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Stuttgart-Plieningen

Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Plieningen

Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 19.03.2013 bis 02.10.2015
vsl. Umsetzung: 05.12.2019
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Plieningen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart

Die Aufstellung des Bebauungsplans für Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen in Plieningen ist erforderlich, um die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart in verbindliches Recht umzusetzen und entsprechende rechtsverbindliche Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros für den gesamten Stadtbezirk Plieningen treffen zu können.

Gemäß des Ergebnisses der Konzeption ist vorgesehen, Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Wettbüros in allen Baugebieten auszuschließen und zur Bedarfsdeckung lediglich in A-, B- und C-Zentren gemäß des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Stuttgart Zulässigkeitsbereiche zu definieren.

Die A-, B- und C-Zentren weisen in Teilen der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche eine hohe funktionale Dichte und ein stabiles Bodengefüge auf und haben somit die vergleichsweise besten Voraussetzungen, ohne wesentliche Nachteile die Ansiedlung einer begrenzten Anzahl von Vergnügungsstätten zu ermöglichen.

Da sich im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen lediglich ein D-Zentrum (Ortsmitte) befindet, sind gemäß der Vergnügungsstättenkonzeption im gesamten Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes auszuschließen. Auch sonstige Vergnügungsstätten sollen im Plangebiet nicht zulässig sein.
 
Phase 3

Öffentliche Auslegung

21.08.2015 bis 02.10.2015

Die Planauslagen zum Vorhaben wurden vom 21. August bis 2. Oktober 2015 direkt im Amt für Stadtplanung und Erneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage eingesehen werden. Während des Auslagezeitraums konnte sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Freitag, 21. August 2015 08:30 Uhr bis Freitag, 2. Oktober 2015 15:30 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Bebauungsplan beschlossen

Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2019 den Bebauungsplan zur Vergnügungsstättensatzung in Plieningen beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​