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Entwurf der Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

Ideensammlung zur Leitlinie Bürgerbeteiligung

ThemaVerwaltung
Zeitraumfür Beteiligung: 01.10.15 bis 16.11.15
ZielgruppeStuttgarterinnen und Stuttgarter

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Eine Leitlinie für die Bürgerbeteiligung in Stuttgart

Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Menschen an öffentlichen Projekten zu beteiligen, ist kein neuer Trend. Die Landeshauptstadt Stuttgart praktiziert das seit vielen Jahren - ob beim Bürgerhaushalt, in Bürgerversammlungen, bei Veranstaltungen zu Stadtplanungsprojekten, mittels der "Gelben Karte" oder seit über 20 Jahren bei der Jugendbeteiligung. Zahlreiche Vorhaben werden unter Beteiligung der Einwohnerschaft durchgeführt. Was bisher jedoch noch fehlt, ist eine Leitlinie, die einheitlich die Standards und das Vorgehen bei Beteiligungsverfahren regelt.

Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der "Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" erarbeitet. Mit der Leitlinie sollen die bereits bestehenden Beteiligungsverfahren ergänzt und zusammengeführt werden. Außerdem geht es darum, alltagstaugliche Vorgaben und Standards für künftige Beteiligungsprozesse zu definieren und der Beteiligungskultur in Stuttgart einen hohen Stellenwert zuzuordnen. So erhalten Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung einen verbindlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen, an dem sie sich orientieren und wodurch sie aktiv auf das kommunale Geschehen Einfluss nehmen können.

Dabei kann Bürgerbeteiligung auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. So können interessierte Bürger ihre Meinung zum Beispiel bei Terminen vor Ort oder online äußern. Außerdem gibt es auch Unterschiede in der Form der Bürgerbeteiligung. Diese kann formell, also gesetzlich vorgeschrieben, oder informell, also auf freiwilliger Basis, sein. Weitere Informationen hierzu können Sie in "Was ist Bürgerbeteiligung?" unter dem Hauptmenü-Reiter "Mitmachen" hier auf dem Portal nachlesen.

Überarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung im Gemeinderat eingebracht

Die Stadtverwaltung hat Ende Juli 2016 einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Ein erster Entwurf war im Jahr 2015 erarbeitet und anschließend von Bürgern und Experten online und in mehreren Veranstaltungen diskutiert worden. Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll eine verbindliche Grundlage für die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart geschaffen werden.

Hier auf dem Portal und in Veranstaltungen hatten die Bürger Gelegenheit zu kommentieren, wie sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. Darüber hinaus wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

•    Antragsrecht für Bezirksbeirat
•    Antragsrecht für Jugendrat
•    Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und voraussichtlich im Herbst 2016 beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Phase 1

Diskutieren Sie mit uns über die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

01.10.2015 bis 16.11.2015

Die Stadt Stuttgart hat nun den Entwurf einer Leitlinie zur Bürgerbeteiligung herausgebracht. Die Stadtverwaltung wollte erfahren, wie Sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. In diesem Forum konnten Sie, den Entwurf der Leitlinie zu kommentieren und darüber beziehungsweise über das Thema Bürgerbeteiligung miteinander und mit uns diskutieren.​

beendet

Wie stehen Sie zum Thema Bürgerbeteiligung und wie denken Sie über den Entwurf der Leitlinie?

Bei den letzten Online-Vorschlägen der Bürger zu dem Doppelhaushalt 2016/2017 der Stadt Stuttgart wurde zum ersten Mal beim jedem Vorschlag nur eine bejahende Abstimmungsmöglichkeit zugelassen, eine verneinende Abstimmungsmöglichkeit jedoch ausgeschlossen.

Begründet wurde dies damit, dass man es verhindern muss, das Gegner eines Vorschlags diesen Vorschlag niederstimmen könnten.

Ein solches Vorgehen widerspricht jeder gängigen demokratischen Abstimmungspraxis in allen Gemeinderäten, Landtagen und im Bundestag und im Bundesrat.
Es gehört zu einer funktionierenden Demokratie, dass jeder Abstimmungsberechtigte - hier jeder Einwohner von Stuttgart -zu einem Vorschlag entweder mit "ja" oder mit "nein" abstimmen können muss. Überwiegen die "Ja"-Stimmen, dann ist der Vorschlag angenommen, überwiegen die "Nein"-Stimmen, dann ist der Vorschlag abgelehnt.

Sowohl in dem Leitlinien-Entwurf ist dies auf Seite 21 oben im Punkt "Beteiligungsmethoden", als auch in der entsprechenden Anlage entsprechend eindeutig aufzunehmen/klarzustellen,"dass bei der Abstimmung zu jedem Vorschlag entweder mit "ja" oder mit "nein" abgestimmt werden kann."

