Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024
Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | 14.10.2024 bis 02.12.2024 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Untertürkheim |


Einwohnerversammlung in Untertürkheim 2024
Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
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Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Wo kein Kläger, da kein Richter...
...heißt doch so schön.
In der Einladung zur Bürgerversammlung und auch in vielen angebrachten Beiträgen hier, werden diverse Sachen reklamiert, die gegen geltendes Recht verstoßen: Falschparker, Raser, Müll, Leerstand, usw.
Statt drum herum zu planen und damit nur die vernünftigen Anwohner zu bestrafen, sollte man einfach mal mehr kontrollieren und die existierenden Rechtsrahmen ausnutzen.
Daher mein Appell:
- Bitte kontrollieren sie regelmäßiger Falschparker ohne Anwohnerparkausweise oder diejenigen, welche gefährlich Parken (Feuerwehrzufahrten usw.).
- Bitte führen sie mehr Geschwindigkeitskontrollen in den diversen beanstandeten HotSpots durch.
- Bitte kontrollieren sie Hol-/Bring-Situation an den Schulen (Falschparker, Anwohnerstraßen usw.)
- Die Müllablagerungen im Stadtgebiete sind fast immer an den gleichen Stellen, dass kann man sicherlich strafrechtlich erfassen (wenn man möchte).
- Auch würde ich mich freuen, wenn die faulen (!) Raucher und Hundebesitzer zur Kasse gebeten werden. Hundekot im Weinberg und Zigarettenstummel auf jeden Quadratmeter sind unerträglich.
- Die Situation der E-Scooter ist auf Grund der engen Fusswege ebenfalls unerträglich. Ich selbst muss ca. jede Woche einen E-Scooter "umparken", weil er den Fussweg blockiert. Zur Info: Die Beschwerde über www.scooter-melder.de bringt gefühlt nichts.
Und eines noch zum Schluss, bitte belassen sie es nicht immer bei mündlichen Verwarnungen, wie zuletzt bei der Kontrolle der Anwohnerstraße Öztaler Straße 2-10. Nur echte Strafen schrecken ab.
Helene
Es ist eine Zumutung, dass auch Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Wohnraum zu sog. Boarding Häuser umgestalten (1 Zimmer Apartments für viel zu viele Menschen) und sich dann überhaupt nicht um Sauberkeit, illegale Müllentsorgung etc. kümmern müssen, sondern nur ihre Miete kassieren. Eine Anzeige gegen Unbekannt läuft doch ins Leere. Ich sehe nicht immer wer seinen Müll illegal abstellt, noch kenne ich diese Person. Die Ötztaler Straße 2 und 5 sind eine Zumutung was Müll und Lärm anbelangt.
08.11.24, 15:59 , 1 Zustimmungen , 1 Kommentare [Kommentare einblenden]
Moderationsteam
Unter den genannten Anschriften ist der Stadtverwaltung keine Vermüllung bekannt. Bei auftretender Vermüllung bitten wir um Information an die E-Mail-Poststellen <hallo-aws@stuttgart> und <poststelle.aws-6.2@stuttgart.de>.
26.11.24, 09:13 , 0 Zustimmungen
Karoline1
Dem stimmen wir voll und ganz zu. Vielen Dank für den Beitrag.
10.11.24, 08:37 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Der Aufgabenkatalog des städtischen Vollzugsdienstes beim Amts für öffentliche Ordnung umfasst u.a. auch die Bekämpfung von Ordnungsstörungen durch weggeworfenen Müll. Im Rahmen ihres Streifendienstes sprechen die städtischem Mitarbeiter „Müllsünder“ gezielt an und ahnden Verstöße mit einem Verwarnungsgeld bzw. einer Ordnungswidrigkeitsanzeige. Es ist hierbei allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Verursacher der Verunreinigungen oftmals nicht auf frischer Tat ertappt werden und somit nicht identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden können.
Leider lassen es viele Hunde haltende Personen an der notwendigen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitmenschen fehlen. Es fängt damit an, dass Hundeführende verbotener Weise ihre Tiere nicht angeleint z.B. in Parkanlagen oder Fußgängerzonen führen, die Hunde nicht von sensiblen Bereichen (z.B. Kinderspielplätzen) fernhalten und endet mit der Nichtbeseitigung von Hundekot. Die Stuttgarter Hundehaltenden werden bei solchen Verstößen in der Regel angezeigt, da sie mit den Hundesteuerbescheiden regelmäßig über die Vorschriften im Umgang mit ihren Hunden informiert werden.
Die "Hol-/Bring-Situation" an Schulen und Kindertagesstätten durch sogenannte Elterntaxis ist stadtweit ein Problem. Hier sollte durch die jeweiligen Bildungseinrichtungen selbst Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Zur Situation in der Ötztaler Straße: Der nur 100 Meter lange "Anlieger frei"-Bereich wurde mehrfach zu den relevanten Zeiten durch den Städtischen Vollzugsdienst kontrolliert. Dabei wurden nur sehr wenige Verstöße festgestellt.
