Entlang der Hedelfinger Straße im Bereich Unteres Rot soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Foto: Stadtmessungsamt/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Hedelfingen

Bebauungsplan Hedelfinger Straße / Unteres Rot

Wohnbebauung ermöglichen

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Bürgerbeteiligung: seit 2014
vsl. Umsetzung: bis Ende 2020
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Hedelfingen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Der Bau neuer Wohnungen soll ermöglicht werden

In der Hedelfinger Straße zwischen dem Ortskern des Stadtbezirks und Wangen liegen erfasste und bebaute Flächen, für die im alten Bebauungsplan 1972/41 nur der Nutzen als Gewerbegebiet festgelegt worden ist. Wohnnutzung ist somit planungsrechtlich nicht zulässig. Der Flächennutzungsplan hingegen stellt eine gemischte Baufläche dar und aktuell befindet sich dort eine gemischte Nutzungsstruktur, also Wohn- und Gewerbegebäude.
 
Der Bebauungsplan soll daher angepasst und im Geltungsbereich zwischen der Hedelfinger Straße Nummer 130 und 154 daher künftig als Mischgebiet festgelegt werden. Dazu wurden bereits 2012 Gespräche mit fast allen Eigentümern der betroffenen Grundstücke geführt, deren Überlegungen sind, die Wohnnutzung zu intensivieren, was jedoch mit dem vorhandenen Planungsrecht nicht möglich ist.
 
Darüber hinaus ist nach Norden bis zur Gemarkungsgrenze Wangen hin kein verbindliches Planungsrecht vorhanden und Bauvorhaben werden gemäß § 34 Baugesetzbuch nach dem Einfügen in die nähere Umgebung beurteilt. Auch in diesem Abschnitt des Geltungsbereichs ist eine gemischte Nutzungsstruktur vorhanden.
 
Um dem dringenden Wohnbedarf der Hedelfinger Bevölkerung Rechnung zu tragen, soll deshalb im gesamten Geltungsbereich ein Mischgebiet festgesetzt werden. Außerdem soll der Abschnitt der Hedelfinger Straße Nummer 96 bis 112, der bereits umgestaltet wurde, im Bebauungsplan auf den ganzen im Geltungsbereich liegenden Abschnitt der Hedelfinger Straße ausgedehnt werden. Dazu gehört auch der angrenzende Teil der Verkehrsfläche in der Hedelfinger Straße. Hier verläuft künftig auch die vom Stuttgarter Gemeinderat beschlossene Streckenführung der Hauptradroute 2.
 

Geltungsbereich des Bebauungsplans

 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist mit durch eine gestrichelte Umrandung markiert. Foto: Stadtmessungsamt/Stadt Stuttgart
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist mit durch eine gestrichelte Umrandung markiert. Foto: Stadtmessungsamt/Stadt Stuttgart
Phase 3

Weitere Bürgerbeteiligung

Termine noch offen

Über weitere Beteiligungen infomieren wir Sie hier auf dem Portal, sobald Termine oder Zeiträume feststehen.

Phase 2

Erörterungstermin

29.04.2014

Die Öffentlichkeit wurde am 29. April 2014 um 18 Uhr im Bezirksrathaus Hedelfingen in der Heumadener Straße 1 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

04.04.2014 bis 05.05.2014

Im Rahmen der frühzeitigen  Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 4. April bis zum 5. Mai 2014 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Hedelfingen zur Einsicht bereit gehalten.

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​