Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss zeigt das von der gestrichelten Linie umgebene Gebiet des Leonhardsviertels. Grafik: Stadtmessungsamt/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Mitte

Bebauungsplan Leonhardsviertel

Erstellen eines Bebauungsplans

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 29.05.2017
vsl. Umsetzung: Ende 2020
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Mitte

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Charakter des historischen Altstadtviertels soll gestärkt werden

Für das Leonhardsviertel im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte soll ein neuer Bebauungsplan erstellt werden. Ziel dieses Bebauungsplans ist es, den Charakter des Leonhardviertels als historisches Quartier zu stärken.

Das heutige Leonhardsviertel entstand im 14. Jahrhundert gemeinsam mit dem Bohnenviertel. Als Teil der Leonhardsvorstadt bzw. "Esslinger Vorstadt" war es die erste geplante Stadterweiterung Stuttgarts überhaupt und ist bis heute der letzte erhaltene Rest des mittelalterlichen Stuttgarts. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Begriff des Bohnenviertels als Synonym für die ganze Leonhardsvorstadt verwendet. Mit der städtebaulichen Zäsur durch den Bau des "Züblin-Parkhauses" 1963 etablierte sich im 20. Jahrhundert die Trennung der Viertel, die trotz ihrer gemeinsamen Geschichte und städtebaulichen Struktur auch bis heute noch streng voneinander getrennt betrachtet werden. Nach den gelungenen intensiven städtischen Bemühungen, das Bohnenviertel wieder als Wohnquartier aufzuwerten, konnte dies im Leonhardsviertel trotz verschiedener Versuche nicht grundsätzlich erreicht werden.

Mit dem Bebauungsplan soll die ursprüngliche Charakteristik des Leonhardsviertels wiederhergestellt und eine ausgewogene Nutzungsmischung  mit Stärkung der Wohnnutzung und Neuregelung von Vergnügungsstätten angestrebt werden. Damit wird ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan erforderlich.

Das für diesen Bebauungsplan eingefasste Gebiet (siehe Grafik unten) bedarf einer besonderen städtebaulichen Betrachtung. Soziale und kulturelle Belange der Bevölkerung sowie der Baukultur müssen berücksichtigt werden, um die langfristige Entwicklung des Gebiets mit seinem Charakter als historisches Altstadtviertel zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Geltungsbereich ein größeres Gebiet umfassen als der aus der "neuen Vergnügungsstättensatzung" herausgenommene Bereich. Damit wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan erforderlich, der am 16. Mai 2017 gefasst wurde.
 

Entwicklung eines urbanen Gebiets

Die vorhandene städtebauliche Struktur entspricht in ihrer kleinteiligen Nutzungsmischung einem Mischgebiet. Dieser Charakter soll beibehalten und gestärkt werden. Weiteres Planungsziel des Bebauungsplans ist daher die Art der Nutzung von der heute gültigen Baustaffel 1 der Ortsbausatzung in ein Mischgebiet bzw. sogenanntes "Urbanes Gebiet" zu ändern. Innerhalb dieses Gebietstyps wären Bordelle und bordellartige Betriebe nicht zulässig. Lediglich Bordellen und bordellartigen Betrieben, die bereits vor 1985 und seither ununterbrochen existierten und die in dem enger gefassten Bereich der Satzung von 1985/18 bzw. 2003/22 liegen, soll Bestandsschutz gemäß § 1 Abs. 10 BauGB gewährt werden. Vergnügungsstätten und Wettbüros sollen ausgeschlossen werden. Über weitere qualifizierte planungsrechtliche Bebauungsplanfestsetzungen hinaus sollen auch örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung der Fassaden und der Werbeanlagen erlassen werden, die bereits im Rahmen der vorgesehenen Gestaltungssatzung für das Leonhardsviertel erarbeitet wurden. Die geplanten Inhalte dieses bereits begonnenen Verfahrens werden in den Bebauungsplan Leonhardsviertel integriert.
 

Planungsübersicht

 
Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss zeigt das von der gestrichelten Linie umgebene Gebiet des Leonhardsviertels. Grafik: Stadtmessungsamt/Stadt Stuttgart
Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss zeigt das von der gestrichelten Linie umgebene Gebiet des Leonhardsviertels. Grafik: Stadtmessungsamt/Stadt Stuttgart
Phase 3

Weitere Bürgerbeteiligung

Termine noch offen

Über weitere Beteiligungen infomieren wir Sie hier auf dem Portal, sobald Termine oder Zeiträume feststehen.

Phase 2

Erörterungstermin

01.06.2017

Die Öffentlichkeit wurde am 1. Juni 2017 um 16 Uhr im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10  über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

29.05.2017 bis 03.07.2017

Im Rahmen der frühzeitigen  Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 29. Mai bis zum 3. Juli 2017 während der üblichen Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnen auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Ulrike Locher-Windeisen
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Telefon: (0711) 216-20104
Mail:     ulrike.locher-windeisen@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
 

Ihre ANsprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​