Der Littmann-Bau ist in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Foto: Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Stadtweit

Sanierung und Erweiterung des Opernhauses Stuttgart

Ertüchtigung des Opernhauses

ThemaBaumaßnahme,Kultur
Zeitraumfür Beteiligung: seit Ende Dezember 2019
vsl. Umsetzung: noch offen
Zielgruppealle Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
noch nicht geöffnet

Gemeinderat stellt Weichen für Sanierung des Opernhauses

Der Stuttgarter Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2021 der städtischen Unterstützung für die Sanierung des Opernhauses mehrheitlich zugestimmt. Mit seinem Grundsatzbeschluss stellt er die Weichen für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Littmann‐Baus inklusive Kreuzbühne sowie des Verwaltungsgebäudes und des Kulissengebäudes. Mehr...

Bürgerforen abgeschlossen

Die Bürgerbeteiligung zur geplanten Sanierung des Stuttgarter Opernhauses begann am 16. Oktober 2020 mit mehr als 50 zufällig ausgesuchten Bürgern. Im Dezember 2020 wurde das Votum bekannt gegeben und den Verantwortlichen übergeben.

In insgesamt fünf Online-Foren wurde per Videokonferenz ein differenziertes Meinungsbild zu den verschiedenen Lösungsvorschlägen und Konzepten erarbeitet.

Zum Start der Bürgerbeteiligung stand für die ersten beiden Terminen im Oktober (16. und 30. Oktober 2020) zunächst ein allgemeiner Überblick zum Diskussionsstand an. Dazu waren Impulsvorträge von Expertinnen und Experten vorgesehen. In den folgenden Foren (13. und 27. November 2020 sowie 11. Dezember 2020) haben sich die Bürgerinnen und Bürger dann gezielt mit einzelnen Themenbereichen wie Kosten, Zeitplan, Standorte oder der Bedeutung des historischen Littmanbaus auseinandergesetzt. Die Beratungen und Debatten wurden danach in einem nicht-öffentlichen Teil geführt.
 
Protokolle und Videos finden Sie unter dem Reiter "Ergebnisse".

Corona-Krise: Grundsatzentscheidung des Gemeinderats über Sanierung des Opernhauses verschiebt sich

Die aktuelle Corona-Krise führt zu Verschiebungen beim städtebaulichen Wettbewerb Neuer Stadtraum B14 und dem Bürgerforum zur Sanierung des Opernhauses. Da die Ergebnisse aus beiden Verfahren in die Grundsatzentscheidung des Gemeinderats über die Opernhaussanierung einfließen sollen, ändert sich hierfür der Zeitplan. Stadt und Land haben sich über die notwendige Verschiebung verständigt, teilten Landeshauptstadt Stuttgart und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst am Mittwoch, 1. April 2020, mit.

Bislang war die Grundsatzentscheidung zur Opernhaussanierung noch vor der Sommerpause 2020 vorgesehen. Zuvor sollte Ende Mai das Preisgericht für den Wettbewerb B14 stattgefunden haben. Auch das Bürgerforum zur Sanierung des Opernhauses hätte bereits stattfinden sollen. Beide Veranstaltungen können aktuell wegen der Corona-Krise nicht stattfinden und sollen möglichst im Herbst nachgeholt werden. Die jeweiligen Ergebnisse werden in die weiteren Beratungen in den Gremien einfließen. Dabei soll dann auch geklärt werden, welche weiteren Planungsschritte vor der Grundsatzentscheidung möglich und sinnvoll sind.

Eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zur Sanierung des Opernhauses ist wegen der OB-Wahl im November nicht denkbar und daher erst im kommenden Jahr zu erwarten.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn, in diesem Jahr auch Vorsitzender des Verwaltungsrats der Württembergischen Staatstheater, erklärte am Mittwoch, 1. April 2020: „Voraussetzung für eine Grundsatzentscheidung zur Sanierung des Opernhauses im Gemeinderat ist das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Kulturmeile, denn dadurch werden die Sanierungspläne beeinflusst. Ein Ergebnis liegt nun aber wegen der Corona-Krise bis zu den Sommerferien nicht vor. Deswegen müssen wir die Grundsatzentscheidung verschieben. Die Verschiebung ist schmerzhaft. An der Notwendigkeit, den Littmann-Bau von Grund auf zu sanieren und zukunftsfähig zu machen, ändert das nichts. Die Sanierung des Opernhauses bleibt richtig und wichtig für die Kulturstadt Stuttgart und das ganze Land.“ Kuhn warb um Verständnis für die Verschiebung bei den Beschäftigten der Staatstheater: „Wir müssen uns der Realität stellen, und die wird aktuell durch das Coronavirus bestimmt.“

Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, bekräftigte: „Die Corona-Krise zwingt uns leider zu Anpassungen unseres Zeitplanes, das lässt sich nicht verhindern. Sobald aber die Voraussetzungen vorliegen, wollen wir in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat die weiteren Planungsschritte in die Wege leiten, um trotz der Verzögerungen notwendige Vorbereitungsarbeiten anzugehen. Denn die Generalsanierung unseres Opernhauses ist jetzt so dringlich wie vor der Corona-Krise. Gerade in diesen Wochen der erzwungenen Auszeit merken wir, wie sehr wir die Kultur vermissen.“
 
(Gemeinsame Pressemitteilung von Landeshauptstadt Stuttgart und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst)

Sanierung und Erweiterung des Opernhauses in Stuttgart

Der Littmann-Bau – die Heimat des Stuttgarter Balletts und der Stuttgart Oper – ist eines der wenigen historischen Gebäude in Stuttgart, das erhalten geblieben ist. Die Lage dieses international renommierten Kulturhauses direkt neben dem Landtag hat eine große Strahl- und Symbolkraft, es ist das größte Drei-Sparten-Haus weltweit und die größte Kultureinrichtung des Landes.
 
Das "Stuttgarter Ballett" ist weltweit ein Begriff, die Oper Stuttgart wurde bereits sechs Mal als "Opernhaus des Jahres" in der Kritikerumfrage der Opernwelt ausgezeichnet, der Opernchor war zwölf Mal "Chor des Jahres".
 
Fast eine halbe Million Menschen besuchen pro Jahr die Vorstellungen der Württembergischen Staatstheater, die Arbeitgeber für 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Wir stehen in der Verantwortung, dieses Juwel für die nachfolgenden Generationen zu bewahren.
 
Die Sanierung und Erweiterung des Opernhauses gehört zu den sogenannten Top-Projekten des Landes. Neben einer detaillierteren Planung und Kostenermittlung als Grundlage für die Entscheidung zur Umsetzung des jeweiligen Top-Projektes ist eine verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Als Grundlage braucht es dafür das Umsetzungskonzept mit einer groben Kostenberechnung, das nun vorliegt. Wie vorgesehen, wurden die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Verfahren informiert und eingebunden – auch hier über die Beteiligungsplattform der Landeshauptstadt sowie über das Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg und in vielen öffentlichen Veranstaltungen.
 

Weitere Informationen

Unter dem Reiter "Links & Downloads" finden Sie zahlreiche Gutachten und Präsentationen zur geplanten Sanierung.
 
Hinweis: Der Verständlichkeit wegen reden wir vom „Opernhaus Stuttgart“. Wir orientieren uns an dem eingeübten Sprachgebrauch der Öffentlichkeit. Das umfasst, korrekt bezeichnet, die Sanierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater.
 
Die Stuttgarter Oper ist in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Foto: Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Der historische Littmann-Bau, Heimat des Stuttgarter Balletts und der Oper, ist in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Foto: Thomas Wagner/Stadt Stuttgart

Ausführliche Informationen zur Sanierung und Erweiterung des Opernhauses in Stuttgart

Wir haben häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sanierung des Opernhauses der Württembergischen Staatstheater Stuttgart zusammengestellt und beantwortet (Stand: Juli 2024).
 

01. Warum muss das Opernhaus saniert werden, es sieht doch noch gut aus?

Das gilt nur für den ersten, oberflächlichen Blick. Die letzte Sanierung liegt inzwischen bald 40 Jahre zurück und war im Wesentlichen eine Rekonstruktion des Zuschauerraums nach den Originalplänen von Max Littmann. Auch die Technik stammt aus den 1980er‐Jahren. Heute geht es vor allem um die Arbeitsplätze und die veraltete Bühnen‐ und Haustechnik. Die Arbeitssituation für viele der 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würde heute nicht neu genehmigt werden, insbesondere die Arbeitsplätze in den Werkstätten sowie im Bühnen‐ und Orchesterbereich. An einer Sanierung führt also kein Weg vorbei.
 

02. Wie wurde der Sanierungsbedarf ermittelt?

Im Jahr 2014 hat das Büro Kunkel Consulting International ein Gutachten erstellt, in dem der gesamte Sanierungsbedarf aller Gebäude am Hauptstandort erstmals ermittelt wurde. Das Gutachten der Theaterexperten wurde von den Fachleuten des Landes intensiv geprüft.

Eines der Ergebnisse: Um gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, Energieeinsparung und Gebäudetechnik zu erfüllen, braucht es neben einer modernisierten Bühne zusätzliche Flächen von rund 10.000 Quadratmetern.

Dieser Flächenmehrbedarf wurde in einem weiteren Gutachten gründlich überprüft und bestätigt. Fazit: Die Württembergischen Staatstheater brauchen diese Flächen für ihren erfolgreichen Betrieb.

 

03. Was bedeutet der Flächenmehrbedarf städtebaulich?

Ausgangspunkt der bisherigen Planung war, den Flächenmehrbedarf am Standort im Oberen Schlossgarten zu decken. Dazu sollte unter anderem das alte Kulissengebäude an der Konrad‐Adenauer‐Straße, in dem u.a. derzeit die Dekorationswerkstätten untergebracht sind, abgerissen oder rückgebaut und größer neu errichtet oder erweitert werden – bis hin zum Gebhard‐Müller‐Platz.

Der Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater hat sich dann aber – im Einklang mit den Empfehlungen der Bürgerbeteiligung im Jahr 2020 – dafür ausgesprochen, den enormen Raumdruck am Hauptstandort der Württembergischen Staatstheater zu reduzieren.

Daher sollen Flächen ausgelagert werden. Auf einem städtischen Grundstück an der Zuckerfabrik in Bad Cannstatt soll neben dem dort bereits bestehenden Kulissenlager ein neues Werkstattgebäude mit etwa 8.400 Quadratmeter Nutzungsfläche zur Unterbringung der Dekorationswerkstätten geschaffen werden. Auf diese Weise kann das Kulissengebäude am Hauptstandort kleiner als bislang geplant ausfallen und es eröffnen sich an der Ecke Gebhard‐Müller‐Platz/Konrad‐Adenauer‐Straße Spielräume für neue städtebauliche und gestalterische Perspektiven.

 

04. Wie kam die Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 zustande?

Die Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 teilt sich auf in drei Bestandteile:

  • das Opernhaus mit einer modernen Bühnentechnik      
    260 Millionen Euro
  • den Neubau des Kulissengebäudes                                       
    200 Millionen Euro
  • die Umstrukturierung und Öffnung weiterer bestehender Gebäude (Hof 3, Verwaltungsbau und Schauspielhaus) mit zusätzlichem Raum für künstlerische Vermittlungsarbeit, Programme für den Tagesbetrieb, neue künstlerische Formate und angemessene Gastronomie                        
    90 Millionen Euro

Das sind zusammen rund 550 Millionen Euro auf Basis der Baupreise im Jahr 2019. Die Kostenschätzung wurde seitdem nicht fortgeschrieben. Grundsätzlich zeigt die dynamische Baupreisentwicklung der vergangenen Jahre die Schwierigkeit belastbarer Baupreisprognosen über längere Zeiträume.

Vor diesem Hintergrund und insbesondere aufgrund der seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine nochmals deutlich gestiegenen Baupreise ist eine belastbare Prognose zur Entwicklung der Kosten für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater aktuell nicht möglich. Zunächst ist für den Hauptstandort am Oberen Schlossgarten ein konkreter Entwurf und für die weiteren Teilprojekte die planerische Weiterführung bis zum Abschluss der Entwurfsplanung erforderlich. Erst dann können die Kosten belastbar ermittelt werden.

 

05. Warum sprechen viele bei den geschätzten Kosten dann von rund 1 Milliarde Euro?

Dem Land und der Stadt ist es wichtig, mit realistischen Annahmen und einer gründlichen Planung an so ein großes Projekt wie die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater heranzugehen. Das Projekt und damit auch die Finanzierung erstrecken sich über eine lange Laufzeit. Die Kosten für Arbeit und Baumaterial erhöhen sich jedes Jahr, wie andere Preise auch. Wie stark sie steigen, zeigt der Baukostenindex.

Unabhängig von einem konkreten Entwurf bestehen am Hauptstandort bei der Logistik auf der Baustelle, im Untergrund oder beim Denkmalschutz Planungs‐ und somit Kostenrisiken.

Deshalb haben die Fachleute des Landes im Jahr 2019 mit einem Zuschlag von 30 Prozent kalkuliert, was bei einem so großen und komplexen Projekt noch an Unwägbarkeiten kommen kann, und entsprechend vorgesorgt. Das sind 165 Millionen Euro zusätzlich zu den geschätzten 550 Millionen Euro.

Für die steigenden Baupreise wurden bei der Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 über eine angenommene Projektlaufzeit von rund zehn Jahren weitere rund 243 Millionen Euro eingeplant. Das macht dann rund 960 Millionen Euro.

Bei Zugrundelegung der aktuellen und in den letzten Jahren tatsächlich eingetretenen Baupreissteigerungen erhöht sich bei einer Neuberechnung der Kostenrahmen aus dem Jahr 2019 entsprechend. Aufgrund der aktuell weiterhin volatilen Entwicklung der Baupreise und ohne vorliegende Entwurfsplanungen ist eine Aktualisierung der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch beständig.

Die kalkulierte Gesamtsumme aus dem Jahr 2019 entspricht vergleichbaren Projekten ähnlicher Größenordnung in Deutschland und in anderen Ländern, die zum Zeitpunkt der Kostenschätzung teilweise bereits liefen.

Damit der Betrieb auch während der Bauzeit möglich ist, braucht es für die Aufführungen von Oper und Ballett und die Arbeitsplätze eine Übergangslösung – einen Interimsstandort. Dieser ist auf dem sogenannten Gebiet „C1“ an den Wagenhallen in Stuttgart Nord geplant. Dort sollen die wesentlichen Funktionen von Oper und Ballett des Standorts am Oberen Schlossgarten mit Ausnahme der Dekorationswerkstätten untergebracht werden.

Der Großteil des Gebäudekomplexes wird im Anschluss an die WST‐Nutzung seiner in der städtebaulichen Planung hinterlegten Nutzungsbestimmung in der ‚Maker‐City‘ zugeführt und damit dauerhaft erhalten. Bereits zu Beginn der WST‐Nutzung werden dort auch Wohnungen errichtet. Der Gebäudeteil der Interimsspielstätte mit Foyer, Zuschauerraum und Bühne wird als temporärer Bau erstellt.

Analog dem Vorgehen am Hauptstandort wurde auch hier auf die geschätzten groben Baukosten ein Risikozuschlag angenommen. Da im Neubaubereich jedoch weniger Unwägbarkeiten zu erwarten sind, wurde der Zuschlag durch die Fachleute der Stadt mit 15 Prozent angesetzt.

Neben einem Zuschlag auf klimaschutzfördernde Maßnahmen wurde aufgrund der sehr langen Projektvorläufe darüber hinaus eine Steigerung der Baupreise berücksichtigt. Die aktuelle massive Baupreissteigerung ist zu beobachten und gegebenenfalls bei einer längerfristigen Betrachtung entsprechend nachzuführen. Für die temporären Gebäudeteile wurde ein Betrag von 110 Millionen Euro geschätzt, für die dauerhaften Gebäudeteile mit Wohnen ein Betrag von 114 Millionen Euro. 

 

06. Wann müssten Land und Stadt die Summe zahlen?

Die Kosten fallen nicht auf einen Schlag an, sondern verteilen sich auf viele Jahre. Bei der im Jahr 2019 angenommenen Projektlaufzeit von zehn Jahren würde das bedeuten, dass im jährlichen Durchschnitt – ausgehend von der Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 – mit unter 100 Millionen Euro kalkuliert werden kann. Da das Land Baden‐Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart sich als Träger der Staatstheater Stuttgart die Kosten teilen, läge der Durchschnitt jeweils bei unter 50 Millionen Euro. Wie lange die voraussichtliche Projektlaufzeit sein wird, kann aber noch nicht abschließend vorhergesagt werden.
 

07. Corona-Pandemie, Krieg, Lieferengpässe – wie wirkt sich das auf die Kosten der Sanierung aus?

Stadt und Land haben Ende 2019 eine transparente und seriöse Kostenschätzung für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Hauptstandorts sowie für den Interimsstandort vorgelegt und mit ehrlichen Zahlen für dieses Projekt geworben. Dem ging eine intensive fachliche Prüfung und Debatte voraus. Baupreissteigerungen und weitere Risiken wurden einkalkuliert.

Die Baupreisentwicklung hat sich seitdem massiv verschärft, unter anderem durch die Corona‐Pandemie und die damit einhergehenden Lieferengpässe bei Baustoffen und hohe Energiekosten.

Seit 2019 sind die Baupreise, u. a. wegen der Corona‐Pandemie und ab 2022 wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, im Jahresmittel um rund 7,6 Prozent gestiegen. 

Diese zwei zentralen Preistreiber – eine globale Pandemie und einen Krieg in Europa – konnten 2019 nicht vorhergesehen werden.

Das heißt: Auch Stadt und Land rechnen mit Kostensteigerungen – was im Übrigen alle Bauprojekte betrifft. Über die Höhe der künftigen Kostensteigerungen lässt sich heute aber keine seriöse Aussage treffen, zumal noch keine konkrete Planung für den Hauptstandort am Oberen Schlossgarten vorliegt. Detailliertere Kostenschätzungen können erst auf der Grundlage der Entwurfsplanungen der drei Teilprojekte erstellt werden. Alles andere ist reine Spekulation.

 

08. Was sind die nächsten Entscheidungsschritte?

Der Gemeinderat der Stadt hat am 28. Juli 2021 einen Grundsatzbeschluss für das Projekt gefasst. Damit hat er dem Sanierungskonzept zugestimmt und eine Finanzierungszusage über die anteiligen städtischen Planungsmittel erteilt.

