Stuttgart-Vaihingen
Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Vaihingen
Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: seit 23.04.2013 vsl. Umsetzung: 1. Quartal 2021 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Vaihingen |
beendet
Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen in Vaihingen
Um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten steuern zu können, wurde bereits 2012 die Vergnügungsstättenkonzeption Stuttgart beschlossen und seit dem stadtweit mithilfe der Aufstellung von Bebauungsplänen umgesetzt. Auch im Stadtbezirk Vaihingen soll das mit diesem Bebauungsplan erreicht werden.
Die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegten A-, B-, und C-Zentren werden als Zulässigkeitsbereiche für Vergnügungsstätten definiert. Vaihingen verfügt in der Ortsmitte über ein C-Zentrum. Innerhalb des Zulässigkeitsbereiches können Ausnahmen für Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken, Tanzlokale und weitere Vergnügungsstätten erteilt werden, die nicht dem Sex- und Erotikgewerbe zuzurechnen sind. Spielhallen und Wettbüros müssen einen Mindestabstand von 85 m zueinander einhalten und dürfen sich nicht im Erdgeschoss befinden. Die Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn keine negativen Auswirkungen auf die städtebauliche Situation zu erwarten sind.
Für die Kerngebiete im Bereich Hauptstraße 28, 30 und im Bereich Hauptstraße 31, 41, Robert-Koch-Straße 2 sind Ausnahmeregelungen, für Tanzlokale sowie Diskotheken und im Gewerbegebiet Wallgraben-West zusätzlich für Feierhallen und Swinger-Clubs vorgesehen.
Diese Maßnahmen sollen eine Niveauabsenkung der Gebiete, den sogenannten „Trading-down-Effekt“ verhindern.
Bordelle und bordellartige Betriebe werden allerdings im gesamten Plangebiet ausgeschlossen. Die bauordnungsrechtlich genehmigten und vorhandenen Vergnügungsstätten sollen einen erweiterten Bestandsschutz erhalten.
Geltungsbereich für den Auslegungsbeschluss
Phase
2
Erörterungstermin
07.05.2013
Am 7. Mai 2013 fand zwischen 18:00 und 19:10 Uhr im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein öffentlicher Erörterungstermin zum Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Vaihingen statt.
beendet
Ihr Weg zu uns!
Wo:
Landeshauptstadt StuttgartAmt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus
Wann:
Dienstag, 7. Mai 2013 18:00 bis 19:10 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)Weitere Phasen ansehen
Weitere Informationen zum Vorhaben
Weitere Informationen zur Vergnügungsstättenkonzeption finden Sie hier:
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
- GRDrs 374/2020 - Auslegungsbeschluss (PDF)
- Anlage 1 - Ausführliche Begründung (PDF)
- Anlage 2 - Bebauungsplanentwurf (PDF)
- Anlage 3 - Text (PDF)
- Anlage 4 - Zulässigkeitsbereich Kerngebiet (PDF)
- Anlage 5 - Gewerbegebiet (PDF)
- Anlage 6 - Begründung mit Umweltbericht (PDF)
- Anlage 7 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)
- Anlage 8 - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger (PDF)
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart