Stuttgart-Ost
Bebauungsplan Ulmer Straße
Sicherung des Gewerbegebiets Gaisburg
Thema | Stadtentwicklung |
---|---|
Zeitraum | für Beteiligung: noch offen vsl. Umsetzung: noch offen |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Stuttgart-Ost |
beendet
Bebauungsplanverfahren Ulmer Straße
Im Plangebiet ist es notwendig, für die zukünftige Entwicklung die Zielvorstellungen vorzugeben. Die Fläche soll weiterhin gewerblich genutzt werden, wobei zusätzlich zu den bisherigen Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Gaisburg auch die bislang von der EnBW als Kohlelagerfläche an der B 10 gelegene Fläche künftig anderweitig genutzt werden soll. Insbesondere muss hierzu die Erschließung untersucht werden.
Es soll untersucht werden, wie weit das bisherige Straßennetz des Bereichs des ehemaligen Güterbahnhofs (überwiegend Stichstraßen) ergänzt und verbessert werden kann und wie die Gleisflächen künftig genutzt werden könnten. Zudem soll geprüft werden, ob mit einer Neuordnung der Grundstücke und deren Überbaubarkeit und Unterbringung des ruhenden Verkehrs die Nutzungsstruktur verbessert werden kann.
Weiterhin soll der Standort als Gewerbestandort beibehalten und weiterentwickelt werden, weshalb nicht erwünschte Einzelhandelsnutzung sowie andere Nutzungen aus dem religiösen, sportlichen sozialen oder gesundheitlichen Bereich ausgeschlossen werden sollen. Einzelhandelsnutzungen, welche üblicherweise in Gewerbegebieten angesiedelt sind (KFZ, KFZ-Zubehör, Möbel, Baustoffe, Gartenbedarf), sollen zulässig bleiben.
Es soll untersucht werden, wie weit das bisherige Straßennetz des Bereichs des ehemaligen Güterbahnhofs (überwiegend Stichstraßen) ergänzt und verbessert werden kann und wie die Gleisflächen künftig genutzt werden könnten. Zudem soll geprüft werden, ob mit einer Neuordnung der Grundstücke und deren Überbaubarkeit und Unterbringung des ruhenden Verkehrs die Nutzungsstruktur verbessert werden kann.
Weiterhin soll der Standort als Gewerbestandort beibehalten und weiterentwickelt werden, weshalb nicht erwünschte Einzelhandelsnutzung sowie andere Nutzungen aus dem religiösen, sportlichen sozialen oder gesundheitlichen Bereich ausgeschlossen werden sollen. Einzelhandelsnutzungen, welche üblicherweise in Gewerbegebieten angesiedelt sind (KFZ, KFZ-Zubehör, Möbel, Baustoffe, Gartenbedarf), sollen zulässig bleiben.
Information zur Bürgerbeteiligung
Termine noch offen
Über Bürgerbeteiligungen zu diesem Vorhaben infomieren wir Sie hier auf dem Portal, sobald Termine oder Zeiträume feststehen.
Weitere Informationen zum Vorhaben
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Projekt finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
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