Am 05. Mai 2022 hat der Gemeinderat den Vorprojektbeschluss für das Interim im Bereich der geplanten „Maker City“ auf dem Gelände C 1 an den Wagenhallen in Stuttgart Nord gefasst und Planungsmittel bis einschließlich der Entwurfsplanung freigegeben.

Mit der Etatisierung einer Planungsrate im Haushalt 2018/19 und deren Fortschreibung in den folgenden Haushalten hat der Landtag in der ersten Stufe den Baubedarf an den WST anerkannt und die Freigabe für die Planung erteilt.

Wenn die Entwurfsplanungen der Teilprojekte auf dem Tisch liegen, können darauf aufbauend die konkreten Kosten beziffert werden. Erst auf Grundlage dieser entwurfsspezifisch je Teilprojekt ermittelten Kosten entscheiden die Gremien der Gesellschafter Land und Stadt über die Freigabe der weiteren Planungs‐ sowie der Baukosten.

Mit der Gründung der gemeinsamen Projektgesellschaft von Stadt und Land wurde ein Meilenstein erreicht. Am 10. Januar 2023 wurde die „Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH“ (ProWST) gegründet. Christoph Niethammer wurde zum Geschäftsführer bestellt und hat seine Tätigkeit für die ProWST Mitte September 2023 aufgenommen. Die ProWST hat Anfang Mai 2024 die Weiterführung der Teilprojekte „Neubau eines Werkstattgebäudes an der Zuckerfabrik“ und „Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Opernhauses am Oberen Schlossgarten vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden‐Württemberg übernommen. Die Übergabe des Teilprojekts „Interimsstandort“ vom Hochbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart an die ProWST erfolgte Anfang des zweiten Halbjahrs 2024.

Die nächsten Projektschritte sind die planerische Weiterführung der Teilprojekte „Zuckerfabrik“ und „Interimsstandort“ bis zum Abschluss der Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung des Wettbewerbs für das Teilprojekt „Oberer Schlossgarten“.

 

09. Warum gibt es keine günstigere Lösung?

Die Stuttgarter Oper und das Ballett haben Weltrang, sie sind international von herausragender Bedeutung. Mit der Generalsanierung, Modernisierung und Erweiterung sollen die Württembergischen Staatstheater als kulturelles Aushängeschild des Landes und der Stadt für mindestens die nächsten 50 Jahre einen gesicherten und zukunftsweisenden Arbeitsort erhalten und somit weiterhin arbeits‐ und konkurrenzfähig bleiben. Neben den theaterspezifischen Arbeiten sollen auch städtebauliche Akzente gesetzt werden und die Baukörper sollen eine Öffnung in die Stadtgesellschaft hinein vermitteln. 

Das bestehende Konzept zur Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater  beruht fast ausschließlich auf rechtlichen Vorgaben und zwingenden betrieblichen Belangen – Stichwort Arbeitsschutz. Auch die Kosten eines fiktiven Neubaus wurden geprüft mit dem Ergebnis, dass bei Zugrundelegung des Flächenbedarfs der Württembergischen Staatstheater in der Gesamtschau noch höhere Kosten anfallen würden, da der Littmann Bau ohnehin saniert werden muss. Zudem gibt es keinen geeigneten Standort für einen Neubau.

Grundlage für das Umsetzungskonzept und die Grobkostenplanung sind die Anforderungen der Württembergischen Staatstheater an Flächen und deren technische Ausstattung. Das ist die Voraussetzung für einen modernen und künstlerisch wertvollen Spielbetrieb.

Vergleichbare Projekte in anderen Städten zeigen, dass sie sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegen – auch wenn sie im Vorfeld günstiger schienen.

Bei den Städtischen Bühnen Köln, einem Dreispartenhaus mit rund 700 Beschäftigten, waren die reinen Baukosten anfangs mit 253 Millionen Euro veranschlagt. Aktuell rechnet man dort damit, dass die Sanierung 702 Millionen Euro kosten wird (Baukosten, inklusive Baunebenkosten und aller bekannter Risiken, Stand 30.11.2023). 

Die Deutsche Oper am Rhein am Standort Düsseldorf soll für über 700 Millionen Euro einen Neubau bekommen. Das hat die Stadt Ende 2021 beschlossen. 

Der Vergleich ist angemessen: Die Württembergischen Staatstheater Stuttgart sind mit 1.400 Beschäftigten das größte Drei‐Sparten‐Theater weltweit (Oper, Ballett, Schauspiel).

 

10. Warum baut man kein neues Opernhaus? Wäre das nicht günstiger zu haben?

Diese Fragen sind von den Trägern Stadt und Land, den Bauverwaltungen und den Württembergischen Staatstheatern intensiv diskutiert worden. In einem mehrjährigen Prozess im Verwaltungsrat der Staatstheater hat sich das Gremium für eine Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Opernhauses entschieden, unter anderem auch weil ein Neubau teurer wäre.

Das historische Opernhaus im Herzen der Stadt hätte auch bei einem Neubau erhalten werden müssen, um dort weiterhin Ballettaufführungen zeigen zu können. Auch dafür hätte mit erheblichen Kosten umfassend saniert werden müssen. Denn der überwiegende Teil ergibt sich aus gesetzlichen Auflagen.

Um die Kosten besser einordnen zu können, hat die Landeshauptstadt einen fiktiven Neubau berechnet. Dieser hätte realistisch beispielsweise auf dem S21-Gelände hinter dem neuen Bahnhof errichtet werden können. Mit einem Baubeginn wäre erst nach Inbetriebnahme des neuen Hauptbahnhofs und dem Rückbau des Gleisvorfelds zu rechnen gewesen. 

Aus den bekannten Kosten von Opernhausprojekten in Kopenhagen, Oslo und Linz wurde ein Mittelwert errechnet, erweitert um die im Jahr 2019 zu erwartenden künftigen Baukostensteigerungen. Dieser Mittelwert für einen Opernneubau betrug 642 Millionen Euro im Jahr 2019.

Nachdem dieser Neubau errichtet worden und Oper, Ballett und die Produktionsstätten umgezogen wären, hätte erst mit der Sanierung des Littmann‐Baus und dem Umbau des Kulissengebäudes begonnen werden können. Auf eine Kreuzbühne hätte verzichtet werden können, weil im Littmann‐Bau dann nur noch Ballett‐Aufführungen vorgesehen worden wären. Die Sanierungskosten hätten sich daher auf Basis der Preise aus dem Jahr 2019 um 20 bis 26 Millionen Euro reduziert. Auch hätte auf einen geringen Teil der Bühnentechnik verzichtet werden können. Das Kulissengebäude hätte nicht abgebrochen und neu und größer errichtet werden müssen, sondern hätte  reduziert saniert werden können. Ebenso wären die Anpassungen in Hof 3 zum Eckensee hin weniger aufwändig gewesen. Auch hier hätten mögliche Risiken und absehbare Baukostensteigerungen eingerechnet werden müssen.

In der Summe dieser Teilprojekte war im Jahr 2019 mit Kosten von 1,2 bis 1,4 Milliarden Euro zu rechnen. Darin enthalten waren nicht die zusätzlichen Kosten für den fortwährenden Unterhalt einer weiteren Spielstätte, die Land und Stadt dann ebenfalls zu tragen gehabt hätten.

 

11. Was spricht gegen die Idee, ein neues Konzerthaus zu bauen und dies zunächst als Ausweichspielstätte für die Oper zu nutzen, während der Littmann-Bau saniert wird?

Auch wenn in beiden Häusern Musik gespielt wird, so haben ein Opernhaus und ein Konzerthaus vollkommen unterschiedliche Anforderungen an die Architektur und die Akustik. Eine Interimsspielstätte für Oper und Ballett benötigt einen Bühnenturm und Orchestergraben. Ein Konzerthaus benötigt dies nicht. Im Gegenteil würde ein Bühnenturm die Konzertakustik zunichtemachen. Die Stadt hat diese Frage begutachten lassen. Der Gutachter kam zu dem eindeutigen Schluss, dass weder für die Oper noch für das Konzerthaus aus einem solchen Mischgebäude eine gute Lösung entstehen würde.
 

12. Sollte man auf die Kreuzbühne verzichten?

Für die bauliche Erweiterung des Littmann‐Baus als Voraussetzung für den Einbau der Kreuzbühne wird eine Kostenspanne von 20 bis 26 Millionen Euro auf Basis der Preise im Jahr 2019 veranschlagt. Da die Bühnentechnik sowieso ausgetauscht werden muss, spielt sie in dieser Kostenspanne keine Rolle.

Eine Erweiterung der Bühnenlandschaft ist wichtig, um schnell und effizient Umbauten und Kulissenwechsel vornehmen und auch mehr Vorstellungen anbieten zu können – damit wären mehr Aufführungen für das Stuttgarter Ballett möglich. Die Nachfrage nach Karten für das Ballett kann aktuell bei weitem nicht befriedigt werden, Besucherinnen und Besucher müssen oftmals abgewiesen werden. Mit einer Kreuzbühne könnte es künftig beispielsweise möglich sein, am Sonntagmorgen eine Opernvorstellung für Familien zu geben und am Abend eine Ballettvorstellung. Am folgenden Montagmorgen kann eine Schulvorstellung stattfinden, anschließend eine Probe und abends eine Produktion aus dem Repertoire. Mit dieser hohen Variabilität können auch neue Besuchergruppen angesprochen werden. Der Repertoirebetrieb – in Deutschland die Grundlage des Theaterbetriebs – kann so mit einer hohen programmatischen Flexibilität gestaltet werden.

Zudem bietet eine Kreuzbühne mehr Flexibilität und Raum für Bühnenbild und Regie und ermöglicht es, auch neue Entwicklungen zu realisieren. Die hervorragende künstlerische Arbeit von Ballett und Oper, die regelmäßig durch Auszeichnungen bestätigt wird, benötigt solche Produktionsbedingungen. Der hohe künstlerische Erfolg wird trotz der schwierigen Rahmenbedingungen erarbeitet und ist auf das große Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor und hinter der Bühne zurückzuführen. Dieser Erfolg darf nicht Argument dafür sein, die bestehenden Rahmenbedingungen dauerhaft zu belassen.

Zudem bietet eine Kreuzbühne mehr Flexibilität und Raum für Bühnenbild und Regie und ermöglicht es, auch neue Entwicklungen zu realisieren. Die hervorragende künstlerische Arbeit von Ballett und Oper, die regelmäßig durch Auszeichnungen bestätigt wird, benötigt solche Produktionsbedingungen. Der hohe künstlerische Erfolg wird trotz der schwierigen Rahmenbedingungen erarbeitet und ist auf das große Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor und hinter der Bühne zurückzuführen. Dieser Erfolg darf nicht Argument dafür sein, die bestehenden Rahmenbedingungen dauerhaft zu belassen.

 

13. Um wie viel Meter muss die Fassade des Littmann-Baus für die Kreuzbühne versetzt werden?

Für den Einbau einer Kreuzbühne müsste der Littmann‐Bau an der Südseite auf einer Länge von etwa 16 Metern um etwa 2,50 Meter in Richtung Landtag verbreitert werden. Ohne eine Kreuzbühne ist ein kurzfristiger und schneller Wechsel von Auftritten der Sparten Oper und Ballett und zwischen verschiedenen Aufführungen sehr aufwändig. Auch bei der künstlerischen Gestaltung sind teils Grenzen gesetzt. Mit einer Kreuzbühne könnten Bühnenbilder in Zukunft schneller gewechselt werden. Auch wären damit mehr Aufführungen, beispielsweise für das stark nachgefragte Stuttgarter Ballett, möglich.
 

14. Was würde passieren, wenn man nichts täte?

Der Spielbetrieb im historischen Littmann‐Bau wäre nur noch wenige Jahre aufrechtzuerhalten. Für die veraltete Technik gibt es kaum noch Ersatzteile bzw. Personal, das damit umgehen kann.
 

15. Wo soll also der Spielbetrieb während der Sanierung stattfinden?

Bei den Wagenhallen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grundlage des Ergebnisses des internationalen offenen städtebaulichen Wettbewerbs für Stuttgart Rosenstein eine Konzeption für einen Interimsstandort auf dem C1-Areal an den Wagenhallen erarbeitet. Dabei wird der Großteil der entstehenden Flächen dauerhaft nachgenutzt, indem sie im Anschluss an die Nutzung durch die WST ihrer in der städtebaulichen Planung hinterlegten Nutzungsbestimmung in der Maker City als Büros, Werk‐ und Kulturstätten und auch Wohnungen zur Verfügung stehen werden. Der Rest, insbesondere die Interimsspielstätte, wird in Modulbauweise erstellt und kann nach Auszug der Württembergischen Staatstheater verkauft werden. Da viele Opernhäuser weltweit saniert werden müssen, gibt es für diese Module einen Markt. Nicht zuletzt ist dieser Standort bestens an Bus und Bahn angebunden.

Im europaweiten Wettbewerb für diesen Interimsstandort der Württembergischen Staatstheater setzte sich im Juni 2023 der Entwurf von a+r Architekten (Stuttgart) mit NL Architects (Amsterdam) durch. Die weitere Planung erfolgt mit Unterstützung von entsprechenden Fachplanungsbüros.

 

16. Warum braucht man überhaupt eine Interimsspielstätte?

Während das Opernhaus am Oberen Schlossgarten saniert, modernisiert und erweitert wird, kann dort nicht gespielt, gesungen, musiziert und getanzt werden. Um auch während der Bauzeit die künstlerische Exzellenz von Oper und Ballett zu erhalten und den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern wie auch den vielen Besucherinnen und Besuchern aus nah und fern ein vielfältiges Programm anbieten zu können, wird eine temporäre Ersatzbühne benötigt.
 

17. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Ein "Bürgerforum zur Sanierung der Württembergischen Staatstheater" hat von Oktober bis Dezember 2020 stattgefunden. 

57 Zufallsbürgerinnen und ‐bürger aus der Stadt, dem Umland und aus dem ganzen Land haben sich über mehrere Sitzungen intensiv mit der Komplexität des Projekts befasst, Expertinnen und Experten gehört und sich am Ende nach einer tiefgehenden Auseinandersetzung eine fundierte Meinung zur Opernhaussanierung und der Erweiterung gebildet.

Das Votum der Zufallsbürgerinnen und ‐bürger wurde den entscheidenden Gremien vorgelegt.

Es ist auch weiterhin wichtig, bei den Menschen für das Projekt zu werben. Schließlich geht es um ein Projekt, das in die Gesellschaft hineinwirkt. Die durchgeführte Bürgerbeteiligung war hier ein hervorragender Anfang mit intensiven Erörterungen und umfassenden Informationen. Weitere Formate der Bürgerbeteiligung sind vorgesehen. 

Neben den bautechnischen Gesichtspunkten sind künftig noch stärker inhaltliche Themen, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven in den Vordergrund zu stellen. Die Württembergischen Staatstheater sind dabei, eine Vision und Kommunikationsstrategie zu entwickeln, wie sie sich für das Publikum, die Gesellschaft und die Stadt öffnen und wirken wollen. 

 

18. Wann könnte es mit den Bauarbeiten losgehen?

Zunächst müssen die Gremien der Gesellschafter Land und Stadt den Plänen grundsätzlich zustimmen. Erst auf dieser Grundlage kann mit dem Neubau der Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik in Stuttgart‐Bad‐Cannstatt sowie dem Neubau des Interims in Stuttgart‐Nord begonnen werden. Voraussetzung für einen Baubeginn am Hauptstandort ist die Fertigstellung der Dekorationswerkstätten und des Interims.

Für die Planung und Umsetzung der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung haben sich die Stadt und das Land auf die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft verständigt: die ProWST. Durch die Planung und Umsetzung der drei komplexen Teilprojekte Interim, Zuckerfabrik und Oberer Schlossgarten durch die ProWST wird eine effiziente Planung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme aus einer Hand gewährleistet werden. Die ProWST wurde am 10. Januar 2023 gegründet.

Christoph Niethammer wurde zum Geschäftsführer bestellt und hat seine Tätigkeit für die ProWST Mitte September 2023 aufgenommen. Die ProWST hat Anfang Mai 2024 die Weiterführung Teilprojekte „Neubau eines Werkstattgebäudes an der Zuckerfabrik“ und „Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Opernhauses am Oberen Schlossgarten“, die bisher vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden‐Württemberg betreut wurden, übernommen. Die Übergabe des Teilprojekts „Interimsstandort“ vom Hochbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart an die ProWST erfolgte Anfang des zweiten Halbjahrs 2024.

Die nächsten Projektschritte sind die planerische Weiterführung der Teilprojekte „Zuckerfabrik“ und „Interimsstandort“ bis zum Abschluss der Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung des Wettbewerbs für das Teilprojekt „Oberer Schlossgarten“.

 

19. Für wen wird das Opernhaus saniert?

Ein Jahrhundert‐Projekt wie die Opernhaussanierung bewahrt den aus dem Jahr 1912 stammenden denkmalgeschützten Bau als Spielstätte für die preisgekrönte Oper und das weltbekannte Ballett für die kommenden Generationen. Es ist ein internationales Aushängeschild der Stadt, der Region und darüber hinaus. Die Württembergischen Staatstheater sind auch ein zentraler Standortfaktor für die Attraktivität von Stadt und Land. Inhaltlich und künstlerisch sind Oper und Ballett selbst zukunftsentwerfend und ‐gestaltend – sie benötigen aber auch ein Gebäude, in dem sie dies tun können.
 

20. Für wen wird Oper und Ballett gemacht?

Die Aufführungen von Ballett und Oper werden für alle Bürgerinnen und Bürger gemacht, für alle Menschen hier im Land und darüber hinaus für alle Generationen. Oper und Ballett/Tanz sind universelle Kunstformen, die alle und alles einschließen. Sie verbinden Sprache, Bewegung, Musik, Emotionen und Sinnlichkeit zu einem Gesamterlebnis. Die Werke handeln von uns, von Menschen in besonderen Situationen und Konflikten. Oper und Ballett/Tanz arbeiten mit Erinnerung, Gegenwart und Entwürfen für die Zukunft.

Jede Spielzeit besuchen rund 450.000 Menschen die Staatstheater mit Oper, Ballett und Schauspiel. Im Opernhaus gibt es Karten ab 8 Euro. Für jede Vorstellung, für jede und jeden, der oder die interessiert ist, einschließlich des Fahrscheins für Hin‐ und Rückfahrt im VVS‐Netz.

Die Oper lädt in jeder Spielzeit zu über 300 Vorstellungen unterschiedlicher Formate ein, vom 30-minütigen Sitzkissenkonzert für die Kleinsten über kostenlose Konzerte zur Mittagszeit, Kammerkonzerte und Sinfoniekonzerte in der Liederhalle, Programme zum Mitmachen, neue Formate an neuen Orten, Ungewöhnliches und Verblüffendes, Kooperatives und Integratives, Experimentelles und Audiovisuelles und natürlich die große Oper im historischen Zuschauerraum. Die Junge Oper im Nord richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, kooperiert mit allen Schulen im Land und leistet darüber hinaus Stadtteilarbeit in Stuttgart‐Nord vom Löwentor bis zum Hallschlag.

Das Stuttgarter Ballett präsentiert ein breitgefächertes Repertoire von traditionellen klassischen Balletten bis hin zu zeitgenössischem Tanz und fördert junge und etablierte Choreographinnen und Choreographen, indem in jeder Spielzeit Uraufführungen in Auftrag gegeben werden. Kostenlose Einführungen und gesonderte Kindereinführungen, Blicke hinter die Kulissen, öffentliche Trainings der Kompanie, Ballett im Park sowie Mini‐Tanzworkshops und Ballettführungen sind einige der Vermittlungsprojekte und kostenlosen Angebote.

 
 

21. Wie wird von Stadt und Land über die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater entschieden?

Der Prozess läuft im Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater. Dieses Gremium setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der im Gemeinderat und im Landtag vertretenen Parteien zusammen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern aus Landesregierung und Landeshauptstadt Stuttgart. Der Verwaltungsrat liefert dem Gemeinderat der Landeshauptstadt und dem Landtag von Baden-Württemberg Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen für die Belange der Württembergischen Staatstheater. In den regelmäßigen Sitzungen des Verwaltungsrates werden alle für die Staatstheater wichtigen Themen besprochen. Nach den Sitzungen wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen berichten in ihren Gremien, um ihre Kolleginnen und Kollegen für Entscheidungen über die Staatstheater im Gemeinderat und im Landtag vorzubereiten. Dies ist die klassische Arbeitsweise einer repräsentativen Demokratie.

Einen ersten Grundsatzbeschluss für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater hat der Landtag im Jahr 2018 getroffen: Mit der Etatisierung einer Planungsrate im Haushalt 2018/19 und deren Erhöhung auf 27 Millionen Euro im Haushalt 2020/21 hat der Landtag in der ersten Stufe den Baubedarf an den WST anerkannt und die Freigabe für die Planung der Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik sowie die Sanierung und Erweiterung des Hauptstandorts am Oberen Schlossgarten erteilt. Der Gemeinderat der Stadt hat am 05.05.2022 mit dem Vorprojektbeschluss für das Interim gefasst und dafür 13 Millionen Euro Planungsmittel freigegeben,

Die drei Teilprojekte Interim an den Wagenhallen, Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik und Sanierung und Erweiterung des Hauptstandorts Oberer Schlossgarten müssen zunächst belastbar geplant werden. Kostenberechnungen werden zum Zeitpunkt der jeweils abgeschlossenen Entwurfsplanung aufgestellt. Diese werden auf Grundlage der weiteren Planung und der Ausschreibungsergebnisse für Bauleistungen sukzessive fortgeschrieben. Auf Grundlage dieser entwurfsspezifisch ermittelten Kosten entscheiden das Land und die Stadt über die weitere Planung und Umsetzung der Teilprojekte.
 

22. Sollte man für das Geld, das für die Sanierung eingesetzt werden soll, nicht lieber Schulen, Straßen und Kitas bauen?

Sowohl Stadt als auch Land haben weitere wichtige Aufgaben. Diese werden aber neben der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater trotzdem angegangen. Das Land Baden‐Württemberg gibt im Jahr rund 50 Milliarden Euro aus. Über zehn Jahre gerechnet entspricht der Landesanteil für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Stuttgarter Opernhauses etwa 0,1 Prozent des Haushaltsvolumens. Bezogen alleine auf die Bauprojekte des Landes über etwa 1 Milliarde Euro pro Jahr entspräche der Landesanteil etwa 5 Prozent. Und das alles bei Kalkulation des höchsten Wertes im Jahr 2019 (inklusive Baupreissteigerungen und Risikopuffer).
Phase 2

Bürgerforum

09.10.2020 bis 11.12.2020

Corona-bedingt wurde im März 2020 das Bürgerforum zum Thema der Opernhaus-Sanierung kurzfristig verschoben. Zwischen Oktober und Dezember finden nun mehrere digitale Treffen statt.

Das Bürgerforum besteht aus über 50 Personen, die zufällig ausgewählt und eingeladen wurden. Über 30 Personen kommen aus Stuttgart, 13 Teilnehmenden aus der Region Stuttgart und neun aus dem restlichen Baden-Württemberg. Ziel des Bürgerforums wird es sein, den Entscheidungsgremien eine Stellungnahme über die Sanierung zu überreichen. DIALOG BASIS aus Dettenhausen moderieren das Bürgerforum.
 
Weitere Informationen sowie die Themen der einzelnen Foren finden Sie auf dem Bürgerbeteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.
 

Phase 1

Online-Umfrage

18.12.2019 bis 16.01.2020

In einer ersten Beteiligungsphase bot das Land Baden-Württemberg interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Meinung zu wichtigen Themen rund um die Sanierung des Opernhauses online kund zu tun. Die abgegebenen Kommentare werden ausgewertet und so aufbereitet, dass sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können.
 
Über nachfolgenden Link erreichen Sie das Bürgerportal Baden-Württemberg: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/sanierung-opernhaus-stuttgart/

Stuttgarter Gemeinderat stimmt mehrheitlich für Grundsatzbeschluss zur Opernsanierung

Der Stuttgarter Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2021 der städtischen Unterstützung für die Sanierung des Opernhauses mehrheitlich zugestimmt. Mit seinem Grundsatzbeschluss stellt er die Weichen für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Littmann‐Baus inklusive Kreuzbühne sowie des Verwaltungsgebäudes und des Kulissengebäudes.

Der heutige Gemeinderatsbeschluss regelt die erste finanzielle Beteiligung der Stadt sowie außerdem die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft. Weitere beschlossene Punkte sind die Erweiterung des Kulissenlagers am Standort Zuckerfabrik in Bad Cannstatt und die Planung einer modularen Ausweichspielstätte auf dem Areal an den Wagenhallen – integriert in die Maker City. Für die Planung des Vorhabens werden 13,5 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.

