Neubau der Kita in der Jägerhalde
Ausbau der Kapazitäten
Thema | Bildung,Baumaßnahme,Kinder/Jugend/Familie |
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Zeitraum | vsl. Umsetzung: April 2021 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Wangen |
Neubau der Kindertagesstätte
Das städtische Grundstück Jägerhalde war gemäß des gültigen und rechtsverbindlichen Bebauungsplans als Gemeinbedarf für Tageseinrichtungen für Kinder ausgewiesen. Das Grundstück war unbebaut. Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Stuttgart-Wangen wurde auf dem Grundstück planerisch der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder mit vier Gruppen weiter verfolgt.
Die Versorgung mit Kleinkindplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Stadtbezirk Wangen lag im Jahr 2016 bei 27 Prozent. Laut Wartelistenabgleich liegt der Versorgungsrichtwert für Wangen bei rund 42 Prozent. Nach Umsetzung aller beschlossenen Projekte wird der Versorgungsgrad voraussichtlich auf ca. 35 Prozent steigen. Der statistische Versorgungsgrad bei den Drei- bis Sechsjährigen lag bei 90 Prozent, so dass auch hier weiterer Nachholbedarf bestand und die Umsetzung der beschlossenen Plätze für Drei- bis Sechsjährige im Neubau Jägerhalde erforderlich war.
In der neu errichtenden Einrichtung werden ca. 55 Kinder in vier Gruppen wie folgt untergebracht werden:
- zwei Gruppen für Null- bis Dreijährige mit insgesamt ca. 20 Plätzen
- eine Gruppe Null- bis Sechsjährige mit ca. 15 Plätzen
- eine Gruppe für Drei- bis Sechsjährige mit ca. 20 Plätzen
Rechtlicher Hintergrund
Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege. Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, etwa wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind. Diese Rechtsansprüche sind in § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ausdrücklich festgeschrieben.
Bau der Kita im April 2021 abgeschlossen
Weitere Informationen zum Vorhaben
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
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