Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024
Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
---|---|
Zeitraum | 14.10.2024 bis 02.12.2024 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Untertürkheim |


Einwohnerversammlung in Untertürkheim 2024
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Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Württembergstraße Tempo 30
Das Ausflugsziel Rotenberg ist sehr beliebt, was zeitgleich immer wieder von hohem Verkehsaufkommen mit teilweise überhöhter Geschwindigkeit begleitet wird. Auch der TBU zieht Verkehr an. Gleichzeitig sind am Schnittpunkt Gehrenwaldstraße, Württembergstraße und Strümpfelbacher Straße Schulwege ohne sichere Übergänge. Im Flüchtlingsheim neben dem TBU sind viele Kinder.
Um Menschen und Umwelt zu schützen, wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Württembergstraße auf Tempo 30 von Vorteil. Die Buslinie 61 sollte auch an Wochenenden und Feiertagen in dem Rhythmus bedient werden, wie es von Montag bis Freitag der Fall ist. Ein zusätzliches Shuttle von/ nach Rotenberg-Egelseer Heide würde für weitere Verkehrsentlastung sorgen.
Wie steht die Verwaltung hierzu?
Elly
Als Bewohnerin der Rotenberger Steige unterstütze ich diesen Beitrag und ergänze um folgende Frage: Warum gibt es entlang der Württembergstraße keine Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln?
Autos fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit- vor allem von Rotenberg nach unten. Eine Querung der Straße ist auf Höhe Rotenberger Steige Richtung Gehrenwaldstraße oder vom Gehrenwald kommend gefährlich. Dasselbe gilt auf Höhe der Haltestelle Friedhof, sowie in Rotenberg für Wanderer beim Wanderweg Richtung Treppe nach Rotenberg. Eine Temporeduzierung müsste mit digitalen Geschwindigkeitsanzeigen und Blitzern entlang der Strecke unterstützt werden.
05.11.24, 21:37 , 1 Zustimmungen , 3 Kommentare [Kommentare einblenden]
vonUT
Blitzer wären dort gut, aber die sind teuer und werden gerne in Industriegebieten (oder in der Hafenbahnstraße) eingesetzt, wo zwar kaum jemand wohnt, aber so viele Autos fahren, dass die Kosten evtl. gedeckt werden können. Um Sicherheit oder dass Anwohner nachts schlafen können, geht es hier leider nicht.
Hatte schon Kontakt mit Polizei und Ordnungsamt.
10.11.24, 11:04 , 0 Zustimmungen
Moderationsteam
Die Württembergstraße wird bereits seit Jahren in der Einsatzplanung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung berücksichtigt. Sowohl der Bereich der Flüchtlingsunterkunft und der Haltestelle Aspen, wie auch im Bereich der Tempo 30-Zone.
Die Überschreitungsquote der Württembergstraße im Bereich Tempo 50 liegt im Betrachtungszeitraum, Jan 2021 bis Sep 2024, mit ca. 3,5% unter dem stadtweiten Durchschnitt (ca. 4,7% ) vergleichbarer Straßen.
Die Überschreitungsquote der Württembergstraße im Bereich der Tempo 30-Zone liegt mit ca. 16 % über dem stadtweiten Durchschnitt (ca. 7,3 %) vergleichbarer Straßen und wird daher im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten besonders berücksichtigt. Festgestellte Überschreitungen liegen überwiegend im untersten Verwarnungsgeldbereich.
Stationäre Anlagen siehe Frage 1, Einrichtung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel siehe Frage 3.
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind an rechtliche und bauliche Voraussetzungen gebunden, sie haben die Aufgabe, vorhandene Fußgängerströme zu bündeln und den dortigen Ziel- und Quellverkehr an einer Stelle gebündelt über die Straße zu führen. Ein Zebrastreifen darf nicht, wie an der genannten Schnittstelle gegeben, über zweispurige Straßen geführt werden. Unabhängig von der notwendigen, rechtlichen Prüfung, wäre hier der Fahrbahnabschnitt zuerst baulich umzugestalten.
Die Einrichtung eines Zebrastreifens oberhalb, höhe Rotenberger Steige, würde nicht mehr im Laufweg der Schulkinder liegen. Ein Zebrastreifen soll nur dann eingerichtet werden, wenn zu Fuß gehende ohne diese Unterstützung keine Lücke im fließenden Verkehr finden. Diese Situation ist in der Württembergstraße nicht gegeben.
Die gewünschte Querungsstelle auf Höhe Friedhof liegt außer Orts. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) dürfen außer Orts nicht angelegt werden.
