Für das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost soll es einen neuen Bebauungsplan geben. Kartenausschnitt: Stadtmessungsamt
Stuttgart-Möhringen

Bebauungsplan Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost

Attraktivität des Gewerbegebiets steigern

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit Juli 2009
vsl. Umsetzung: 2022
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Möhringen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Attraktivität des Gewerbegebiets stärken

Das Hauptziel der Planung besteht darin, die Attraktivität des Gewerbegebietes Fasanenhof-Ost und der benachbarten Versorgungsgebiete zu erhalten und zu stärken. Hierzu soll zum einen die Zulässigkeit des Einzelhandels neu geregelt werden. Insbesondere zur Stärkung des in geringer Entfernung befindlichen Versorgungsbereiches am Europaplatz soll innerhalb des Gewerbegebietes Fasanenhof-Ost der Einzelhandel ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
 
Weiterhin sollen mit dem Bebauungsplan auch Vergnügungsstätten und ähnliche Einrichtungen ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen dieser Nutzungen für das Plangebiet zu verhindern und die Gewerbeflächen für die vorhandene und weiterhin angestrebte gewerbliche Nutzung zu sichern.
 
Zum anderen soll das teilweise vier Jahrzehnte alte Planungsrecht den veränderten Gegebenheiten und Anforderungen an ein modernes Gewerbegebiet angepasst werden. Hierbei soll insbesondere stadtgestalterischen und ökologischen Aspekten - etwa durch Festsetzung eines Pflanzstreifens, Vorgaben zur Dachbegrünung und zu Werbeanlagen - Rechnung getragen werden. Gleichzeitig werden auch die Belange der Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden berücksichtigt, indem der Bebauungsplan insbesondere eine maßvolle Nachverdichtung erlaubt und es somit ermöglicht, die Betriebsgrundstücke besser auszunutzen.
 
Neben den genannten Zielsetzungen werden im Zuge der Überplanung auch an einzelnen Stellen die Verkehrsflächen angepasst. Derzeit (1. Quartal 2019) wird geprüft, ob eine bauliche Anpassung des Kreisverkehrs am Gebietseingang zur Lösung der bestehenden Verkehrsprobleme erforderlich ist, gegebenenfalls ist eine Anpassung des Planungsrechtes in diesem Bereich nötig.
Phase 3

Öffentliche Auslegung

23.10.2020 bis 23.11.2020

Die Planauslagen zum Vorhaben werden vom 23. Oktober bis zum 23. November 2020 im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und werden zusätzlich im Bezirksrathaus Möhringen zur Einsicht bereit gehalten. Während des Auslagezeitraums kann sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.

Phase 2

Erörterungstermin

23.07.2009 bis 23.07.2009

Die Öffentlichkeit wurde am 23. Juli 2009 im Bezirksrathaus Möhringen in der Maierstraße 1 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

10.07.2009 bis 23.07.2009

Im Rahmen der frühzeitigen  Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 10. Juli bis zum 23. Juli 2009 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wurden die Unterlagen im Bezirksrathaus Möhringen zur Einsicht bereit gehalten.

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

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Abteilung Kommunikation
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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

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