FAQ Superblock Augustenstraße

 

Parken während des Verkehrsversuch

Der Superblock Augustenstraße befindet sich größtenteils im Bewohnerparkgebiet W4 mit 750 legalen Parkplätzen. Während des Verkehrsversuchs bleiben 733 Parkplätze erhalten. Je nach Größe der Fahrzeuge und örtlichen Gegebenheiten ist mit einem Verlust von knapp 20 Parkplätzen zu rechnen. Dies entspricht einem Verlust von ca. 2,5 %. Vor dem Verkehrsversuch wurde eine Parkraumuntersuchung gemacht. So liegt die Parkplatzauslastung in der Parkraumbewirtschaftungszone W4 in der Spitzenzeit bei 97%, was bedeutet, dass es selbst am Vormittag noch freie Parkplätze im Gebiet gibt.
 
Ergänzung Juni 2024: 
Die Zahlen des Verkehrsgutachtens dienen als Grundlage für die öffentlichen Diskussionen, die Kommunikation in politischen Gremien und der Gesellschaft. Mitte Mai 2023 wurde das Projekt auf dieser Basis beschlossen.
 
Nach dem Beschluss konnte der Superblock im Detail weiterentwickelt werden. Die Ausführungsplanung und bauliche Umsetzung des Superblocks führt zu Anpassungen gegenüber der Vorplanung und auch der Parkplatzbilanz. Genauere Informationen, wie die Bilanz zustande gekommen ist, findet sich im Downloadbereich


Fallen während des Verkehrsversuch Parkplätze weg?

Ja, während des Verkehrsversuchs werden einige Parkplätze anders genutzt. Je nach Größe der Fahrzeuge und örtlichen Gegebenheiten ist mit einem Verlust von knapp 20 Parkplätzen zu rechnen. Zum Ausgleich der wegfallenden Parkplätze werden 10 Parkplätze an der Reinsburgstraße übergangsweise eingerichtet und 12 Kurzzeitparkplätze zu Bewohnerparkplätzen dauerhaft umgewandelt.

Als weiteres alternatives Mobilitätsangebot werden drei Carsharing-Stationen im Gebiet eingerichtet, die während des Verkehrsversuchs genutzt werden können.
Darüber hinaus werden zahlreiche Fahrrad- und Lastenradabstellmöglichkeiten geschaffen.
 
Ergänzung Juni 2024:
Illegale Parkplätze und Parkplätze die durch bestehende oder zukünftige (private) Baustellen wegfallen, sind nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Flächen, die im Sommer für Außengastronomie genutzt werden. Auch mussten bei der Detailplanung die Lage der Sitzelemente oder Fahrbahnmarkierungen punktuell angepasst werden. Dies führte zur Anpassung der Parkplatzbilanz.
 
 

Wäre es möglich, dass Anwohnende aus Parkgebiet W4 während des Verkehrsversuchs auch in Parkgebiet W5 parken können, um den Parkdruck im Projektgebiet zu verringern?

Nein, das ist nicht möglich. Dadurch würde sich der Parkdruck im W5 erhöhen und Auswirkungen auf andere Gebiete haben. Durch den Verkehrsversuch soll ja untersucht werden, ob eine Verringerung von Parkplätzen im Parkgebiet W4 überhaupt möglich wäre. Bereits gestellte Anfragen wurden von der Verkehrsbehörde abgelehnt. Sollte sich im Versuchszeitraum ergeben, dass die Verringerung der Parkplätze nicht tragbar ist, müssten die Planungen für einen Superblock als feste Einrichtung entsprechend angepasst werden. Weiterführende Informationen zu den Regelungen im Parkraummanagement können hier nachgelesen werden: www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/auto/parkraummanagement/fragen-rund-um-die-planung.php
 
 

Was ist mit den Tiefgaragen in dem Gebiet?

Es wurden mehrere Tiefgarageneigentümerinnen und -eigentümer oder Objektverwaltungen im Projektgebiet angefragt. Die Nutzung der Tiefgaragen für die Anwohnenden wurden aus verschiedenen Gründen abgelehnt oder die Betreiber haben sich auch nach mehrmaligen Nachfragen nicht zurückgemeldet. Unabhängig von den Anfragen der Stadt können natürlich auch private Anfragen gestellt werden.

 

Werden durch den Verkehrsversuch auch Behindertenparkplätze reduziert?

Nein, die Anzahl an Behindertenparkplätzen im Gebiet bleibt gleich. Bei der Ausgestaltung des Verkehrsversuchs wird auf eine barrierefreie Umsetzung geachtet.
 
 

Wäre es möglich, auf der Augustenstraße Querparkplätze (anstatt längs am Straßenrand) einzurichten, damit weniger Parkplätze wegfallen?

Nein, es ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich auf der Augustenstraße Quer- oder Senkrechtparken anzuordnen. Durch den Verkehrsversuch soll auch der Radverkehr gefördert werden, dieser wäre aber durch ständige Rückwärtsfahrbewegungen beim Ausparken einem höheren Risiko ausgesetzt. Darüber hinaus würde eine Umwidmung in Querparkplätze keine höhere Parkplatzanzahl bedeuten, da durch die vorhandene Straßenbreite dann nicht mehr beidseitig geparkt werden könnte.

 

Kann ich mein Ziel innerhalb des Superblocks ungehindert anfahren?

Ja, auch während des Verkehrsversuchs ist die Anfahrt aller Wohnungen, Läden, Büros, Praxen, Kanzleien etc. und den zugehörigen Tiefgaragen gewährleistet. Der Verkehrsversuch dient nicht der Verhinderung von Zufahrten, sondern einer Reduktion des Durchgangsverkehrs.
 
 

Wie ist sichergestellt, dass ich meine Wohnung während des Verkehrsversuchs mit dem Auto erreichen kann?

Der Verkehrsversuch dient nicht der Verhinderung von Zufahrten, sondern einer Reduktion des Durchgangsverkehrs. Nach Landesrecht muss ein Grundstück immer an einer öffentlichen Straße liegen oder eine Zufahrt zu einer öffentlichen Straße haben. Da auch während eines Verkehrsversuchs Landesrecht eingehalten werden muss, ist die Zufahrt zu allen Grundstücken im Projektgebiet sichergestellt.
 
 

Können Einsatzfahrzeuge und Müllabfuhr ungehindert ihre Arbeit während des Verkehrsversuchs im Superblock erledigen?

Ja. Die im Rahmen des Verkehrsversuchs vorgenommenen Änderungen im Straßenraum wurden vorab mit dem Amt für öffentliche Ordnung abgeklärt und die Befahrbarkeit für Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Krankentransportwagen und Müllabfuhr sichergestellt. Die zuständigen Stellen werden über die Veränderungen im Straßenraum informiert, sodass die Einsatzkräfte die schnellsten Routen zu ihren Einsatzorten kennen. Für alle Fahrzeuge wurden bei der Einrichtung der Diagonalsperren und der Gestaltung der Freiflächen die notwendigen Rangierbreiten beachtet.
 
 

Wäre eine Absperrung des Projektgebiets und nur Zufahrt von Anwohnenden und deren Gäste (ein Gastausweis je Anwohnerin bzw. Anwohner) denkbar?

Nein, eine Absperrung des Projektgebiets ist in der Konzeption nicht vorgesehen und würde auch die Anfahrbarkeit jedes Grundstücks gefährden. Zudem wäre eine Absperrung nur schwer zu kontrollieren und würde die Erreichbarkeit der Geschäfte im Projektgebiet für Kundinnen und Kunden einschränken. Bei diesem Verkehrsversuch geht es hauptsächlich darum den Durchgangsverkehr zu reduzieren. 
 
 

Wird die Augustenstraße zur Fahrradstraße?

Nein, die Ausweisung der Augustenstraße als Fahrradstraße ist nicht geplant. Allerdings wird es durch die Veränderungen während des Verkehrsversuchs deutlich attraktiver und sicherer mit dem Fahrrad in der Augustenstraße unterwegs zu sein.
 
 
 

Warum ist die Radführung an der Kreuzung Senefelderstraße/Rotebühlstraße so eingerichtet worden?

Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen erfolgt. Die Senefelderstraße wurde im Rahmen des Verkehrsversuchs für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Eine verkehrssichere Ausleitung des Radverkehrs in die Rotebühlstraße und diese überquerend ist ohne Ampel nicht möglich. Die Ampelanlage soll in den nächsten Jahren grundlegend erneuert werden. Dann ist eine Signalisierung für den Radverkehr geplant. Aus Zeitgründen kann dies aber nicht mehr im Verkehrsversuch umgesetzt werden. Der jetzige Zustand ist eine Übergangslösung.  Ein Querung der Rotebühlstraße ist nur zu Fuß möglich. In der Senefelderstraße kann dann wieder auf der Straße weitergefahren werden. An der Kreuzung Augusten-/Senefelderstraße wird durch ein Schild darauf hingewiesen, dass die Senefelderstraße eine Sackgasse für Radfahrende ist. Diese Anordnung wurde mit dem ADFC Stuttgart abgestimmt.
 
 

Wird es Begrünung geben?

Bei diesem Verkehrsversuch geht es darum durch die neue Situation zu beobachten, wie sich der Verkehrsfluss verändert. Eine vorübergehende Bepflanzung mit Pflanz- und Baumkübeln sowie mobilen Gärten ist Teil des Konzepts  - allerdings kann eine dauerhafte Bepflanzung im Rahmen des temporären Verkehrsversuchs nicht umgesetzt werden.
 
 

Können auch Privatpersonen Pflanzkübel oder Bänke vor ihrem Haus aufstellen?

Für das Aufstellen von zwei Pflanzkübeln rechts und links des Eingangs sowie privaten Bänken ist ebenfalls ein Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung zu stellen. Insbesondere zu beachten ist dabei, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,6 m bei Pflanzkübeln und von mindestens 2,0 m bei privaten Sitzmöglichkeiten einzuhalten ist. Der Antrag kann sowohl postalisch als auf per E-Mail (strassenrecht@stuttgart.de) gestellt werden. Beide Erreichbarkeiten befinden sich auch auf dem Antragsformular. Das Formular finden sie im Downloadbereich.
 
  

Kann ich als Gewerbeinhaber ein Freiluftevent auf einem Parklet veranstalten?

Ja, gewerbliche Freiluftevents, wie z.B. ein Freilufthaarschnitt oder Verköstigungen auf einem Parklet sind erlaubt. Hierfür ist eine Genehmigung vorab erforderlich. Unter https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/veranstaltung-auf-oeffentlichen-flaechen-erlaubnis-beantragen.php finden Sie weitere Informationen. 

 

Wird es durch den Verkehrsversuch im Projektgebiet lauter werden?

Auch im Rahmen des Verkehrsversuchs gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr weiterhin die Nachtruhe – von einem ausufernden Nachtleben ist durch das bestehende gastronomische Angebot nicht auszugehen.
 
 

Was ist ein Superblock? Wo kommt dieser Begriff her?

Der Begriff Superblock ist die sinngemäße Übersetzung des katalanischen Begriffs "Superilles". Superblocks wurden zuerst in Barcelona eingerichtet, um in dicht bebauten Wohngebieten die Lärm- und Schadstoffbelastung zu verringern und den Verkehr neu zu organisieren. Dabei wurden bis zu neun Häuserblöcke zu einem Gesamtblock zusammengefasst. Die Durchfahrtsgeschwindigkeit auf den Straßen des Superblocks wurde reduziert und durch ein System aus Einbahnstraßen und sogenannten Diagonalsperren an den Kreuzungen kann der Kfz-Verkehr das Wohnviertel nicht mehr durchqueren. Der dadurch gewonnene Straßenraum wird neu genutzt: Es wurden Bäume gepflanzt, Blumenkübel gesetzt, Parkbänke errichtet und Tischtennisplatten aufgestellt.
 
 

Wo liegen Unterschiede zum Superblock in Barcelona?

Der Superblock Augustenstraße ist ein Verkehrsversuch. Daher wird im Gegensatz zu den Superblocks in Barcelona keine dauerhafte Umgestaltung vorgenommen. Der Verkehrsversuch dient der Erprobung verschiedener Gestaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise Diagonalsperren (Poller an den Kreuzungen, die ein Geradeausfahren für den Kfz-Verkehr verhindern), Begrünung und Parklets (Umnutzung von Parkplätzen durch Sitzgelegenheiten oder andere Stadtmöbel), um eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche dauerhafte Umgestaltung zu schaffen. In Barcelona wurden die Grünflächen und Spielplätze fest installiert und die Superblocks dürfen nur noch von Anwohnenden befahren werden. Darüber hinaus wird die Durchfahrtsgeschwindigkeit in den Superblocks in Barcelona deutlich reduziert (auf 10-20 km/h).
In Stuttgart sind die Straßen für alle Autofahrende weiterhin befahrbar. Auch die Geschwindigkeit bleibt bei 30km/h wie bisher. 