Eine Ampel regelt den Fußgänger- /Kfz Verkehr, wenn ein Zebrastreifen aufgrund zu hoher Fußgängerfrequenz bzw. zu hoher Kraftfahrzeugdichte keine geeignete Lösung mehr darstellt.
29.11.24, 11:48 , 0 Zustimmungen
Moderationsteam
Die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Bei den zu überwachenden Bereichen muss es sich um in besonderem Maße schutzwürdige Zonen handeln. Dazu zählen Orte vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen, aber auch gut ausgebaute zweispurige Kraftfahrstraßen, die einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind und auf denen es häufiger aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Unfällen kommt. Statistische Erhebungen und Erkenntnisse über Auffälligkeiten in der Verkehrsunfallentwicklung bzw. dem Unfalllagebild, die im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen stehen, dienen dabei als wichtige Grundlage. Aktuell kommt eine Installation einer solchen Anlage, aus den vorher genannten Gründen, nicht in Betracht.
29.11.24, 11:51 , 0 Zustimmungen
Gucki
Die Württembergstraße hat sich schon lange zur "Raserstrecke" entwickelt. Dort gilt zwar Tempo 50, doch ich werde oftmals überholt, wenn ich mich daran halte.
14.11.24, 14:21 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Das an der Württembergstraße liegende Asylbewerberheim ist, ebenso wie das Sportgelände, mit einen Zaun eingefasst, die direkten Zugänge sind mit einer Umlaufschranke abgesichert bzw. zurückversetzt, hinter den Parkplätzen angelegt. Bei beiden Einrichtungen entsteht durch die baulichen Gegebenheiten nicht die Gefahr, dass Kinder direkt auf die Straße laufen.
Ein Gehweg in Richtung Untertürkheim und Richtung Rotenberg ist durchgehend vorhanden.
Die Württembergstraße gehört zum vom Stuttgarter Gemeinderat beschlossenen Vorbehaltstraßennetz. Auf diesen Straßen wird der Verkehr flüssig und Leistungsfähig abgewickelt. Nach Bebauungsende von Untertürkheim bzw. Rotenberg verläuft die Württembergstraße außer Orts, die Geschwindigkeit auf diesem Straßenstück wurde hier bereits von 100 km/h auf 50 km/h begrenzt. Die Beschilderung ist eindeutig und wird im Straßenverlauf durch Wiederholungsschilder und Fahrbahnmarkierungen verdeutlicht. Eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegt im individuellen Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer.
29.11.24, 11:45 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Weitere Phasen ansehen
Oberbürgermeister Nopper: „Nehmen viele gute Anregungen mit“
Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper eröffnete die Einwohnerversammlung Untertürkheim am 2. Dezember 2024 mit einem Tusch: „Es könnte keinen passenderen Ort geben, um eine exklusive und vor allem sehr gute Nachricht zu verkünden. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Stuttgart die Untertürkheimer Sängerhalle gekauft hat.“ Im nächsten Schritt werde über ein neues Nutzungs- und Betreiberkonzept beraten. Damit versprach der OB gleich zu Beginn, womit er den Abend drei Stunden später schloss: „Wir behalten Untertürkheim und die Projekte im Blick.“
Weitere Informationen
- Einladung Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024 (PDF)
- Protokoll Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024 (PDF)
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-80644
E-Mail: poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
vonUT
Blitzer wären dort gut, aber die sind teuer und werden gerne in Industriegebieten (oder in der Hafenbahnstraße) eingesetzt, wo zwar kaum jemand wohnt, aber so viele Autos fahren, dass die Kosten evtl. gedeckt werden können. Um Sicherheit oder dass Anwohner nachts schlafen können, geht es hier leider nicht.
Hatte schon Kontakt mit Polizei und Ordnungsamt.
10.11.24, 11:04 , 0 Zustimmungen
Moderationsteam
Die Württembergstraße wird bereits seit Jahren in der Einsatzplanung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung berücksichtigt. Sowohl der Bereich der Flüchtlingsunterkunft und der Haltestelle Aspen, wie auch im Bereich der Tempo 30-Zone.
Die Überschreitungsquote der Württembergstraße im Bereich Tempo 50 liegt im Betrachtungszeitraum, Jan 2021 bis Sep 2024, mit ca. 3,5% unter dem stadtweiten Durchschnitt (ca. 4,7% ) vergleichbarer Straßen.
