Blick auf die neue Kita Jägerhalde 83 von außen. Foto: Brigida Gonzales/Stuttgart
Stuttgart-Wangen

Neubau der Kita in der Jägerhalde

Ausbau der Kapazitäten

ThemaBildung,Baumaßnahme,Kinder/Jugend/Familie
Zeitraumvsl. Umsetzung: April 2021
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Wangen

ohne Beteiligungohne Beteiligung
beendet

Neubau der Kindertagesstätte

Das städtische Grundstück Jägerhalde war gemäß des gültigen und rechtsverbindlichen Bebauungsplans als Gemeinbedarf für Tageseinrichtungen für Kinder ausgewiesen. Das Grundstück war unbebaut. Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Stuttgart-Wangen wurde auf dem Grundstück planerisch der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder mit vier Gruppen weiter verfolgt.

Die Versorgung mit Kleinkindplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Stadtbezirk Wangen lag im Jahr 2016 bei 27 Prozent. Laut Wartelistenabgleich liegt der Versorgungsrichtwert für Wangen bei rund 42 Prozent. Nach Umsetzung aller beschlossenen Projekte wird der Versorgungsgrad voraussichtlich auf ca. 35 Prozent steigen. Der statistische Versorgungsgrad bei den Drei- bis Sechsjährigen lag bei 90 Prozent, so dass auch hier weiterer Nachholbedarf bestand und die Umsetzung der beschlossenen Plätze für Drei- bis Sechsjährige im Neubau Jägerhalde erforderlich war.

In der neu errichtenden Einrichtung werden ca. 55 Kinder in vier Gruppen wie folgt untergebracht werden:

  • zwei Gruppen für Null- bis Dreijährige mit insgesamt ca. 20 Plätzen
  • eine Gruppe Null- bis Sechsjährige mit ca. 15 Plätzen
  • eine Gruppe für Drei- bis Sechsjährige mit ca. 20 Plätzen
Das Gebäude entspricht zukünftig den Anforderungen an eine kindergerechte und flexible Nutzung als Kindertageseinrichtung. Die Einrichtung wurde nach dem Raumprogramm des Jugendamtes realisiert.  Die voraussichtlichen Kosten des Vorhabens lagen etwa bei 4,5 Millionen Euro.

Rechtlicher Hintergrund

Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege. Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, etwa wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind. Diese Rechtsansprüche sind in § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ausdrücklich festgeschrieben.
 

Bau der Kita im April 2021 abgeschlossen

Der Bau des Gebäudes für die Kita Jägerhalde wurde im April 2021 abgeschlossen. Ende September 2021 wird das Gebäude an einen Träger übergeben.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

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