuttgart in den Sommerferien ist dagegen fast geradezu beängstigend leise. Allerdings gibt es eine in meinen Augen sehr unverständliche Ausnahme: einzelne, extrem laute KFZ.
Meist handelt es sich um "offene" Motorräder oder hochgetunte, vierrädrige"Wölfe im Schafspelz", d.h. Fahrzeuge, die sich eigenltich eher auf Rennstrecken, als in der Innenstadt zu Hause fühlen dürften und durch wahnsinnigen Lärm auffallen.
Es wäre schön, wenn diesem - in meinen Augen völlig überflüssigen - Unwesen ein Ende bereitet werden würde. Flüsterasphalt oder Templimit hilft da nicht weiter - eher eine lebenslange Versorgung der in der Regel männlichen, heterosexuellen Fahrer mit Pharmaprodukten der Firma Pfizer. [Anmerkung der Redaktion: Ein angehängtes Foto konnte aus urheberschutzrechtlichen Gründen nicht mitveröffentlicht werden.]
Jan Minges
Hallo Telemaster,
Sie sprechen damit in der Tat ein Problem an, dass viele Menschen stört. Einschlägige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (§ 30) besagen, dass unnötiges Herumfahren und vermeidbare Lärmerzeugung verboten sind. Ebenso sind Manipulationen an den Auspuffanlagen der Motorräder nicht erlaubt. Nur muss das alles kontrolliert werden. Die verantwortlichen Behörden tun hier alles, soweit es ihnen möglich ist. Doch ist das auch immer eine Frage der Personalkapazität, die es schwierig macht höhere Kontrolldichten zu ermöglichen. Natürlich sind sich die verantwortlichen Behörden der Situation bewusst. Was den Lärmaktionsplan betrifft, kann dieses Problem nicht mit bestimmten Maßnahmen (außer eben Kontrollen) begegnet werden. Jene Maßnahmen im Lärmaktionsplan sollen helfen Verkehrslärm und Lärm von Anlagen zu mindern, der bei bestimmungsgemäßen bzw. normalem oder alltäglichem Gebrauch entsteht. Solche Maßnahmen könnten etwa Flüsterasphalt, Lärmschutzwände oder ähnliches sein. Diese würden aber nicht unbedingt gegen das von Ihnen angesprochene Problem helfen.
Viele Grüße
Ihr Moderationsteam
13.08.15, 14:32 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Straßenverkehr wird als größte Lärmquelle wahrgenommen
Vom 13. Juli bis zum 14. August 2015 hatten die Stuttgarterinnen und Stuttgarter Gelegenheit, den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu kommentieren. Die meisten Vorschläge zur Lärmminderung gingen für den Straßenverkehr ein.Schon bei der Aufstellung des ersten Lärmaktionsplans im Jahr 2009 hat die Stadt Stuttgart die Öffentlichkeit intensiv beteiligt. Das Land Baden-Württemberg unterstützte die Erstellung des Lärmaktionsplans und die Werbung dafür intensiv. Zehn Bürgerworkshops wurden damals angeboten, in denen rund 210 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihren Stadtbezirk Lärmprobleme identifizieren und Maßnahmen zur Lärmminderung ausarbeiten konnten. Darüber hinaus hatten alle Stuttgarter die Möglichkeit, Maßnahmenvorschläge beim Amt für Umweltschutz einzureichen. Über 1300 Beiträge reichten die Bürger damals ein. Sie wurden in einer Vorschlagsliste gesammelt, gebündelt und dem Lärmaktionsplan als Anhang beigefügt. Im Zuge der Fortschreibung wurden die Informationen über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aktualisiert. Die Liste kann hier oder als "Anhang 4: Vorschlagsliste aus der Bevölkerung" unter "Links & Downloads" als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
Im Jahr 2015 wird dieser Lärmaktionsplan nun fortgeschrieben. Dabei stehen die Darstellung des derzeitigen Sachstands, also welche Maßnahmen des Lärmaktionsplans bislang umgesetzt wurden, sowie die Frage, wie die weitere Umsetzung aussehen kann, im Mittelpunkt. Der Lärmaktionsplan von 2009 wird durch die Fortschreibung geprüft und an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Alle Stuttgarter hatten die Möglichkeit, sich vom 13. Juli bis 14. August in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans einzubringen. In diesem Zeitraum lief die Online-Beteiligung auf „Stuttgart - meine Stadt". Vom 6. Juli bis 31. Juli lag der Entwurf zusätzlich im Amt für Umweltschutz und in den Bezirksrathäusern öffentlich aus. Auf Bürgerworkshops wurde in diesem Schritt verzichtet, da es bei der Fortschreibung weniger um die Erarbeitung neuer Maßnahmen, sondern vielmehr um die Rückmeldung der Bürger zum Entwurf geht.
Ergebnisse aus der Beteiligung 2015
Sechzig Bürger beteiligten sich an der Fortschreibung, indem sie den Entwurf kommentierten oder ergänzende Vorschläge einreichten. Per Mail oder über das Portal gingen insgesamt 86 Beiträge ein. Davon bezogen sich 73 auf den Straßenverkehr, 5 auf den Schienenverkehr und 8 Vorschläge auf andere Lärmquellen.
Beiträge zu Straßenverkehrsmaßnahmen bezogen sich vor allem auf Geschwindigkeitsbeschränkungen und Kontrollen. Aber auch zu den Themen Verkehrsregelung, lärmmindernder Fahrbahnbelag, Anwohnerregelungen oder Parkraummanagement gab es Vorschläge.
Ein Großteil der eingereichten Vorschläge bezog sich auf bekannte Themen - wie etwa Tempo 30 in der Stadt, Fahrverbote für Motorräder und den Ausbau des Radwegenetzes - oder sie stimmten mit der Vorschlagsliste aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Lärmaktionsplan 2009 überein. Konkrete neue Vorschläge gingen nur vereinzelt ein. Die Liste wird derzeit entsprechend aktualisiert und ergänzt.
Die Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen aus der Bevölkerung werden dem Lärmaktionsplan als Anlage hinzugefügt. Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeinderat am 14.04.2016 beschlossen.
Dokumente zum Stuttgarter Lärmaktionsplan
Anhang 1: Lärmminderungsplan Vaihingen - Stand der Umsetzung der Maßnahmen (PDF)
Anhang 2: Lärmminderungsplan Zuffenhausen - Stand der Umsetzung der Maßnahmen (PDF)
Anhang 3: Lärmminderungsplan Bad Cannstatt - Stand der Umsetzung der Maßnahmen (PDF)
Anhang 4: Vorschlagliste aus der Bevölkerung zum Lärmaktionsplan 2009 mit aktuellem Stand (PDF)
Gemeinderatsdrucksache 1336/2015 (PDF)
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Lärmaktionsplan finden Sie auf den Internetseiten von Stadtklima Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
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