Die Überschreitungsquote der Württembergstraße im Bereich der Tempo 30-Zone liegt mit ca. 16 % über dem stadtweiten Durchschnitt (ca. 7,3 %) vergleichbarer Straßen und wird daher im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten besonders berücksichtigt. Festgestellte Überschreitungen liegen überwiegend im untersten Verwarnungsgeldbereich.
Stationäre Anlagen siehe Frage 1, Einrichtung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel siehe Frage 3.
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind an rechtliche und bauliche Voraussetzungen gebunden, sie haben die Aufgabe, vorhandene Fußgängerströme zu bündeln und den dortigen Ziel- und Quellverkehr an einer Stelle gebündelt über die Straße zu führen. Ein Zebrastreifen darf nicht, wie an der genannten Schnittstelle gegeben, über zweispurige Straßen geführt werden. Unabhängig von der notwendigen, rechtlichen Prüfung, wäre hier der Fahrbahnabschnitt zuerst baulich umzugestalten.
Die Einrichtung eines Zebrastreifens oberhalb, höhe Rotenberger Steige, würde nicht mehr im Laufweg der Schulkinder liegen. Ein Zebrastreifen soll nur dann eingerichtet werden, wenn zu Fuß gehende ohne diese Unterstützung keine Lücke im fließenden Verkehr finden. Diese Situation ist in der Württembergstraße nicht gegeben.
Die gewünschte Querungsstelle auf Höhe Friedhof liegt außer Orts. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) dürfen außer Orts nicht angelegt werden.
Eine Ampel regelt den Fußgänger- /Kfz Verkehr, wenn ein Zebrastreifen aufgrund zu hoher Fußgängerfrequenz bzw. zu hoher Kraftfahrzeugdichte keine geeignete Lösung mehr darstellt.
29.11.24, 11:48 , 0 Zustimmungen
Moderationsteam
Die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Bei den zu überwachenden Bereichen muss es sich um in besonderem Maße schutzwürdige Zonen handeln. Dazu zählen Orte vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen, aber auch gut ausgebaute zweispurige Kraftfahrstraßen, die einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind und auf denen es häufiger aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Unfällen kommt. Statistische Erhebungen und Erkenntnisse über Auffälligkeiten in der Verkehrsunfallentwicklung bzw. dem Unfalllagebild, die im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen stehen, dienen dabei als wichtige Grundlage. Aktuell kommt eine Installation einer solchen Anlage, aus den vorher genannten Gründen, nicht in Betracht.
29.11.24, 11:51 , 0 Zustimmungen
Hatte schon Kontakt mit Polizei und Ordnungsamt.
Die Überschreitungsquote der Württembergstraße im Bereich Tempo 50 liegt im Betrachtungszeitraum, Jan 2021 bis Sep 2024, mit ca. 3,5% unter dem stadtweiten Durchschnitt (ca. 4,7% ) vergleichbarer Straßen.
Die Überschreitungsquote der Württembergstraße im Bereich der Tempo 30-Zone liegt mit ca. 16 % über dem stadtweiten Durchschnitt (ca. 7,3 %) vergleichbarer Straßen und wird daher im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten besonders berücksichtigt. Festgestellte Überschreitungen liegen überwiegend im untersten Verwarnungsgeldbereich.
Stationäre Anlagen siehe Frage 1, Einrichtung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel siehe Frage 3.
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind an rechtliche und bauliche Voraussetzungen gebunden, sie haben die Aufgabe, vorhandene Fußgängerströme zu bündeln und den dortigen Ziel- und Quellverkehr an einer Stelle gebündelt über die Straße zu führen. Ein Zebrastreifen darf nicht, wie an der genannten Schnittstelle gegeben, über zweispurige Straßen geführt werden. Unabhängig von der notwendigen, rechtlichen Prüfung, wäre hier der Fahrbahnabschnitt zuerst baulich umzugestalten.
Die Einrichtung eines Zebrastreifens oberhalb, höhe Rotenberger Steige, würde nicht mehr im Laufweg der Schulkinder liegen. Ein Zebrastreifen soll nur dann eingerichtet werden, wenn zu Fuß gehende ohne diese Unterstützung keine Lücke im fließenden Verkehr finden. Diese Situation ist in der Württembergstraße nicht gegeben.
Die gewünschte Querungsstelle auf Höhe Friedhof liegt außer Orts. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) dürfen außer Orts nicht angelegt werden.
Eine Ampel regelt den Fußgänger- /Kfz Verkehr, wenn ein Zebrastreifen aufgrund zu hoher Fußgängerfrequenz bzw. zu hoher Kraftfahrzeugdichte keine geeignete Lösung mehr darstellt.