Stuttgart-Wangen
Bebauungsplan Zentrum St. Christophorus
Änderung des Planungsrechts
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Bürgerbeteiligung: vsl. 3. Quartal 2019 vsl. Umsetzung: noch offen |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Wangen |
beendet
Wohnhaus für Menschen mit Behinderung
Die katholische Kirchengemeinde beabsichtigt, auf dem Grundstück zusätzliche Nutzungen anzusiedeln und vorhandene Gebäude durch neue zu ersetzen. Dies geschieht in Kooperation mit dem Caritasverband und der kroatischen Kirchengemeinde. Da in Wangen ein dringender Bedarf an Pflegeplätzen besteht, will der Caritasverband ein Wohnhaus für Menschen mit Behinderung mit 18 Plätzen bauen. Um für die auch in ihrer Mobilität eingeschränkten Bewohner eine kurzwegig erreichbare Arbeits- und Betreuungsmöglichkeit zu schaffen, soll ergänzend auf demselben Grundstück das Gebäude des Gemeindesaals durch ein neues Gebäude ersetzt werden, in dem eine Behindertenwerkstatt bzw. ein Förder- und Betreuungsbereich mit ca. 20 plätzen eingerichtet wird. Auch Pflegeplätze für Senioren sind in Wangen nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Deshalb sind im selben Gebäude auch 8 betreute Seniorenwohnungen geplant
Das geltende Planungsrecht setzt für das gesamte Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Gemeindezentrum fest. Da weder die Art der geplanten Nutzung noch das erforderliche Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans entspricht, ist die Änderung des Planungsrechts erforderlich. Weil nur ein Grundstück betroffen ist und darüber hinaus kein Planungserfordernis besteht, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Vorhabenträger und Vertragspartner der Stadt ist der Caritasverband. Der Aufstellungsbeschluss wurde im März 2017 gefasst. Zurzeit wird die Planung überabeitet, und im Anschluss daran werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Das geltende Planungsrecht setzt für das gesamte Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Gemeindezentrum fest. Da weder die Art der geplanten Nutzung noch das erforderliche Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans entspricht, ist die Änderung des Planungsrechts erforderlich. Weil nur ein Grundstück betroffen ist und darüber hinaus kein Planungserfordernis besteht, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Vorhabenträger und Vertragspartner der Stadt ist der Caritasverband. Der Aufstellungsbeschluss wurde im März 2017 gefasst. Zurzeit wird die Planung überabeitet, und im Anschluss daran werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Information zur Bürgerbeteiligung
Termine noch offen
Über Bürgerbeteiligungen zu diesem Vorhaben infomieren wir Sie hier auf dem Portal, sobald Termine oder Zeiträume feststehen.
Weitere Informationen zum Vorhaben
In den Gemeinderatsdrucksachen zum Projekt finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
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Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
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