Symbolbild: Aktionsplan für behindertengerechte Stadt. Foto: ccVision
Stadtweit

Aktionsplan für behindertengerechte Stadt

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

ThemaSoziales
Zeitraumfür Beteiligung: 02.11.14 bis 21.04.15
ZielgruppeAlle Stuttgarterinnen und Stuttgarter

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Bürger und Experten erarbeiten gemeinsam Maßnahmen für behindertengerechte Stadt

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist 2009 in Kraft getreten mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.

Die Bundesregierung hat 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK "Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" verabschiedet, und auch auf Länderebene wurden ebenfalls Aktionspläne erarbeitet.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich an dem landesweiten Prozess beteiligt. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess haben Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam mit Experten aus der Behindertenhilfe und Vertretern aus Politik und Verwaltung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK erarbeitet. Dazu wurden acht thematische Arbeitsgruppen gebildet, um Maßnahmen zu entwickeln, die Teilhabe und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung verbessern und sicherstellen sollen. Einen Zwischenbericht über die Ergebnisse steht unter "Ergebnisse" bereit.

Weitere Informationen über den Aktionsplan befinden sich auf der Internetseite www.stuttgart-inklusiv.de.
Phase 3

3. Projektphase

02.03.2015 bis 11.05.2015

In der dritten Projektphase fanden die Treffen der Arbeitsgruppen zwischen dem 2. März und dem 11. Mai 2015 statt.

Phase 2

2. Projektphase

14.01.2015 bis 23.02.2015

In der zweiten Projektphase fanden die Treffen der Arbeitsgruppen zwischen dem 14. Januar und dem 23. Februar 2015 statt.

Phase 1

1. Projektphase

03.11.2014 bis 17.12.2014

In der ersten Projektphase fanden die Treffen der Arbeitsgruppen zwischen dem 3. November und dem 17. Dezember 2014 statt.

Zwischenstand zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat am 3. Dezember 2015 vom Stand des "Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" Kenntnis genommen. Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten.

Stuttgart hat mit einer Auftaktveranstaltung am 14. Oktober 2014 damit begonnen, die Ziele der UN-BRK für den kommunalen Aufgaben- und Verantwortungsbereich zu übertragen und einen Fokus-Aktionsplan zu erstellen und knüpft damit an die Aktionspläne auf Bundes- und Landesebene an.

Der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan ist unter Beteiligung vieler wichtiger Akteure entstanden. An seiner Gestaltung waren Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Expertinnen und Experten aus der Behindertenhilfe, interessierte und fachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt.

Bei der Auftaktveranstaltung am 14. Oktober 2014 wurden acht thematische Arbeitsgruppen gebildet. Sie setzten sich in drei Projektphasen mit Themen auseinander, die im Vorfeld durch den "Beirat Inklusion - Miteinander Füreinander" unter Moderation des Oberbürgermeisters sowie durch den "Ratschlag Inklusion" der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung formuliert wurden.

Moderiert durch die Breuninger Stiftung und begleitet durch die Sozialplanung des Sozialamtes sowie das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit, wurden in den acht Arbeitsgruppen während insgesamt 26 Sitzungen konkrete Maßnahmen erarbeitet, die als besonders dringlich erachtet werden. In allen Arbeitsgruppen waren Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Referate der Stadtverwaltung anwesend, die den Arbeitsgruppen fachlich zugearbeitet haben, um die notwendigen Grundlagen für die Erstellung und Auswahl der Ergebnisse zu liefern.

Insgesamt haben sich an der Erarbeitung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans rund 250 Personen beteiligt. Der gesamte Prozess wurde in Protokollen schriftlich dokumentiert. Diese und weitere Informationen sind im Internet unter www.stuttgart-inklusiv.de abrufbar, unter anderem auch der Bericht der Breuninger Stiftung.

Die Arbeitsgruppen haben konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Ziel war es, zunächst jene Aufgaben zu identifizieren, die hierfür am dringlichsten sind. Über diese durch die Beteiligten priorisierten Maßnahmen hinaus sind im Verlauf des Prozesses weitere Aufgaben und Forderungen formuliert worden. Zur vollständigen Umsetzung der UN-BRK sowie zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung müssten diese zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Forderungen und Maßnahmen der Arbeitsgruppen sind dabei als gleichwertig zu verstehen. Es handelt sich um eine Aufstellung der dringlichsten Aufgaben, die bewusst nicht zueinander in Konkurrenz stehen sollen. Die Verwaltung hat des Weiteren einzelne Forderungen der acht Arbeitsgruppen aufgenommen und bereits konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Welche davon umgesetzt werden können, soll in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 entschieden werden.

Der Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht abgeschlossen. Der Abschlussbericht zur Erarbeitung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans ist nicht als Ergebnis, sondern als Grundlage dieses Prozesses zu verstehen.

Die Umsetzung der Maßnahmen und damit des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans wird in einem abgestuften Prozess überprüft. Beim Referat Soziales, Jugend und Gesundheit unter Federführung der Geschäftsstelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung soll ein Beirat für Menschen mit Behinderung gebildet werden, der unter anderem den Stand der Umsetzung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK begleitet, berät und unterstützt. Er berichtet dem Gemeinderat und führt den bisherigen Beteiligungsprozess fort, wobei er die bisher am Aktionsplan beteiligten Personengruppen einbezieht.

In einer zweijährigen Phase bis zum ersten Halbjahr 2019 werden der Prozess und seine Ergebnisse wissenschaftlich evaluiert, um Grundlagen für künftige Strukturen zu legen.

Auswahl an Forderungen, für die es bereits konkrete Umsetzungsvorschläge gibt:


AG Arbeit und Bildung:
Schaffung eines Stellenpools für Bewerberinnen und Bewerber mit wesentlicher Behinderung, Einrichtung eines inklusiven Ausbildungsplatzes, der für einen Bewerber mit wesentlicher Behinderung ausgerichtet ist.

AG Freizeit und Kultur:
Förderung kleinerer inklusiver Projekte, die nach den bestehenden Richtlinien nicht gefördert werden können, durch die Kulturverwaltung mit 20.000 Euro jährlich.

AG Alter, Gesundheit und Pflege:
Schaffung eines breiten Fortbildungsangebotes zum Umgang von Menschen mit Behinderung und verpflichtende Basisqualifikation zum Umgang mit Behinderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Stuttgart.

AG Information, Kommunikation und Vernetzung:
Einrichtung eines barrierefreien (Online-)Stadtführers zum Thema Barrierefreiheit.

Leitbild der Landeshauptstadt Stuttgart


Am 3. Dezember 2015 hat der Gemeinderat das Leitbild der Landeshauptstadt Stuttgart zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.​

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

Jan Peter
Sozialamt
Telefon:  (0711) 216-59152
E-Mail:   jan.peter@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Schwabenzentrum B2 (Baurechtsamt/Sozialamt)
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​