Entwurf der Leitlinie zur Bürgerbeteiligung
Ideensammlung zur Leitlinie Bürgerbeteiligung
Thema | Verwaltung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 01.10.15 bis 16.11.15 |
Zielgruppe | Stuttgarterinnen und Stuttgarter |
Eine Leitlinie für die Bürgerbeteiligung in Stuttgart
Menschen an öffentlichen Projekten zu beteiligen, ist kein neuer Trend. Die Landeshauptstadt Stuttgart praktiziert das seit vielen Jahren - ob beim Bürgerhaushalt, in Bürgerversammlungen, bei Veranstaltungen zu Stadtplanungsprojekten, mittels der "Gelben Karte" oder seit über 20 Jahren bei der Jugendbeteiligung. Zahlreiche Vorhaben werden unter Beteiligung der Einwohnerschaft durchgeführt. Was bisher jedoch noch fehlt, ist eine Leitlinie, die einheitlich die Standards und das Vorgehen bei Beteiligungsverfahren regelt.Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der "Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" erarbeitet. Mit der Leitlinie sollen die bereits bestehenden Beteiligungsverfahren ergänzt und zusammengeführt werden. Außerdem geht es darum, alltagstaugliche Vorgaben und Standards für künftige Beteiligungsprozesse zu definieren und der Beteiligungskultur in Stuttgart einen hohen Stellenwert zuzuordnen. So erhalten Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung einen verbindlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen, an dem sie sich orientieren und wodurch sie aktiv auf das kommunale Geschehen Einfluss nehmen können.
Dabei kann Bürgerbeteiligung auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. So können interessierte Bürger ihre Meinung zum Beispiel bei Terminen vor Ort oder online äußern. Außerdem gibt es auch Unterschiede in der Form der Bürgerbeteiligung. Diese kann formell, also gesetzlich vorgeschrieben, oder informell, also auf freiwilliger Basis, sein. Weitere Informationen hierzu können Sie in "Was ist Bürgerbeteiligung?" unter dem Hauptmenü-Reiter "Mitmachen" hier auf dem Portal nachlesen.
Überarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung im Gemeinderat eingebracht
Die Stadtverwaltung hat Ende Juli 2016 einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Ein erster Entwurf war im Jahr 2015 erarbeitet und anschließend von Bürgern und Experten online und in mehreren Veranstaltungen diskutiert worden. Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll eine verbindliche Grundlage für die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart geschaffen werden.Hier auf dem Portal und in Veranstaltungen hatten die Bürger Gelegenheit zu kommentieren, wie sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. Darüber hinaus wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.
Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:
• Antragsrecht für Bezirksbeirat
• Antragsrecht für Jugendrat
• Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt
Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und voraussichtlich im Herbst 2016 beschließen kann.
Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.
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Diskutieren Sie mit uns über die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung
Die Stadt Stuttgart hat nun den Entwurf einer Leitlinie zur Bürgerbeteiligung herausgebracht. Die Stadtverwaltung wollte erfahren, wie Sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. In diesem Forum konnten Sie, den Entwurf der Leitlinie zu kommentieren und darüber beziehungsweise über das Thema Bürgerbeteiligung miteinander und mit uns diskutieren.
Wie stehen Sie zum Thema Bürgerbeteiligung und wie denken Sie über den Entwurf der Leitlinie?
Bereits in den Leitlinien zu den informellen Bürgerbeteiligungen an bestimmten Vorhaben der Stadt muss klargestellt werden, ob überhaupt für die Verwirklichung der Bürgervorschläge zu dem in Rede stehenden Vorhaben finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und wenn ja, in welcher Höhe.
Es muss also bereits in die Leitlinien ein Finanzierungsvorbehalt aufgenommen werden.
Wenn es von vorneherein keinerlei finanziellen Spielraum für die Verwirklichung der informellen Bürgervorschläge gibt, dann muss man in diesem Punkt keine inoffizielle Bürgerbefragung durchführen oder von vorneherein sagen, wofür es keine finanziellen Mittel gibt.
Andernfalls fördert man nur die Politikverdrossenheit durch eine solche Scheinbefragung.
Beispiel:
Bei den Vorschlägen der Bürger zu den Doppelhaushalten 2014/2015 und 2016/2017 betreffen immer wieder jeweils rund 30-40 % der Vorschläge eine Reduzierung zugunsten bestimmter Personengruppen bzw. eine allgemeine Reduzierung der zu hoch empfundenen Beförderungspreise des ÖVNP durch die SSB.
Obwohl die SSB seit Jahren jährlich die Fahrpreise um 2,9 % (so zum 01.01.2013 und zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015) oder um 2,5 % (so zum 01.01.2016) anheben muss, macht die SSB jährlich einen Verlust von 15-20 Millionen, der durch die Stadt ausgeglichen werden muss.
Es steht also für alle Beteiligten von vorneherein fest, dass für eine Senkung der hohen Fahrpreise keinerlei Spielraum vorhanden ist und es stattdessen auch weitere jährliche Fahrpreiserhöhungen künftig geben wird.