Während der Littmann-Bau am Eckensee saniert wird, brauchen Oper und Ballett eine Ausweich-Spielstätte. 2022 sollen die Planungen für das Interim bei den Wagenhallen konkreter werden. Dazu sagte Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper: „Dort ist in den vergangenen 15 Jahren ein einzigartiges Kulturareal entstanden, das für unsere Stadt absolut bedeutsam ist. Viele würden sowas eher in Berlin erwarten als in Stuttgart.“ Er erinnerte daran, dass der Erhalt des selbsternannten 'Kulturschutzgebiets Wagenhalle' bei der Abstimmung zum Bürgerhaushalt auf dem zweiten Platz gelandet sei. „Es ist mir wichtig, dass das Opern-Interim in bestmöglicher Nachbarschaft zu den Künstlerateliers am Nordbahnhof errichtet wird. Ein gutes Miteinander fördert den kulturellen Humus in der Stadt.“

Der Erste Bürgermeister Dr. Fabian Mayer hob hervor: „Stuttgart unterstreicht mit diesem Grundsatzbeschluss sein Gepräge als attraktive und anspruchsvolle Kulturstadt mit Zukunft. Zweifellos eine hohe Investition, aber eine solche, die der Anziehungskraft des Lebens‐, Wirtschafts‐ und Arbeitsraums Stuttgart vielfältig zu Gute kommt.“
 
Das „Große Haus“ heute als „Opernhaus“ bezeichnet, wurde vom Münchner Architekten Max Littmann entworfen und im Jahr 1912 fertiggestellt und ist eines der wenigen unzerstört erhaltenen Kulturdenkmale in Stuttgart‐Mitte. Die letzte Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes liegt über 35 Jahre zurück, lediglich der Innenraum wurde nach historischem Vorbild wiederhergestellt und der Böhm‐Pavillon errichtet. Die Bühnentechnik stammt aus den 1980er Jahren und ist entsprechend veraltet und reparaturanfällig. Die Arbeitsbedingungen entsprechen weder heutigen Vorschriften noch Standards. Mängel des Brandschutzes, der technischen Ausstattung und der beengten räumlichen Verhältnisse machten eine grundsätzliche Entscheidung zu einer Sanierung erforderlich. Der Gebäudekomplex, der aus Opernhaus, Verwaltungs‐ und Kulissengebäude besteht, bedarf dringend der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung. Dabei ist es das Ziel, den Komplex besser in den städtischen Kontext und den öffentlichen Raum zu integrieren und einzubinden.
 

Die Empfehlungen des Bürgerforums

Nach insgesamt fünf Beteiligungsrunden zur geplanten Sanierung des Stuttgarter Opernhauses haben die zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Land am 16. Dezember 2020 ihr Votum offiziell an die Politik übergeben. Die gemeinsame Stellungnahme war nach einem längeren Meinungsbildungsprozess mit zahlreichen Vorträgen und Debatten in der letzten Sitzung verabschiedet worden.
 

Wesentliche Ergebnisse des Votums

  • Die Bürgerinnen und Bürger sehen deutliche Unterschiede in der Detailtiefe und in den Begründungen für die verschiedenen Varianten. Die Vorschläge von Stadt und Land seien bereits sehr ausgereift – auch in der Kostenbetrachtung.
  • Eine klare Mehrheit spricht sich für die Variante A aus. Der Littmann-Bau solle die zentrale Opern- und Ballettspielstätte im Herzen von Stuttgart bleiben. Hierzu gehöre der Einbau einer Kreuzbühne, die den Denkmalschutz nicht ungehörig verletzt.
  • Wichtig sei auch ein offenes Konzept des Verwaltungsbaus und des Kulissenhauses, das das Ensemble Littmann-Bau und Katharinenstift städtebaulich in die Kulturmeile einbindet.
  • Die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger wünscht sich, dass das Paketpostamt als Interimsstandort nochmal überprüft wird. Der Standort Wagenhallen wird von der Hälfte abgelehnt.
  • Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger stellt fest, dass der Bedarf einer dritten Spielstätte im bisherigen Planungsverfahren nicht vertieft geklärt wurde. Die bisher dazu in die Diskussion gebrachten Vorschläge werden eher kritisch betrachtet.
  • Die Bürgerinnen und Bürger haben sich für einen zusätzlichen Workshop ausgesprochen, um die Ausschreibung des Architekturwettbewerbs vorzubereiten.

4. und 5. Bürgerforum (27. November / 11. Dezember 2020)

In den letzten beiden Sitzungen am 27. November und 11. Dezember 2020 haben die Teilnehmenden ihre Empfehlung an die Entscheidungsgremien erarbeitet.
 
Die Vorträge zum 4. Bürgerforum sowie verschiedenen Videos finden Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.

3. Bürgerforum (13. November 2020)

Im dritten Bürgerforum am 13. November 2020 ging es um Lösungswege und Handlungsmöglichkeiten. Die Teilnehmenden hörten Anlieger an, widmeten sich dem Denkmalschutz und der Frage der Kreuzbühne. Es wurden alle Expert*innen angehört. Die verschiedenen Vorstellungen und Vorschläge wurden bewertet.
 
Die Ergebnisse der dritten Sitzung (inklusive Videos und Präsentationen) finden Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.

2. Bürgerforum (30. Oktober 2020)

Im zweiten Bürgerforum am 30. Oktober 2020 wurden Konzepte, Standorte und Kosten erörtert. Neben den aktuellen Planungen wurden auch Alternativen vorgestellt und diskutiert. Die Vorschläge werden bewertet.
 
Die Ergebnisse der zweiten Sitzung finden Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.

1. Bürgerforum (16. Oktober 2020)

Im 1. Bürgerforum am 16. Oktober 2020 standen die Gründe für die Sanierung und die Erweiterung des Opernhauses im Mittelpunkt. Neben der Sichtweisen des Landeshauptstadt und dem Land Baden-Württemberg erläuterten die Intendanten, Beschäftigte und Engagierte den derzeitige Zustand des Littmann-Baus und der Arbeitsbedingungen.
 
Die Ergebnisse der ersten Sitzung sowie die Videos der Vorträge finden Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg.

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