Der Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim. Foto:Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Untertürkheim

Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024

Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum14.10.2024 bis 02.12.2024
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner von Untertürkheim

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung in Untertürkheim 2024

Die dritte Einwohnerversammlung im Jahr 2024 findet am Montag, 2. Dezember 2024 um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim statt. Veranstaltungsort ist die Sängerhalle.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wurde in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 14. bis 27. Oktober 2024 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Untertürkheim thematisiert werden sollen.
 
Anschließend hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 28. Oktober bis 17. November 2024 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Untertürkheim an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
 
 
Phase 2

Fragen stellen

28.10.2024 bis 17.11.2024

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 28. Oktober bis 17. November 2024 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Untertürkheim einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Untertürkheim Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

Wo kein Kläger, da kein Richter...

...heißt doch so schön.
In der Einladung zur Bürgerversammlung und auch in vielen angebrachten Beiträgen hier, werden diverse Sachen reklamiert, die gegen geltendes Recht verstoßen: Falschparker, Raser, Müll, Leerstand, usw.
Statt drum herum zu planen und damit nur die vernünftigen Anwohner zu bestrafen, sollte man einfach mal mehr kontrollieren und die existierenden Rechtsrahmen ausnutzen.

Daher mein Appell:
- Bitte kontrollieren sie regelmäßiger Falschparker ohne Anwohnerparkausweise oder diejenigen, welche gefährlich Parken (Feuerwehrzufahrten usw.).
- Bitte führen sie mehr Geschwindigkeitskontrollen in den diversen beanstandeten HotSpots durch.
- Bitte kontrollieren sie Hol-/Bring-Situation an den Schulen (Falschparker, Anwohnerstraßen usw.)
- Die Müllablagerungen im Stadtgebiete sind fast immer an den gleichen Stellen, dass kann man sicherlich strafrechtlich erfassen (wenn man möchte).
- Auch würde ich mich freuen, wenn die faulen (!) Raucher und Hundebesitzer zur Kasse gebeten werden. Hundekot im Weinberg und Zigarettenstummel auf jeden Quadratmeter sind unerträglich.
- Die Situation der E-Scooter ist auf Grund der engen Fusswege ebenfalls unerträglich. Ich selbst muss ca. jede Woche einen E-Scooter "umparken", weil er den Fussweg blockiert. Zur Info: Die Beschwerde über www.scooter-melder.de bringt gefühlt nichts.

Und eines noch zum Schluss, bitte belassen sie es nicht immer bei mündlichen Verwarnungen, wie zuletzt bei der Kontrolle der Anwohnerstraße Öztaler Straße 2-10. Nur echte Strafen schrecken ab.

Helene

Es ist eine Zumutung, dass auch Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Wohnraum zu sog. Boarding Häuser umgestalten (1 Zimmer Apartments für viel zu viele Menschen) und sich dann überhaupt nicht um Sauberkeit, illegale Müllentsorgung etc. kümmern müssen, sondern nur ihre Miete kassieren. Eine Anzeige gegen Unbekannt läuft doch ins Leere. Ich sehe nicht immer wer seinen Müll illegal abstellt, noch kenne ich diese Person. Die Ötztaler Straße 2 und 5 sind eine Zumutung was Müll und Lärm anbelangt.

08.11.24, 15:59 , Zustimmungen , 1 Kommentare [Kommentare einblenden]

Moderationsteam

Unter den genannten Anschriften ist der Stadtverwaltung keine Vermüllung bekannt. Bei auftretender Vermüllung bitten wir um Information an die E-Mail-Poststellen <hallo-aws@stuttgart> und <poststelle.aws-6.2@stuttgart.de>.

26.11.24, 09:13 , Zustimmungen

Karoline1

Dem stimmen wir voll und ganz zu. Vielen Dank für den Beitrag.

10.11.24, 08:37 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Moderationsteam

Der Aufgabenkatalog des städtischen Vollzugsdienstes beim Amts für öffentliche Ordnung umfasst u.a. auch die Bekämpfung von Ordnungsstörungen durch weggeworfenen Müll. Im Rahmen ihres Streifendienstes sprechen die städtischem Mitarbeiter „Müllsünder“ gezielt an und ahnden Verstöße mit einem Verwarnungsgeld bzw. einer Ordnungswidrigkeitsanzeige. Es ist hierbei allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Verursacher der Verunreinigungen oftmals nicht auf frischer Tat ertappt werden und somit nicht identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden können.