Auch bei dem Punkt "Rückkopplungsverfahren" auf Seite 21 oben ist eindeutig aufzunehmen/klarzustellen, "dass bei der Abstimmung zu jedem Vorschlag entweder mit "ja" oder mit "nein" abgestimmt werden kann."

Moderationsteam

Hallo Aktiver Mitbürger, der erste Bürgerhaushalt fand bereits im Jahr 2011 statt. Da es damals noch keinen Leitlinienentwurf gab, wurden die Regularien speziell an den Bürgerhaushalt angepasst. Da sich diese Vorgehensweise in der Vergangenheit bewährt hat, ist momentan nicht von einer Änderung auszugehen. Die AG Bürgerhaushalt wird jedoch das aktuelle Verfahren evaluieren und ggf. Vorschläge zur Änderung/Verbesserung unterbreiten. Insofern sind Änderungen, die sich nur auf das Verfahren des Bürgerhaushalts beziehen ggf. in den speziellen Regelungen anzupassen.
Bei allgemeinen Bürgerbeteiligungsmaßnahmen (entsprechend der Leitlinie) wird es selbstverständlich eine Abstimmungsmöglichkeit mit "Ja" oder "Nein" geben. Viele Grüße das Moderationsteam

19.10.15, 13:56 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Landeshauptstadt gibt sich Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 06. April 2017, die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung einstimmig beschlossen. Sie regelt den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung, von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Eine Vorhabenliste informiert die Bürgerinnen und Bürger zukünftig transparent über Projekte der Stadtverwaltung.

Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur "Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" gibt sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen zur Bürgerbeteiligung. Dazu sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn: "Dies ist ein wichtiger Schritt, der das politische Geschehen in Stuttgart verändert und unsere repräsentative Demokratie reicher macht. Denn: Die Verwaltung und der Gemeinderat profitieren, wenn die Bürger als Experten des Alltags rechtzeitig ihre Meinung einbringen können. Und die Bürger sehen jetzt seht deutlich, wie das Spielfeld der Stadtpolitik ist und wer Entscheidungen trifft. Wenn die Entscheidung des Rates eine andere ist, als die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagene, dann ist der Rat begründungspflichtig."

Die Leitlinie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie führt einige Neuerungen ein, beispielsweise die sogenannte Vorhabenliste, die hier auf dem städtischen Beteiligungsportal zu finden sein wird. Hier können sich die Stuttgarter künftig über alle städtischen Projekte und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Weiterhin haben alle Bürger ab Oktober die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung anzuregen oder sich in einem neuen Gremium zu engagieren: dem Beteiligungsbeirat. Er wird zukünftig die Verwaltung bei der konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren beraten. Das öffentliche Besetzungsverfahren zum Beteiligungsbeirat soll noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.

Zusammenfassung der Online-Beteiligung

Der Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde am 1. Oktober 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel dazu wurden hier auf dem Beteiligungsportal Stuttgart - meine Stadt sowohl eine Online-Diskussion als auch eine kurze Befragung veröffentlicht. Diese Online-Beteiligung ermöglichte es allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern, der Stadtverwaltung eine erste Rückmeldung zum Leitlinienentwurf zu geben.

An der Online-Diskussion beteiligten sich zwischen dem 1. und 16. November 2015 insgesamt zehn Nutzer mit 18 Beiträgen. Bei der Online-Umfrage wurden 17 Stimmen abgegeben.

Häufig hinterfragt wurde die Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten, die an die Regelungen der ab dem 1. Dezember gültigen Gemeindeordnung angelehnt wurde. Darüber hinaus thematisierten mehrere Teilnehmer auch das Quorum von 2.500 Unterschriften (ebenfalls so in der Gemeindeordnung geregelt), das sie für nicht realisierbar einschätzen. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die Rolle und Zuständigkeiten des Bezirksbeirats sollen deutlicher betont und transparenter dargestellt werden.
 
Einige Nutzer haben ihre Unzufriedenheit mit dem Verfahren zum Bürgerhaushalt zum Ausdruck gebracht. Diese Anmerkungen sollen in die Evaluationsgruppe "Bürgerhaushalt" weiter diskutiert werden.

Darüber hinaus hatten Bürgerinnen und Bürger in einer Veranstaltung vor Ort, die Gelegenheit mitzudiskutieren. Zudem wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

  • Antragsrecht für Bezirksbeirat
  • Antragsrecht für Jugendrat
  • Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und sie dann beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Christine Eisele
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Telefon: 0711 216 60380
Fax:       0711 216 60379
E-Mail:  christine.eisele@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1
70173 Stuttgart​
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​