Klimamobilitätsplan: FAQs zum Beteiligungsprozess

Wie gestaltet sich der Beteiligungsprozess zum Klimamobilitätsplan und auf welcher Grundlage erfolgt die Zusammenstellung der Beteiligten?

 
Der Beteiligungsprozess
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Klimamobilitätsplan gliedert sich in drei Bausteine: 
  1. Forum Klimamobilitätsplan
    Dieses begleitet und unterstützt den Planungsprozess als zentrales, nicht öffentliches Gremium der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von 3 Forumssitzungen. Im ersten Forum wurden das Verfahren vorgestellt, die Rolle des Forums erläutert und die verkehrlichen Ziele des Klimamobilitätsplans vorgestellt und diskutiert. Im zweiten Forum werden die daraufhin entwickelten Maßnahmen diskutiert und bewertet und erste Empfehlungen erarbeitet. Im dritten Forum werden schließlich die Ergebnisse der Online-Beteiligung diskutiert und gegebenenfalls die Empfehlungen des Forums angepasst.
  2. Digitale Informationsveranstaltung im Sommer 2022
    In dieser werden die bis dahin erarbeiteten Zwischenergebnisse zu den verkehrlichen Zielen und Maßnahmen des Klimamobilitätsplans vorgestellt. Unmittelbar danach startet die Online-Beteiligung, so dass die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger Ihre Anmerkungen und Hinweise gleich nach dem Ende der Veranstaltung einbringen können.
  3. Online-Beteiligung
    Die Online-Beteiligung ist eine offene Beteiligungsmöglichkeit für Stuttgarter:innen und Pendler:innen über das Beteiligungsportal „Stuttgart meine Stadt“. Sie ist die zentrale Mitwirkungsmöglichkeit für alle Interessierten, die nicht Mitglied des Mobilitätsforums sind. Gegenstand der Online-Beteiligung werden die bis dahin erarbeiteten Zwischenergebnisse     zu den verkehrlichen Zielen und Maßnahmen des Klimamobilitätsplans sein.
 
Die Zusammensetzung des Forums Klimamobilitätsplan
Bei der Zusammensetzung des Forums Klimamobilitätsplan wurde darauf geachtet, dass sich sowohl Personen, die sich schon länger mit Mobilitätsthemen in Stuttgart beschäftigen als auch Menschen ohne entsprechende Vorkenntnisse einbringen können. Auch die Vertretung der Stuttgarter Bezirke und der Pendler/innen nach Stuttgart spielt eine wichtige Rolle.
 
Daher wurden folgende Zusammenstellung und Auswahl festgelegt:
  • 23 Bezirksvorstehende, die die Perspektiven der Stadtteile einbringen.
  • 34 Vertreter:innen aus Verbänden, Vereinen, Wissenschaft und Wirtschaft der Stadt Stuttgart, die im Bereich Mobilität aktiv sind. Diese wurden basierend auf den Kenntnissen und Erfahrungen der Stadt Stuttgart ausgewählt und bei einem Vortreffen mit diesen Vertreter:innen bestätigt und teilweise ergänzt.
  • 25 Einwohner:innen der Stadt Stuttgart, die die Interessen und von Bürger:innen einbringen. Diese wurden auf Basis einer zufälligen Auswahl aus der Einwohnermeldedatei so ausgelost, dass sie hinsichtlich der Kriterien Alter, Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund weitgehend der Gesamtzusammensetzung der Stadt Stuttgart entsprechen.
  • 10 Pendler:innen, die die Interessen von regelmäßig Pendelnden einbringen. Diese wurden in Zusammenarbeit mit großen Arbeitgeber/innen in Stuttgart und über öffentliche Ankündigungen beworben und per Losverfahren ausgewählt.

 

Wie soll es gelingen, auch schwer erreichbare Zielgruppen in die Bestrebungen des Klimamobilitätsplans miteinzubeziehen bzw. deren Unterstützung der Ziele zu erreichen?

