Kita-Kinder beim Spielen. Foto: ccvision
Stuttgart-Obertürkheim

Neubau der Kita in der Kleinen Gasse

Ausbau der Kapazitäten

ThemaKinder/Jugend/Familie,Baumaßnahme
Zeitraumvsl. Umsetzung: bis Ende 2024
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Obertürkheim

ohne Beteiligungohne Beteiligung
noch nicht geöffnet

Neubau und Erweiterung der Kindertagesstätte

Auf dem Grundstück in der Kleinen Gasse 10 befindet sich eine Tageseinrichtung für eine Kindergruppe, mit etwa 19 Plätzen im Alter von zwei bis sechs Jahren. Das Gebäude ist mittlerweile in die Jahre gekommen, in schlechtem baulichen Zustand und genügt nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine kindgerechte Betreuung sowie flexible Nutzung als Kindertageseinrichtung. Daher stellt sich lediglich der Abbruch des Gebäudes und eine Neubebauung als sinnvoll sowie wirtschaftlich dar.
 
Der Abbruch und Neubau wurde im Rahmen einer Grundstücksuntersuchung im Zuge der Haushaltsanmeldung 2018/2019 bereits durch das Hochbauamt geprüft. Mit dem Ergebnis, dass maximal eine 3-gruppige Tageseinrichtung für Kinder individuell geplant und realisiert werden kann. Das Jugendamt plant den Betrieb der bisherigen 1-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Nachbargebäude Trollinger Straße 11 zukünftig in den Neubau zu integrieren. Mit dem Ausbau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Kleine Gasse 10 wird für den Stadtbezirk ein gutes Angebot in der Kindertagesbetreuung realisiert.

In der neu zu errichtenden Einrichtung sollen ca. 45 Kinder in 3 Gruppen, davon 1 Gruppe für 3-6-Jährige mit insgesamt ca. 20 Plätzen, 1 Gruppe 0-6-Jährige mit ca. 15 Plätzen sowie 1 Gruppen für 0-3-Jährige mit ca. 10 Plätzen untergebracht werden. Die Einrichtung wird nach dem Raumprogramm des Jugendamtes realisiert. Die Außenanlagen werden entsprechend neu geplant und hergestellt.
 
Zeitplan für die Umsetzung
 
  • Bauantrag: Frühjahr 2022
  • Baubeschluss: Frühjahr 2023
  • Baubeginn: Sommer 2023
  • Bauzeit: 20 Monate
  • Fertigstellung: Ende 2024
 

Rechtlicher Hintergrund

Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege. Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, z.B. wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind. Diese Rechtsansprüche sind in § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ausdrücklich festgeschrieben.

Ihre Ansprechpartner zum Vorhaben

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Amt für Liegenschaften
Telefon: (0711) 216-91408
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Liegenschaften
Heustraße 1
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Jugendamt
Telefon: (0711) 216-55565
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Jugendamt
Wilhelmstraße (M) 3
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Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

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