Leider lassen es viele Hunde haltende Personen an der notwendigen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitmenschen fehlen. Es fängt damit an, dass Hundeführende verbotener Weise ihre Tiere nicht angeleint z.B. in Parkanlagen oder Fußgängerzonen führen, die Hunde nicht von sensiblen Bereichen (z.B. Kinderspielplätzen) fernhalten und endet mit der Nichtbeseitigung von Hundekot. Die Stuttgarter Hundehaltenden werden bei solchen Verstößen in der Regel angezeigt, da sie mit den Hundesteuerbescheiden regelmäßig über die Vorschriften im Umgang mit ihren Hunden informiert werden.

Die "Hol-/Bring-Situation" an Schulen und Kindertagesstätten durch sogenannte Elterntaxis ist stadtweit ein Problem. Hier sollte durch die jeweiligen Bildungseinrichtungen selbst Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Zur Situation in der Ötztaler Straße: Der nur 100 Meter lange "Anlieger frei"-Bereich wurde mehrfach zu den relevanten Zeiten durch den Städtischen Vollzugsdienst kontrolliert. Dabei wurden nur sehr wenige Verstöße festgestellt.

20.11.24, 07:46 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Moderationsteam

Zur Geschwindigkeitsüberwachung oder Ahndung von Parkverstöße siehe die vorstehenden Ausführungen im Bereich Straßenverkehr. Den derzeit vier in Stuttgart tätigen Sharing-Anbietern für E-Scooter wurden sog. Sondernutzungserlaubnisse mit regulierenden Auflagen und Bedingungen erteilt. Darin sind u.a. klare Regeln festgelegt für die Reaktionszeiten auf Beschwerden:
Erlangt ein Sharing-Anbieter Kenntnis über einen nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scooter, muss er diesen spätestens innerhalb von vier Stunden nach Meldung ordnungsgemäß abstellen, umverteilen, oder aus dem öffentlichen Raum entfernen. Bei liegenden Fahrzeuge oder solchen, von denen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende ausgeht, entfällt diese Frist und der Scooter muss unverzüglich entfernt werden. Passiert das nicht rechtzeitig erfolgt die Entfernung durch die Stadt auf Kosten des Anbieters.
Für das Abstellen von E-Scootern sind die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften maßgebend. Im Ergebnis bedeutet dies, dass E-Scooter auf Fußgängerflächen abgestellt werden dürfen, sofern
andere Verkehrsteilnehmende nicht unzumutbar behindert oder gar gefährdet werden. Der städtische Vollzugsdienst und die städtische Verkehrsüberwachung überwachen im Rahmen Ihrer Tätigkeiten die Einhaltung der Verkehrsregeln im öffentlichen Straßenraum und beanstanden dabei auch behindernd abgestellte E-Scooter im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Auch das Team Mikromobilität / E-Scooter der Straßenverkehrsbehörde führt gemeinsam mit der Verkehrsüberwachung Kontrollen durch.
Über die Überwachung hinaus stehen wir mit allen beteiligten Stellen in regelmäßigem Austausch, um auch präventiv Lösungsansätze zu festgestellten Missständen zu erarbeiten.
Bei weiteren Anregungen bzw. Meldungen über nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter können Sie sich gerne auch an unser untenstehendes Postfach bzw. telefonisch wenden:

escooter@stuttgart.de
0711 21632192

Mit der Einführung und aktuellen Anpassung der Sondernutzungserlaubnis für die Fahrzeugverleih-unternehmen der E-Scooter wurden eine erhöhte Rechtssicherheit und damit verbundenen Sanktions-möglichkeiten geschaffen. Darüber hinaus kümmert sich ein eigens beim Amt für öffentliche Ordnung eingerichtetes Team für E-Scooter und Mikromobilitäts um die ordnungsgemäßen Verfahrensabläufe. Seitens der Verkehrsüberwachung ist hierbei festzustellen, dass seitdem die Beschwerdelage zu schwerwiegenden Parkverstößen stetig rückläufig ist. Sollten dennoch E-Scooter auffallen, welche Gehwege oder Zugänge derart blockieren, dass die Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteil-nehmenden beeinträchtigt ist, haben Bürgerinnen und Bürger selbst die Möglichkeit verkehrswidrig abgestellte E-Scooter direkt bei den entsprechenden Verleihunternehmen anzuzeigen (www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/e-scooter/). Die verantwortlichen Anbieter sind verpflichtet diese Fahrzeuge unverzüglich zu entfernen.
Die Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt Parkverstöße im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens. So prüfen die Mitarbeitenden der Verlehrsüberwachung den Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung aller maßgeblichen Tatumstände, wie z. B. die Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, die allgemeine Verkehrssituation, aber auch die persönlichen Tatumstände der Betroffenen und entscheidet nach dem Opportunitätsprinzip, ob in welcher Form die Ahndung des Verkehrsverstoßes geeignet bzw. erforderlich ist. Die Ermessensentscheidung ist dabei jeweils einzelfallbezogen und im Ergebnis auch unterschiedlich.