Dann muss die Stadt bei der nächsten inoffiziellen Bürgerbefragung für den nächsten Doppelhaushalt 2018/2019 auch von vorneherein klarstellen, dass für Fahrpreissenkungen im ÖVNP keinerlei finanzieller Spielraum vorhanden ist, Vorschläge der Bürger in diesem Zusammenhang also keinerlei Aussicht auf Erfolg haben!
Moderationsteam
Hallo Aktiver Mitbuerger, über die Umsetzung des Ergebnisses einer Bürgerbeteiligung entscheidet entweder der Oberbürgermeister oder der Gemeinderat in seiner jeweiligen Zuständigkeit. Diese Entscheidung beinhaltet auch ggf. höhere Kosten die durch die Umsetzung der Bürgerbeteiligung entstehen würden. Daher ist ein genereller Finanzierungsvorbehalt nicht gegeben.
Bezüglich Ihrer Beispiele zum Doppelhaushalt verweisen wir auf die Regularien zum Bürgerhaushalt. Bisher wurden für den Bürgerhaushalt keine Themen im Vorfeld ausgeklammert. Wir werden Ihren Vorschlag bzgl. der Benennung von Themen die im Bürgerhaushalt offensichtlich keinen Spielraum haben an die Evaluationsgruppe "AG Bürgerhaushalt" zur Bewertung und ggf. weiteren Berücksichtigung zuleiten. Viele Grüße das Moderationsteam
19.10.15, 13:51 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Landeshauptstadt gibt sich Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung
Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 06. April 2017, die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung einstimmig beschlossen. Sie regelt den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung, von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Eine Vorhabenliste informiert die Bürgerinnen und Bürger zukünftig transparent über Projekte der Stadtverwaltung.Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur "Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" gibt sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen zur Bürgerbeteiligung. Dazu sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn: "Dies ist ein wichtiger Schritt, der das politische Geschehen in Stuttgart verändert und unsere repräsentative Demokratie reicher macht. Denn: Die Verwaltung und der Gemeinderat profitieren, wenn die Bürger als Experten des Alltags rechtzeitig ihre Meinung einbringen können. Und die Bürger sehen jetzt seht deutlich, wie das Spielfeld der Stadtpolitik ist und wer Entscheidungen trifft. Wenn die Entscheidung des Rates eine andere ist, als die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagene, dann ist der Rat begründungspflichtig."
Die Leitlinie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie führt einige Neuerungen ein, beispielsweise die sogenannte Vorhabenliste, die hier auf dem städtischen Beteiligungsportal zu finden sein wird. Hier können sich die Stuttgarter künftig über alle städtischen Projekte und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Weiterhin haben alle Bürger ab Oktober die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung anzuregen oder sich in einem neuen Gremium zu engagieren: dem Beteiligungsbeirat. Er wird zukünftig die Verwaltung bei der konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren beraten. Das öffentliche Besetzungsverfahren zum Beteiligungsbeirat soll noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.
Zusammenfassung der Online-Beteiligung
Der Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde am 1. Oktober 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel dazu wurden hier auf dem Beteiligungsportal Stuttgart - meine Stadt sowohl eine Online-Diskussion als auch eine kurze Befragung veröffentlicht. Diese Online-Beteiligung ermöglichte es allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern, der Stadtverwaltung eine erste Rückmeldung zum Leitlinienentwurf zu geben.An der Online-Diskussion beteiligten sich zwischen dem 1. und 16. November 2015 insgesamt zehn Nutzer mit 18 Beiträgen. Bei der Online-Umfrage wurden 17 Stimmen abgegeben.
Häufig hinterfragt wurde die Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten, die an die Regelungen der ab dem 1. Dezember gültigen Gemeindeordnung angelehnt wurde. Darüber hinaus thematisierten mehrere Teilnehmer auch das Quorum von 2.500 Unterschriften (ebenfalls so in der Gemeindeordnung geregelt), das sie für nicht realisierbar einschätzen. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die Rolle und Zuständigkeiten des Bezirksbeirats sollen deutlicher betont und transparenter dargestellt werden.
Einige Nutzer haben ihre Unzufriedenheit mit dem Verfahren zum Bürgerhaushalt zum Ausdruck gebracht. Diese Anmerkungen sollen in die Evaluationsgruppe "Bürgerhaushalt" weiter diskutiert werden.
Darüber hinaus hatten Bürgerinnen und Bürger in einer Veranstaltung vor Ort, die Gelegenheit mitzudiskutieren. Zudem wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.
Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:
- Antragsrecht für Bezirksbeirat
- Antragsrecht für Jugendrat
- Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt
Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und sie dann beschließen kann.
Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.
Links & Downloads zum Leitfaden Bürgerbeteiligung
Laden Sie sich den Entwurf herunter:
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Fax: 0711 216 60379
E-Mail: christine.eisele@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart