Blick auf Stuttgart-Mitte. Foto: Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Mitte

Einwohnerversammlung Stuttgart-Mitte 2024

Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum27.05.2024 bis 15.07.2024
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner von Stuttgart-Mitte

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

EINWOHNERVERSAMMLUNG IN STUTTGART-Mitte

Die erste Einwohnerversammlung im Jahr 2024 findet am Montag, 15. Juli 2024, um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte statt. Veranstaltungsort ist der Große Sitzungssaal im Rathaus.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wurde in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 27. Mai bis 9. Juni 2024 zunächst über die Themen abgestimmt, die ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mitte thematisiert werden sollen.
 
Im Anschluss hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 10. bis 30. Juni 2024 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mitte an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen voranmelden

10.06.2024 bis 30.06.2024

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 10. Juni bis 30. Juni 2024 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mitte einzureichen, oder Ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mitte Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

Sicherheit für Fussgänger (Senioren, Kindern, Menschen mit Beeinträchtigungen)

Ich bin sowohl mit dem Rad unterwegs und zu Fuss.
Rund um den Karlsplatz, die Schulstrasse und der Königstasse sowie dem Akademiegarten bin ich als Fussgängerin regelrecht auf der Flucht vor E-Scootern und Auslieferungsfahrern (Rad).
Die E-Scooter fahren extrem dicht auf und schneiden einem den Weg ab, die Auslieferer sind zudem auch noch sehr schnell..
Ich sehe mich jeden Tag gefährdet und wünsche mir mehr Kontrollen in den vorgenannten Straßen. Die Zahl der Scooter sollte deutlich reduziert werden, so wie in anderen europäischen Städten.

E- Scooter aus dem Marktplatz, wenn Markt ist und auch auf der Königstrasse, wenn dort der Wochenmarkt stattfindet, das ist viel zu eng und unübersichtlich. Auch in der Schulstrasse ist das viel zu gefährlich.
Am Bodensee werden Kontrollen durchgeführt und Bußgelder erhoben.


Insbesondere ältere Menschen sehe ich gefährdet, insbesondere weil sie eventuell nicht mehr so gut hören und in der Reaktion langsamer sind.

Was wird hier getan?

Danke für eine Antwort

Moderationsteam

Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15.06.2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) am Straßenverkehr teilnehmen können. In den §§ 10, 11 eKFV sind zulässige Verkehrsflächen sowie die allgemeinen Verhaltensregeln für E-Scooter Nutzende rechtlich geregelt.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, welche den Betrieb der E-Scooter-Verleihsysteme als straßenrechtliche Sondernutzung einordnet, wurde für die Landeshauptstadt Stuttgart ein Sondernutzungskonzept erarbeitet. Mit dessen Umsetzung wurde in diesem Jahr begonnen, um die Situation mit verstärkten Kontrollen, Aufklärungskampagnen und stärkeren Regulierungen für die Sharing-Anbieter der E-Scooter zu verbessern.

Die Anzahl der E-Scooter sind in den bereits erteilten Sondernutzungserlaubnissen konkret festgelegt. Durch die Festlegung der maximalen Scooter-Anzahl (1500 Scooter im
gesamten Stadtgebiet pro Anbieter) in der Sondernutzungserlaubnis wird eine
Überfrachtung des öffentlichen Verkehrsraumes vermieden.

Die beschriebenen, nicht akzeptablen Verhaltensweisen der E-Scooter Nutzenden, sowie den Auslieferungsradfahrten resultieren jedoch nicht aus mangelnder Verkehrsregelungen, sondern vielmehr aus individuellem Nutzerverhalten sowie dem meist bewussten Ignorieren allgemein gültiger Verhaltensnormen von einzelnen Nutzenden der E-Scooter. Die Möglichkeiten sanktionierend einzugreifen sind gegeben, allerdings beschränkt. Das Problem ist neben der Dokumentation des Verstoßes hauptsächlich die Fahrerfeststellung, denn nur der Städtische Vollzugsdienst und die Polizei sind berechtigt, Anhaltekontrollen durchzuführen um die Personalien der E-Scooter Nutzenden aufzunehmen.
Das Verhalten der E-Scooter Nutzenden wird immer wieder stichprobenartig und teilweise auch schwerpunktmäßig überwacht.
Der Bußgeldkatalog sieht auch für Ordnungswidrigkeiten von Radfahrenden sowie E-Scooter Fahrenden Verwarnungs- und Bußgelder vor. So kann derzeit das Befahren einer Fußgängerzone mit 15 – 30 Euro geahndet werden.

Es ist im Sondernutzungskonzept vorgesehen, die Tatsache, dass die Verkehrsregeln für alle Verkehrsteilnehmenden gelten und die Beachtung insbesondere die Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden erhöht, auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in künftigen Verkehrssicherheitskampagnen aufzugreifen und zu thematisieren. Damit werden alle Verkehrsteilnehmende sensibilisiert.

Die Sharing-Anbieter können außerdem sogenannte Abstellverbotszonen mittels "Geofencing" für ihre E-Scooter definieren. Gemäß den Sondernutzungserlaubnissen, welche den Sharing-Anbietern erteilt wurden, haben wir als Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit, die Einrichtung solcher Abstellverbotszonen anzuordnen. Innerhalb dieser Zonen kann der Leihvorgang von den Nutzenden nicht beendet werden. Wird ein Scooter trotz des Abstellverbots in einer solchen Zone abgestellt, wird eine Strafgebühr an den Anbieter fällig. Wird ein E-Scooter dazu behindernd oder gefährdend abgestellt, droht zusätzlich ein Bußgeld. Abstellverbotszonen werden bereits an Orten definiert und angeordnet, an denen die örtlichen Gegebenheiten das Abstellen von E-Scootern nicht oder nur mit Behinderungen anderer zulassen, oder aufgrund von Beschwerden und anschließender Beurteilung der jeweiligen Situation. Auch die Fußgängerzonen im Kernstadtgebiet sind mit Geofencingzonen ausgewiesen.

11.07.24, 10:27 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Der „Geist des guten Miteinanders“

Bei der Einwohnerversammlung Mitte diskutieren etwa 200 Teilnehmende mit der Verwaltungsspitze. Foto: Leif Piechowski/Stadt Stuttgart
Bei der Einwohnerversammlung Mitte diskutieren etwa 200 Teilnehmende mit der Verwaltungsspitze. Foto: Leif Piechowski/Stadt Stuttgart
Hilfe fürs Bohnenviertel, sichere Schulwege, mangelnder Lärmschutz – am Montag, 17. Juli 2024, kamen im Großen Sitzungssaal des Rathauses vielseitige Themen zur Sprache. OB Frank Nopper und die Fachbürgermeisterinnen und -bürgermeister standen Rede, Antwort und versprachen wo möglich Abhilfe. 
 
Spannend und vielfältig, aber auch spannungsgeladen – der Bezirk Mitte, das  „pulsierende und lebendige Herz der Stadt“, wie ihn Oberbürgermeister Frank Nopper in seiner Eingangsrede beschrieb, muss gegenüber vielen Ansprüchen bestehen. „Die Stadt versucht, alle Interessen auszugleichen, aber allein schafft sie es nicht. Sie braucht auch den Geist des guten Miteinanders“, so der OB.  
 
Dafür schaffen Einwohnerversammlungen ein Forum. Wie geht es den Menschen, die dort wohnen? Was bewegt sie? Für ihre Anliegen nahmen sich am Montagabend Frank Nopper, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle Zeit. 
 
Rund drei Stunden lang wurde im Großen Sitzungssaal des Rathauses das Mikrofon durchs Plenum gereicht. Immer wieder kamen die Anwesenden auf Lärmschutz zu sprechen, Stichwort Leonhardsviertel: „Das Nachtleben ufert derart aus!“, machte ein Einwohner seinem Unmut über Schlafmangel Luft. „Wir werden konrekt tätig werden und mit der Landespolizei in die Kontrollen gehen“, sagte Ordnungsbürgermeister Clemens Maier zu. Ohnehin ist die Polizei wegen Gewalt- und Drogendelikten „sehr intensiv vor Ort“. Ebenso die Änderung des Bebauungsplans werde zur Befriedung beitragen. 
 
Auch das benachbarte Bohnenviertel „haben wir nicht vergessen“, sagte Baubürgermeister Peter Pätzold. „Der Umsatz fehlt!“, hatte eine Cafébetreiberin moniert, die Baustelle am Breuningerparkhaus  halte die Kundschaft fern. „Das ist nachvollziehbar, wir werden gegebenenfalls nochmal mit der Wirtschaftsförderung reden“, so Pätzold.
 

Direkter Draht in die Verwaltung

Der direkte Draht zur Verwaltung ist die Stärke des Formats: Einer Anwohnerin wurde zum Thema Baumpflanzungen ein Vor-Ort Termin in der Sophienstraße zugesagt, für eine Rednerin, die auch wochenends unter den Klängen von Kesselpauken leidet, wird die Stadt vermittelnd auf die Alte Musikhochschule zugehen; möglicher Wasserschäden an Häusern am Schützenplatz nimmt Technikbürgermeister Dirk Thürnau sich direkt an: „Thema angekommen.“ Anders bei der Klettpassage, wo ohne Verstöße keine Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden könnten, auch nicht gegen einschüchternde Männergruppen spätabends. „Aber wir tun was wir können“, sagte Ordnungsbürgermeister Maier.  So richte die SSB einen ständigen Sicherheitsdienst ein. 
 
 Eine Rednerin zeigte sich aufgrund der Nähe zur Jakobschule besorgt über den geplanten Drogenkonsumraum im Kontaktcafe High Noon des DRK. Dies sei eine Übergangslösung, sagte Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann. „Wir sind in Abstimmung mit Polizei und Staatsanwaltschaft.“ 
 
Für die Fortsetzung des Treffpunkts 50 Plus sagte Sußmann zu, einen neuen Träger zu suchen. Die evangelische Kirche, die den Treffpunkt bisher gemeinsam mit der Stadt betreibt, wird sich überraschend zurückziehen.  
Auch sichere Schulwege rund ums Königin-Katharina-Stift kamen zur Sprache, wozu eine nicht abgestimmte Ampelschaltung bei Gebhard-Müller-Platz und die Radroute im Schlossgarten zählten. Im Rahmen der Planungen für die B14 sei die Verlegung der Hauptradroute 1 Ziel, erklärte Bürgermeister Pätzold. Zum nicht nutzbaren Schulhof erklärte Bildungsbürgermeisterin Isabel Fezer, die Bahn sei verpflichtet, diesen wiederherzustellen. „Die Ausführungsplanung ist freigegeben.“ 
 
Den Vorschlag, in der Verwaltung Ehrenamtliche einzusetzen, musste Erster Bürgermeister Fabian Mayer zurückweisen. Rechtlich sei dies keine Option, er versicherte aber: „Wir schätzen das Ehrenamt über alle Maßen!“ Dazu passt das Lob, das Veronika Kienzle zu Beginn ausgesprochen hatte: „Der Bezirksbeirat hat unermüdlich oft bis in die Nacht debattiert. Danke für Ihren fünfjährigen Dienst an der Allgemeinheit!“ 

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Pia Müller
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-80644
E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​