20.11.24, 07:46 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Zur Geschwindigkeitsüberwachung oder Ahndung von Parkverstöße siehe die vorstehenden Ausführungen im Bereich Straßenverkehr. Den derzeit vier in Stuttgart tätigen Sharing-Anbietern für E-Scooter wurden sog. Sondernutzungserlaubnisse mit regulierenden Auflagen und Bedingungen erteilt. Darin sind u.a. klare Regeln festgelegt für die Reaktionszeiten auf Beschwerden:
Erlangt ein Sharing-Anbieter Kenntnis über einen nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scooter, muss er diesen spätestens innerhalb von vier Stunden nach Meldung ordnungsgemäß abstellen, umverteilen, oder aus dem öffentlichen Raum entfernen. Bei liegenden Fahrzeuge oder solchen, von denen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende ausgeht, entfällt diese Frist und der Scooter muss unverzüglich entfernt werden. Passiert das nicht rechtzeitig erfolgt die Entfernung durch die Stadt auf Kosten des Anbieters.
Für das Abstellen von E-Scootern sind die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften maßgebend. Im Ergebnis bedeutet dies, dass E-Scooter auf Fußgängerflächen abgestellt werden dürfen, sofern
andere Verkehrsteilnehmende nicht unzumutbar behindert oder gar gefährdet werden. Der städtische Vollzugsdienst und die städtische Verkehrsüberwachung überwachen im Rahmen Ihrer Tätigkeiten die Einhaltung der Verkehrsregeln im öffentlichen Straßenraum und beanstanden dabei auch behindernd abgestellte E-Scooter im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Auch das Team Mikromobilität / E-Scooter der Straßenverkehrsbehörde führt gemeinsam mit der Verkehrsüberwachung Kontrollen durch.
Über die Überwachung hinaus stehen wir mit allen beteiligten Stellen in regelmäßigem Austausch, um auch präventiv Lösungsansätze zu festgestellten Missständen zu erarbeiten.
Bei weiteren Anregungen bzw. Meldungen über nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter können Sie sich gerne auch an unser untenstehendes Postfach bzw. telefonisch wenden:
escooter@stuttgart.de
0711 21632192
Mit der Einführung und aktuellen Anpassung der Sondernutzungserlaubnis für die Fahrzeugverleih-unternehmen der E-Scooter wurden eine erhöhte Rechtssicherheit und damit verbundenen Sanktions-möglichkeiten geschaffen. Darüber hinaus kümmert sich ein eigens beim Amt für öffentliche Ordnung eingerichtetes Team für E-Scooter und Mikromobilitäts um die ordnungsgemäßen Verfahrensabläufe. Seitens der Verkehrsüberwachung ist hierbei festzustellen, dass seitdem die Beschwerdelage zu schwerwiegenden Parkverstößen stetig rückläufig ist. Sollten dennoch E-Scooter auffallen, welche Gehwege oder Zugänge derart blockieren, dass die Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteil-nehmenden beeinträchtigt ist, haben Bürgerinnen und Bürger selbst die Möglichkeit verkehrswidrig abgestellte E-Scooter direkt bei den entsprechenden Verleihunternehmen anzuzeigen (www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/e-scooter/). Die verantwortlichen Anbieter sind verpflichtet diese Fahrzeuge unverzüglich zu entfernen.
Die Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt Parkverstöße im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens. So prüfen die Mitarbeitenden der Verlehrsüberwachung den Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung aller maßgeblichen Tatumstände, wie z. B. die Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, die allgemeine Verkehrssituation, aber auch die persönlichen Tatumstände der Betroffenen und entscheidet nach dem Opportunitätsprinzip, ob in welcher Form die Ahndung des Verkehrsverstoßes geeignet bzw. erforderlich ist. Die Ermessensentscheidung ist dabei jeweils einzelfallbezogen und im Ergebnis auch unterschiedlich.
29.11.24, 12:07 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Oberbürgermeister Nopper: „Nehmen viele gute Anregungen mit“
Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper eröffnete die Einwohnerversammlung Untertürkheim am 2. Dezember 2024 mit einem Tusch: „Es könnte keinen passenderen Ort geben, um eine exklusive und vor allem sehr gute Nachricht zu verkünden. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Stuttgart die Untertürkheimer Sängerhalle gekauft hat.“ Im nächsten Schritt werde über ein neues Nutzungs- und Betreiberkonzept beraten. Damit versprach der OB gleich zu Beginn, womit er den Abend drei Stunden später schloss: „Wir behalten Untertürkheim und die Projekte im Blick.“
Weitere Informationen
- Einladung Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024 (PDF)
- Protokoll Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024 (PDF)
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-80644
E-Mail: poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Moderationsteam
Unter den genannten Anschriften ist der Stadtverwaltung keine Vermüllung bekannt. Bei auftretender Vermüllung bitten wir um Information an die E-Mail-Poststellen <hallo-aws@stuttgart> und <poststelle.aws-6.2@stuttgart.de>.
26.11.24, 09:13 , 0 Zustimmungen