29.11.24, 12:07 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Oberbürgermeister Nopper: „Nehmen viele gute Anregungen mit“

Ein Mann steht am Rednerpult. Auf einer Leinwand im Hintergrund steht "Herzlich willkommen zur Einwohnerversammlung Stuttgart-Untertürkheim"
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister standen bei der Einwohnerversammlung Rede und Antwort. Foto: Max Kovalenko/Stadt Stuttgart
Vor allem die Entwicklung der Ortsmitte beschäftigt die Menschen in Untertürkheim. Im Austausch mit der Verwaltungsspitze kam unter anderem auch die Idee zur Sprache, den für Weinbau bekannten Bezirk unterhalb der Rotenberger Grabkapelle touristisch besser zu vermarkten.

Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper eröffnete die Einwohnerversammlung Untertürkheim am 2. Dezember 2024 mit einem Tusch: „Es könnte keinen passenderen Ort geben, um eine exklusive und vor allem sehr gute Nachricht zu verkünden. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Stuttgart die Untertürkheimer Sängerhalle gekauft hat.“ Im nächsten Schritt werde über ein neues Nutzungs- und Betreiberkonzept beraten. Damit versprach der OB gleich zu Beginn, womit er den Abend drei Stunden später schloss: „Wir behalten Untertürkheim und die Projekte im Blick.“
 
An Themen in dem Bezirk mangelt es nicht. Rund 35 Fragekarten wurden vor und während der Veranstaltung abgegeben, kurz vor Beginn wurden noch zusätzliche Stühle für die rund 350 Gäste aufgestellt. Die Entwicklung der Ortsmitte war eines der vieldiskutierten Themen, damit einhergehend Ladenleerstand, Vermüllung, ein fehlendes Sicherheitsgefühl.
 
„Wir nehmen die Hinweise sehr ernst“, sagte Frank Nopper. So wolle die Stadt unter anderem „vertieft einsteigen“ in die Planung des Leonhard- Schmidt-Platzes, sagte Baubürgermeister Peter Pätzold, der auch auf höhere Investitionen in der Vergangenheit verwies.
 
Dies schwebt, im wahren Wortsinn, einem Einwohner vor, der vorschlug: „Ich wünsche mir ein Tourismuskonzept für Rotenberger Grabkapelle, Weinberge, das einmalig im Fluss gelegene Inselbad und Co.“
 
Mit Verweis auf geführte Wein- und Bustouren, die es bereits gibt, sagte Thomas Fuhrmann: „Danke für die wertvollen Hinweise!“ Der Wirtschaftsbürgermeister sitzt auch im Aufsichtsrat von Stuttgart Marketing. Gibt es die Reihe Lieblingsviertel auf www.stuttgart-tourist.de vielleicht künftig auch für die Neckarvororte?
 
Das ist noch Zukunftsmusik – reale Sorgen der Untertürkheimerinnen und Untertürkheimer sind die Themen Parken, zu viel und zu schneller Verkehr unter anderem auf der Großglockner- und der Kappelbergstraße, nicht barrierefreie Bushaltestellen, das Gehrenwaldstadion (Sportbürgermeister Clemens Maier erwartet die Planung zu Baukosten im zweiten Quartal 2025) und eine mögliche künftige Nutzung des Kinobauerareals durch benachbarte Schulen, zu dem aktuell Verkaufsgespräche geführt werden.
 
Am Ende war es ein erkenntnisreicher Abend, wie Oberbürgermeister Frank Nopper sagte: „Wir nehmen viele gute Anregungen mit.“
 
Das Protokoll zur Einwohnerversammlung können Sie hier herunterladen:

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Pia Müller
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-80644
E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

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Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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70173 Stuttgart

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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

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