Die Einbindung von Menschen, die sich eher selten in die Bürgerbeteiligung einbringen, ist der Stadt Stuttgart ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurde bei der Besetzung des Forums Klimamobilitätsplan so vorgegangen, dass die Vertreter:innen aus der Bürgerschaft zufällig ermittelt wurden. Aus den Einwohnermeldedaten wurden per Zufall Personen angeschrieben, die ihr Interesse bekunden konnten. Bei der Zusammensetzung der nun im Forum vertretenen Personen aus der Bürgerschaft ist es dadurch gelungen, dass diese hinsichtlich der Kriterien Alter, Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund der Gesamtzusammensetzung der Stadt Stuttgart entsprechen.
 
Die digitale Informationsveranstaltung und die Online-Beteiligung erlauben einen niedrigschwelligen Zugang zum Erarbeitungsprozess des Klimamobilitätsplans. Um hier aktiv auf die Stadtbevölkerung zuzugehen, werden diese über alle offiziellen Kanäle der Stadt im Internet und über die Presse beworben. Zusätzlich wird ein mobiles Info-Team während des Zeitraums der Onlinebeteiligung an ausgewählten, besucherstarken Standorten in Stuttgart für diese Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten werben und vor Ort und mit der Bürgerschaft ins Gespräch kommen.
 
 

Was wird sich konkret ändern? Kann man künftig noch mit dem Auto in die Stadt fahren? Wird Parken teurer werden?

Die Zielsetzungen des Klimamobilitätsplans sowie die davon abgeleiteten Maßnahmen werden während des Planungs- und Beteiligungsprozesses gemeinsam erarbeitet. Konkrete Maßnahmen, die ergriffen werden, stehen deshalb derzeit noch nicht fest. Sie werden sowohl im zweiten Forum Klimamobilitätsplan, als auch in der Online-Beteiligung vorgestellt und diskutiert.
 
Es ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, bestehend aus vielen Einzelmaßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass das vom Land vorgegebene Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent zwischen 2030 und 2010 erreicht wird. Hierfür wird einerseits die Umsetzung sogenannter „Pull-Maßnahmen“ zur Stärkung umweltfreundlicher Mobilitätsformen wie den Öffentlichen Personennahverkehr, den Radverkehr und den Fußverkehr erforderlich sein. Andererseits müssen auch sogenannte „Push-Maßnahmen“ im Kfz-Verkehr angedacht werden, um zielgerichtet zum Umstieg vom Pkw zu motivieren, ohne die Mobilität an sich einzuschränken. Des Weiteren können durch Maßnahmen wie die Motivation zum verstärkten Arbeiten aus dem Homeoffice oder durch stadtplanerische Ansätze zur Stärkung der quartiersbezogenen Nahversorgung Wege vermieden bzw. reduziert werden, was positive Wirkung auf den Ausstoß der CO2-Emissionen hat. Nicht zuletzt leistet der Wandel der Antriebstechnologie weg vom klassischen Verbrennungsmotor hin zu umweltfreundlichen Antrieben wie die Elektromobilität einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Klimaziels.
 
 

Inwieweit findet Sozialverträglichkeit Berücksichtigung in den Zielen und Maßnahmen des Klimamobilitätsplans?

Ein qualitatives Ziel im Klimamobilitätsplan ist die für alle Personen gewährleistete Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit der Nutzung der Mobilitätsangebote. Es sind damit die soziale Teilhabe sowohl im Sinne der finanziellen Leistbarkeit als auch im Sinne der Durchführung von Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Personen unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Die Maßnahmen im Klimamobilitätsplan sind deshalb so zu gestalten, dass die Erreichung dieses Ziels gewährleistet ist.
 
 

Was ist der (räumliche) Geltungsbereich des Klimamobilitätsplans und wird die umliegende Region auch berücksichtigt?

Der Klimamobilitätsplan wird für das Gemarkungsgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart erstellt. Der Nachweis der Reduktion der CO2-Emissionen ist daher für alle Verkehre, die innerhalb der Gemarkungsgrenze stattfinden, zu erbringen. Da es allerdings sehr bedeutende Verkehrsverflechtungen mit dem Umland gibt, wie beispielsweise diejenigen der Einpendlerinnen und Einpendler, werden im Klimamobilitätsplan auch die regionalen Verflechtungen und deren Wirkungen auf die Landeshauptstadt betrachtet. Dies geschieht über ein Verkehrsmodell, welches neben dem Stadtgebiet die gesamte Region Stuttgart beinhaltet.
 
 

Wie und auf welcher Datengrundlage läuft die inhaltliche Erarbeitung des Klimamobilitätsplans ab?

Die inhaltliche Erarbeitung des Klimamobilitätsplans erfolgt in drei Stufen ab. Stufe 1 enthält die Beschreibung des Status quo und zeigt die heutige verkehrliche Ausgangssituation auf. Grundlage hierfür sind aktuell verfügbare Statistiken und Datengrundlagen zu Mobilitätsangeboten, Mobilitätsangeboten, Verkehrsaufkommen und den Klimawirkungen des Verkehrs. Ergebnis der Stufe 1 ist sowohl die Herausarbeitung von Stärken und Schwächen im heutigen Verkehrssystem als auch die Ableitung von Chancen und Risiken in der künftigen Entwicklung.
 
In Stufe 2 wird ein Zielszenario mit dem Prognosehorizont 2030 entwickelt, in welchem das Ziel der Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent verglichen mit dem Jahr 2010 erreicht wird. Der Nachweis der Emissionsreduzierung wird mithilfe des Verkehrsmodells der Region Stuttgart erbracht. Mit diesem können alle verkehrlichen Wirkungszusammenhänge in der Stadt und der Region berechnet und dargestellt werden einschließlich der Klimawirkungen.
 
In Stufe 3 werden schließlich in einem Umsetzungsplan die Maßnahmen, die zur Zielerreichung erforderlich sind, zusammengestellt, bewertet und priorisiert. Ergebnis des Klimamobilitätsplans ist somit ein umsetzungsbezogenes Maßnahmenkonzept als Rahmen für die nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Stuttgart.
 
 

Welche Rolle wird die Elektromobilität spielen? Kann sie tatsächlich zur Einhaltung der Klimaziele beitragen oder stellt sie vielmehr eine Problemverlagerung dar, weil die Energie ja wo anders erzeugt werden muss?

Die Elektromobilität stellt einen wichtigen Baustein zur Erreichung des Klimaziels dar, weil Elektromobilität nicht auf die Verbrennung fossiler Kraftstoffe angewiesen ist. Allerdings darf die Elektromobilität nicht als alleinige Maßnahme gesehen werden, sondern zum Ziel der Förderung nachhaltiger sowie klima- und ressourcenschonender Mobilitätsformen sind umfassende Maßnahmen zur Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens (z.B. hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl) erforderlich. Der Klimamobilitätsplan wird eine große Spannbreite an Maßnahmen aufzeigen, welche in Kombination zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele beitragen.
 
 

In welchem Verhältnis steht der Klimamobilitätsplan zu anderen städtischen Planungswerken und -gremien?

Der Gemeinderat wird bis Mai 2024 einen Beschluss zum Klimamobilitätsplan fassen. Die Beschlussvorlage wird Ausführungen zur Wirkung auf andere städtische Planwerke enthalten.
 
 

Wie ist der Klimamobilitätsplan in übergeordnete Planwerke (z. B. Pariser Klimaabkommen oder Bundes-/Landesziele) eingebettet?

Grundlage für den Klimamobilitätsplan ist das Klimaschutzgesetz des Landes. Es gibt Ziele vor, die bei der Erstellung des Plans berücksichtigt werden sollen. Den Weg dorthin lässt das Gesetz aber ausdrücklich offen. Es gibt auch keine gesetzliche Pflicht, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Stuttgarter Plan ist Teil eines vom Land geförderten Programms zu „modellhaften Erstellung“ eines solchen Plans.
 
 

Wie wird gewährleistet, dass die im Klimamobilitätsplan formulierten Ziele und Maßnahmen erreicht und umgesetzt werden?

Das wird im Rahmen des für Mai 2024 geplanten Beschlusses des Gemeinderats diskutiert werden.