Errichtung eines Bürger- und Familienzentrums in Stammheim
Einrichtung eines Bürger- und Familienzentrums
Thema | Kinder/Jugend/Familie |
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Zeitraum | für Beteiligung: 01.04.17 bis 31.12.18 vsl. Umsetzung: 01.04.19 bis 30.04.21 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Stammheim |
Errichtung eines Bürger- und Familienzentrums in Stammheim
Seit den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und den Auszug der Feuerwehr im Sommer 2016 verfügt der Stadtbezirk Stammheim über einen geeigneten Platz für die Errichtung eines Bürger- und Familienzentrums. Das noch bestehende Gebäude in der Korntaler Straße 1 ist voraussichtlich nicht erhaltenswert, sodass ein Neubau geplant werden kann. Durch den Verkauf des benachbarten Gebäudes Kornwestheimer Str. 23 und die Planung einer Neubebauung für das gesamte gegenüberliegende Grundstück Kornwestheimer Str. 23/25 hat sich u. a. die Möglichkeit einer gemeinsamen Tiefgarage ergeben.
In Stammheim gibt es eine Vielzahl an Vereinen und Institutionen, die nicht alle auf eigene Räumlichkeiten für Treffen, Beratungen etc. zurückgreifen können. Für die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten besteht daher großer Bedarf.
Die Stadt Stuttgart hat im Rahmen einer Planungswerkstadt am 21. März 2015 die künftigen Nutzer des Bürger- und Familienzentrums in die Überlegungen und Planungen für die Errichtung eingebunden. Die Wünsche, Anregungen und Bedürfnisse der Stammheimer Vereine und Institutionen, aber auch der Bürgerinnen und Bürger, an das neue Gebäude wurden erfasst. Die Ergebnisse und Vorgaben für die nachfolgenden Planungen, die am 14. April 2015 im Bezirksbeirat Stammheim vorgestellt wurden, werden nun zu einem Raumprogramm für den Neubau führen.
Derzeit erfolgt die Planung des Projektes bis zur Erteilung der entsprechenden Beschlüsse (Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss) und der anschließenden Bauausführung.
Voraussichtliche Kosten: 5.500.000 EUR
Die Finanzierung des Projektes wird zur Wunschliste für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldet. Die Planungen, die am 14. April 2015 im Bezirksbeirat Stammheim vorgestellt wurden, werden nun zu einem Raumprogramm für den Neubau führen.
Eine Bürgerbeteiligung ist zum derzeitigen Projektzeitpunkt noch nicht konkret geplant, kann bei gegebenem Anlass allerdings in Form einer informellen Bürgerbeteiligung umgesetzt werden.
Bürgerbeteiligung anregen
Bei diesem Vorhaben haben Sie die Möglichkeit, auf verschiedenen Wegen eine Bürgerbeteiligung anzuregen. Sie können sich per Mail an die Koordinierungsstelle mittels des Kontaktformulars auf dieser Seite wenden, Ihr Anliegen an den verantwortlichen Bezirksbeirat herantragen oder einen Quorumsantrag vorlegen.
Ihre Möglichkeiten eine Bürgerbeteiligung anzuregen
- Es besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Quorumsantrag zu stellen. Hierzu legen Sie mindestens 1000 Unterschriften bei der Stadtverwaltung vor. Wichtig ist, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts ab 14 Jahren unterschriftsberechtig sind. Nutzen Sie zur Sammlung bitte ausschließlich das hier bereitgestellt Formular. Wenn die Verwaltung die Zulässigkeit des Quorumsantrags festgestellt hat, wird dieser in den Gemeinderat eingebracht. Er entscheidet dann über die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens. Pro Vorhaben ist nur ein Quorumsantrag zulässig.
- Weiterhin können Sie sich an den zuständigen Bezirksbeirat wenden. Dieser kann Ihre Anregung per Mehrheitsbeschluss zu einem Antrag erheben. Liegt das Projekt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats, entscheidet dieser schnellstmöglich über den Antrag. Andernfalls liegt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung beim Oberbürgermeister.
- Sie können Ihren Wunsch nach Bürgerbeteiligung auch an die Verwaltung herantragen. Mithilfe des Kontaktformulars können Sie Ihr Anliegen zu einem bestimmten Projekt an die Verwaltung übermitteln. In diesem Fall entscheidet der Oberbürgermeister, ob er die Anregung aufnehmen und weiterverfolgen möchte.
Kontaktformular
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Telefon: (0711) 216-91407
E-Mail: anette.mueller@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Heustraße 1
70174 Stuttgart
Ihre Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Fax: 0711 216-95-60380
E-Mail: poststelle.buergerbeteiligung.stuttgart@stuttgart.de
Landeshauptstadt Stuttgart
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart