Einwohnerversammlung Stuttgart-Ost 2018
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 01.10.18 bis 19.11.18 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Ost |
Im Dialog mit der Stadtspitze
Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hatten die Möglichkeit, sich bereits vor der Veranstaltung in die Themen der Einwohnerversammlung über ein Online-Beteiligungsverfahren einzubringen: Hier auf dem Web-Portal der Landeshauptstadt konnten sie über Themenvorschläge abstimmen und eigene Wünsche einbringen.
Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Ost konnten an der Online-Befragung teilnehmen.
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Die E-Tankstellen sind sehr sehr oft von Verbrennern zugeparkt. In ca. 1/3 der Fälle wenn ich eine E-Tankstelle nutzen will. Wann ist geplant hier zu kontrollieren? Auch Nachts und am Wochenende!
Außerdem sollten E-Tankstellen für langsames Laden über Nacht aufgebaut werden. Es ist nicht förderlich, wenn man an den bestehenden Säulen nach 1-3 Stunden wieder kommen muss und umparken, weil man auch für das Parken nachdem das Auto voll ist den gleichen Stundenpreis bezahlt.
Die vorhandenen E-Tankstellen (22 kW) sind nur für Besucher/Schnelllader gedacht. Für Anwohner ohne eigenen Stellplatz reichen langsame Ladestationen (3,7kW) völlig aus. Dann ist das Auto über Nacht wieder voll, die Ladestationen sind deutlich billiger und das Stromnetz wird lange nicht so belastet.
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Kontrollen:
In Folge der verkehrspolitischen Zielrichtung der Stadt Stuttgart die Elektromobilität zu fördern, wurden im Stadtgebiet Stuttgart bisher 475 öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingerichtet. Leider ist im gesamten Stadtgebiet zu beobachten, dass die Sonderparkplätze an den Ladestationen oftmals missbräuchlich genutzt werden. Die zweckbestimmte Nutzung dieser Sonderparkplätze wird daher im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung, an Werktagen bis 22:00 Uhr, durch die Stadt regelmäßig kontrolliert. Die Fahrerinnen und Fahrer bzw. Halterinnen und Halter von unberechtigt an Ladestationen geparkten Fahrzeugen werden mit einer Geldbuße belegt. Daneben werden geparkte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren an Ladestationen auch regelmäßig abgeschleppt.
In Stuttgart werden die Ladestationen durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG betrieben. Die Ladeinfrastruktur liegt somit in den Händen der EnBW und nicht im Einflussbereich der Stadt.
14.11.18, 17:56 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Ladesäulen:
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Elektromobilität und den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur engagiert. Das Feld der Ladetechniken und Lademodi ist derzeit in starkem Wandel und wird nicht alleine durch die Entscheidungen der Landeshauptstadt Stuttgart geformt, sondern durch ein Zusammenspiel aus bundesweiten Regulierungen (wie der Ladesäulenverordnung), Entscheidungen der Automobilhersteller (zum Beispiel darüber, welche On-Board-Ladeeinheiten verbaut werden und welche Adapter ohne Aufpreis mit dem Fahrzeug mitgeliefert werden), Norm- und Eichrecht , wirtschaftliche Entscheidungen der Ladesäulenbetreiber und Verhaltensmustern der E-Fahrzeugnutzer. Derzeit ist durch die bundesweit gültige Ladesäulenverordnung der Typ 2-Stecker und das Laden mit Wechselstrom bis 22kW als "Normalladen" definiert. Damit ist dieser Ladetypus als Norm für den Aufbau der öffentlich zugänglichen AC-Ladeinfrastruktur gesetzt.
Das Laden mit bis zu 3,7 kW über eine normale Schutzkontaktsteckdose (SchuKo) oder "gedrosselt" über einen Typ-2-Stecker gibt es weiterhin, es ist aber als Notladen definiert. Neuere Hardware der Ladesäulen für den öffentlichen Raum weist zuweilen gar keine SchuKo-Steckdosen mehr auf. Angesichts der hohen Anfangsinvestitionen in öffentliche Ladeinfrastruktur und der Anforderungen des Eichrechts etc. ist es durchaus sinnvoll, dass im knappen öffentlichen Raum mit verhältnismäßig starken Leistungen (bis 22 kW) und geringer Standzeit geladen wird. Es gibt dann schlicht mehr geladene Kilowattstunden je Zeiteinheit, also eine höhere Effizienz. Insbesondere auch deshalb, da ja nicht alle Nutzerinnen und Nutzer der Ladeinfrastruktur Privatpersonen sind. Auch Carsharing-Unternehmen wie car2go, Lieferdienste, Handwerksbetriebe, gemeinnützige Organisationen, Behörden (wie beispielsweise der Fuhrpark der Landeshauptstadt Stuttgart) etc. nutzen die öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Gerade diese Nutzer lasten die Ladeeinrichtungen auch zunehmend tagsüber aus und benötigen kurze Stand- und Ladezeiten. Für den öffentlichen Raum wäre eine "Nachtstunden-Regelung" denkbar, bei der also nachts das Fahrzeug nicht mehr umgeparkt werden müsste. Hierzu wäre aber ebenfalls eine bundesweite Regelung sinnvoll, sonst kommt zur eh schon unübersichtlichen Situation an den Ladesäulen noch ein von Kommune zu Kommune abweichender Nachttarif hinzu.
Nichtsdestoweniger stimmt die Stadtverwaltung ihrer Einschätzung zu: Anwohnerinnen und Anwohnern reicht für das Über-Nacht-Laden eine niedrigere Leistung von 3,7 kW aufgrund der längeren Standzeiten völlig aus. Daher ist es ergänzend und entlastend ebenfalls sinnvoll, ein Ladepunktnetz für langsames Über-Nacht-Laden aufzubauen. Der entscheidende Unterschied ist, dass diese Ladepunkte sich sinnvollerweise nicht im knappen öffentlichen Raum befinden sollten, sondern einen angemessenen Anwendungsort in Parkhäusern, Anwohnergaragen, Firmenparkplätzen, Parkplätzen des Einzelhandels etc. haben. In der Tat sind diese Ladepunkte weit kostengünstiger und netzverträglicher, und deshalb für diesen Anwendungsfall auch attraktiv. Im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 28.12.2017 einen Förderaufruf zur „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten" veröffentlicht. Im Rahmen von Verbundprojekten wird dabei der Aufbau von Ladeinfrastruktur im halböffentlichen und privaten Raum gefördert. Die von Ihnen beschriebenen "E-Tankstellen für langsames Laden" fallen unter diesen Fördertitel. Hierzu gab es seitens der Landeshauptstadt Stuttgart und durch Stuttgarter Unternehmen zahlreiche Bewerbungen. Förderzusagen sind für Januar 2019 zu erwarten. Schritte in Richtung des "Langsam-Ladens im halböffentlichen Raum" werden also unternommen.
14.11.18, 17:57 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Rege Beteiligung bei der Einwohnerversammlung im Bezirk Ost
In der anschließenden Aussprache wurde beim Thema Verkehr zwar die teilweise Einführung von Tempo 40 gelobt, die mangelnde Einhaltung durch die Autofahrer, deren Rücksichtslosigkeit und die völlige Verstopfung mancher Straßen, wie etwa der Gablenberger Hauptstraße, jedoch kritisiert. Kreisverkehre statt Ampelanlagen könnten den Verkehrsfluss beschleunigen, lautete einer der Vorschläge aus der Bürgerschaft. Bei einer Zunahme von Verkehrsverstößen müsse verstärkt kontrolliert werden, betonte der Oberbürgermeister. Bereits zuvor hatte Kuhn eine Lanze für mehr öffentlichen Nah- und auch Radverkehr gebrochen. "Es sind einfach zu viele Autos unterwegs. An dieser einfachen Erkenntnis führt kein Weg vorbei. Ich setze mich daher seit Jahren für ein Umsteigen und eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs ein", sagte der OB.
Er führte jedoch auch an, dass etwa ein schnellerer Busverkehr durch eigene Fahrspuren bei Bürgern und Politikern zwar begrüßt werde, die Umsetzung bei einer notwendigen Reduzierung anderer Verkehrsspuren oder dem Wegfall von Parkplätzen aber durchaus umstritten sei. Bei der wegen mangelnder Rentabilität geplanten Einstellung der Buslinie 64 mit dem Fahrziel Waldebene Ost durch die SSB versprach Kuhn eine nochmalige Überprüfung. Der Bus ist die einzige Anbindung.
Auch zur Förderung des Fahrradverkehrs kamen Vorschläge aus der Bürgerschaft, etwa die Frage zur Machbarkeit einer eigenen Radröhre neben dem chronisch verstopften Wagenburgtunnel oder dem Bau von mehr Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen. Städtebaubürgermeister Peter Pätzold wies darauf hin, dass etwa beim Untersuchungsprojekt Ostheimer Tunnel eine Radlösung mitgeprüft werde, und dass für den Bau von Radabstellplätzen erst entsprechende Flächen zur Verfügung stehen müssten, was aber untersucht werde. OB Kuhn fügte hinzu, dass Stuttgart mit nur sieben Prozent Radanteil am Gesamtverkehr bundesweit nicht gut dastehe.
Auf die Frage nach bezahlbarem Wohnraum auch nach einer Sanierung, beispielsweise bei den Wohnungen der SWSG in Raitelsberg, bekräftigte Kuhn sein Vertrauen in das stadteigene Tochterunternehmen. Hier habe die Stadt die Möglichkeit, Einfluss auf die Preisgestaltung zu nehmen, anders als bei den Privatunternehmen. Deshalb fördere die Stadt auch die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften. Größere Flächen für künftigen Wohnraum im Bezirk sieht Kuhn etwa bei den frei werdenden Flächen der EnBW am Stöckach oder beim alten Kohlekraftwerk.
Für die Schulentwicklung im Bezirk versprach Bildungsbürgermeisterin Isabel Fezer, auf eine entsprechende Bitte hin, sich Zeit zu nehmen und Schulstandorte, auch gegen den Trend, möglichst zu erhalten.
Beim Mineral-Bad Berg erklärte Technikbürgermeister Dirk Thürnau den geplanten Abriss des alten Gastrobetriebes mit dem desolaten Zustand des Gebäudes.
Weitere Informationen zum Vorhaben
- Einladung - Einwohnerversammlung Stuttgart-Ost 2018 (PDF)
- Protokoll - Einwohnerversammlung Stuttgart-Ost 2018 (PDF)
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