 

Gibt es in Deutschland bereits ähnliche Projekte?

Auch in anderen Städten in Deutschland gibt es Initiativen, die eine Umsetzung von Superblocks anstreben: In München wird eine Umsetzung in der Isarvorstadt und im südlichen Lehenviertel geprüft. In Berlin sind zahlreiche "Kiezblocks" – entsprechend einem Superblock – geplant oder bereits umgesetzt. Sogenannte "Heinerblocks" sollen in Darmstadt den Durchgangsverkehr reduzieren und im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel wird unter dem Namen "Superbüttel" ein an den Superblocks orientiertes Konzept geplant.
 
Quellen:
www.m-i-n.net/manufaktur-2/lebenswerte-staedte-durch-superblocks-auch-in-muenchen/
www.kiezblocks.de/
heinerblocks.de/
kursfahrradstadt.de/lebenswerte-stadt-hamburg-superbuettel-superbuettel/
 
 

Kann der Versuch auch mit weniger oder ohne Diagonalsperren durchgeführt werden?

Im Rahmen des Verkehrsversuchs soll das Prinzip der Superilles von Barcelona in angepasster Form im Stuttgarter Westen getestet werden. Ein wesentliches Element sind Diagonalsperren (Poller) an den Kreuzungen für den Kfz-Verkehr. Mit ihrer Hilfe soll der Durchgangsverkehrs mit Kraftfahrzeugen reduziert und die Sicherheit in den Kreuzungsbereichen erhöht werden. Die Einrichtung diese Diagonalsperren ist ein wichtiger Teil des Projekts und die Voraussetzung für die Umsetzung des Verkehrsversuchs. Eine Reduktion oder ein Verzicht auf diese Sperren im Verkehrsversuch ist demnach nicht möglich. Die Diagonalsperren sind so ausgestaltet, dass Fahrräder und Lastenfahrräder durchfahren können. 

 

Wie viel Veränderung des Straßenraums ist in einem Verkehrsversuch möglich?

In einem Verkehrsversuch werden neue Verkehrsregelungen oder Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit erprobt. In der StVO wird das in § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 zweite Alternative i. V. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 zweiter Halbsatz geregelt. Die Veränderungen, die im Straßenraum vorgenommen werden, müssen allerdings nach der Durchführung des Verkehrsversuchs wieder rückbaubar sein. Deshalb können durch einen Verkehrsversuch keine grundlegenden baulichen Veränderungen, wie z.B. eine Verengung oder Verschwenkungen der Straße, erdgebundene Baumbeete, Elektroladesäulen oder Pflasterungen, vorgenommen werden.
 
 

Wie wurde entschieden, dass es einen Verkehrsversuch gibt?

Der Stuttgarter Verein Quartierswerkstatt Augustenstraße e.V. griff die Idee zur Mobilitätswoche 2021 in einem temporären Pop-Up Superblock auf. Die Rückmeldungen und Ideen aus der Bürgerschaft wurden dann zusammengetragen und ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Im Bezirksbeirat West und im Gemeinderat wurde daraufhin dem Verkehrsversuch zugestimmt. Die Einrichtung eines Verkehrsversuchs erfolgt durch eine verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde. Inzwischen wird der Verkehrsversuch auch wissenschaftlich begleitet.
 
 

Wie wird entschieden, ob aus dem Verkehrsversuch eine dauerhafte bauliche Veränderung folgt?

Der Verkehrsversuch wird durch eine Bürgerbeteiligung, Verkehrsbeobachtungen, ein Verkehrsgutachten sowie die Fachplanung und die Politik begleitet, um eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Die Stadtverwaltung mit den beteiligten Ämtern wird auf dieser Basis die Ergebnisse dem Bezirksbeirat und dem Gemeinderat präsentieren und eine Empfehlung aussprechen. Die Entscheidung fällt dann in den Gremien.