Errichtung eines Bürger- und Famililenzentrums in Stammheim. Foto: Wellnhofer Designs/Fotolia.com
Stuttgart-Stammheim

Errichtung eines Bürger- und Familienzentrums in Stammheim

Einrichtung eines Bürger- und Familienzentrums

ThemaKinder/Jugend/Familie
Zeitraumfür Beteiligung: 01.04.17 bis 31.12.18
vsl. Umsetzung: 01.04.19 bis 30.04.21
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Stammheim

Beteiligung anregenBeteiligung anregen
beendet

Errichtung eines Bürger- und Familienzentrums in Stammheim

Seit den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und den Auszug der Feuerwehr im Sommer 2016 verfügt der Stadtbezirk Stammheim  über einen geeigneten Platz für die Errichtung eines Bürger- und Familienzentrums. Das noch bestehende Gebäude in der Korntaler Straße 1 ist voraussichtlich nicht erhaltenswert, sodass ein Neubau geplant werden kann. Durch den Verkauf des benachbarten Gebäudes Kornwestheimer Str. 23 und die Planung einer Neubebauung für das gesamte gegenüberliegende Grundstück Kornwestheimer Str. 23/25 hat sich u. a. die Möglichkeit einer gemeinsamen Tiefgarage ergeben.

In Stammheim gibt es eine Vielzahl an Vereinen und Institutionen, die nicht alle auf eigene Räumlichkeiten für Treffen, Beratungen etc. zurückgreifen können. Für die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten besteht daher großer Bedarf.

Die Stadt Stuttgart hat im Rahmen einer Planungswerkstadt am 21. März 2015 die künftigen Nutzer des Bürger- und Familienzentrums in die Überlegungen und Planungen für die Errichtung eingebunden. Die Wünsche, Anregungen und Bedürfnisse der Stammheimer Vereine und Institutionen, aber auch der Bürgerinnen und Bürger, an das neue Gebäude wurden erfasst. Die Ergebnisse und Vorgaben für die nachfolgenden Planungen, die am 14. April 2015 im Bezirksbeirat Stammheim vorgestellt wurden, werden nun zu einem Raumprogramm für den Neubau führen.

Derzeit erfolgt die Planung des Projektes bis zur Erteilung der entsprechenden Beschlüsse (Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss) und der anschließenden Bauausführung.

Voraussichtliche Kosten: 5.500.000 EUR

Die Finanzierung des Projektes wird zur Wunschliste für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldet. Die Planungen, die am 14. April 2015 im Bezirksbeirat Stammheim vorgestellt wurden, werden nun zu einem Raumprogramm für den Neubau führen.

Eine Bürgerbeteiligung ist zum derzeitigen Projektzeitpunkt noch nicht konkret geplant, kann bei gegebenem Anlass allerdings in Form einer informellen Bürgerbeteiligung umgesetzt werden.

Bürgerbeteiligung anregen

Bei diesem Vorhaben haben Sie die Möglichkeit, auf verschiedenen Wegen eine Bürgerbeteiligung anzuregen. Sie können sich per Mail an die Koordinierungsstelle mittels des Kontaktformulars auf dieser Seite wenden, Ihr Anliegen an den verantwortlichen Bezirksbeirat herantragen oder einen Quorumsantrag vorlegen.​

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Ihre Möglichkeiten eine Bürgerbeteiligung anzuregen

Bei diesem Projekt ist keine informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen, wäre grundsätzlich aber möglich. Sie haben daher die Möglichkeit, ein Bürgerbeteiligungsverfahren anzuregen. Hierzu stehen Ihnen unterschiedliche Wege zur Verfügung.
 
  1. Es besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Quorumsantrag zu stellen. Hierzu legen Sie mindestens 1000 Unterschriften bei der Stadtverwaltung vor. Wichtig ist, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts ab 14 Jahren unterschriftsberechtig sind. Nutzen Sie zur Sammlung bitte ausschließlich das hier bereitgestellt Formular. Wenn die Verwaltung die Zulässigkeit des Quorumsantrags festgestellt hat, wird dieser in den Gemeinderat eingebracht. Er entscheidet dann über die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens. Pro Vorhaben ist nur ein Quorumsantrag zulässig.
  2. Weiterhin können Sie sich an den zuständigen Bezirksbeirat wenden. Dieser kann Ihre Anregung per Mehrheitsbeschluss zu einem Antrag erheben. Liegt das Projekt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats, entscheidet dieser schnellstmöglich über den Antrag. Andernfalls liegt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung beim Oberbürgermeister.
  3. Sie können Ihren Wunsch nach Bürgerbeteiligung auch an die Verwaltung herantragen. Mithilfe des Kontaktformulars können Sie Ihr Anliegen zu einem bestimmten Projekt an die Verwaltung übermitteln. In diesem Fall entscheidet der Oberbürgermeister, ob er die Anregung aufnehmen und weiterverfolgen möchte.
 
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Quorumsantrag, sowie den Quorumsantrag mit angehängter Unterschriftenliste für zunächst 1.000 Unterschriften:
 
 

Kontaktformular

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    Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

    Anette Müller
    Amt für Liegenschaften und Wohnen
    Telefon:   (0711) 216-91407
    E-Mail:    anette.mueller@stuttgart.de

    Anschrift:

    Landeshauptstadt Stuttgart
    Amt für Liegenschaften und Wohnen
    Heustraße 1
    70174 Stuttgart
     

    Ihre Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung

    Christine Eisele
    Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
    Telefon: 0711 216-60380
    Fax:       0711 216-95-60380
    E-Mail:  poststelle.buergerbeteiligung.stuttgart@stuttgart.de
     
    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Haupt- und Personalamt
    Marktplatz 1
    70173 Stuttgart​
     

    Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

    Oliver Seibold
    Abteilung Kommunikation
    Telefon:    (0711) 216-91780
    Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
     
    Simone Sommer
    Abteilung Kommunikation
    Telefon:    (0711) 216-91813
    Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Abteilung Kommunikation
    Rathauspassage 2
    70173 Stuttgart​