Bildtitel
Stuttgart-Obertürkheim

Einwohnerversammlung Obertürkheim 2022

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 22.08.2022 bis 10.10.2022
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner aus Obertürkheim

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung wurde am 10. Oktober nachgeholt

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und dem damit verbundenen vorbeugenden Gesundheitsschutz konnte die für den ursprünglich 23. März 2020 geplante Einwohnerversammlung bisher nicht stattfinden. Der Verwaltungsausschuss hat im Juni 2022 einen neuen Termin für die Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Obertürkheim bestimmt. Demzufolge wurde am Montag, 10. Oktober 2022, die Einwohnerversammlung nachgeholt. Das gilt auch für die Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Einwohnerversammlung.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
 
Vom 22. August bis 5. September 2022 konnten Interessierte unter dem Reiter „Teilnehmen“ die Themen ankreuzen, die ihnen am wichtigsten sind und die ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Obertürkheim thematisiert werden sollen.
 
In einem weiteren Schritt konnten vom 6. bis 26. September 2022 konkrete Anliegen und Fragen eingereicht werden und die Einreichungen anderer bewertet werden. Die einzelnen Anliegen werden elektronisch beantwortet.
 
Einwohnerinnen und Einwohner hatten schon die Möglichkeit, zwischen dem 3. und 16. Februar 2020 über Themen abzustimmen und vom 17. Februar bis 9. März 2020 Fragen hier auf dem Portal einzureichen. Diese wurden von der Stadtverwaltung bereits beantwortet. Die bereits abgegebenen Stimmen bei der Umfrage und die bereits eingereichten Fragen sind als Phase 1 und 2 unter dem Reiter „Teilnehmen“ eingestellt. Sie werden zusammen mit der erneuten Umfrage und den Fragen, die im September 2022 neu eingehen, bei der Vorbereitung der Einwohnerversammlung am 10. Oktober 2022 berücksichtigt.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Obertürkheim an der Online-Befragung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen voranmelden 2020

17.02.2020 bis 09.03.2020

Der Verwaltungsausschuss hat einen neuen Termin für die Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Obertürkheim bestimmt. Demzufolge wird am Montag, 10. Oktober 2022, die Einwohnerversammlung nachgeholt. Einwohnerinnen und Einwohner hatten ursprünglich bereits vom 17. Februar bis 9. März 2020 die Möglichkeit, über Themen zur Einwohnerversammlung Obertürkheim abzustimmen. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und dem damit verbundenen vorbeugenden Gesundheitsschutz, konnte die Einwohnerversammlung 2020 nicht stattfinden. Die bereits im Vorfeld der Einwohnerversammlung im Jahr 2020 abgegebenen Fragen werden weiterhin berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Obertürkheim an der Online-Befragung teilnehmen konnten.

beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit der Stadtspitze und dem Bezirksvorsteher besprechen?

Wie geht die Stadt Stuttgart zukünftig mit der Bebauung des Teilorts Stuttgart vor? Wird sich das Stadtplanungsamt weiterhin den Bauträgern ohne Rücksicht auf die Gestalt des Weinorts unterwerfen und noch mehr verdichtete Luxusbebauung zulassen? Werden die Baugrenzen des Flächennutzungsplans weiterhin nach außen verschoben (z.B. unten im Dorf)?
Beispiele für Verstöße gegen das Planungsrecht:
Passeier Straße: Eingriff in Landschaftschutzgebiet, die i.d. Umweltverträglichkeitsprüfung geforderten Maßnahmen wurden ersatzlos nur eingeschränkt durchgeführt (Bebauungsplan UHL18)
Luise Benger Str. 7: Weingärtnerhaus gegen Wohnblock ausgewechselt, Denkmalschutzrecht verletzt (§3:(3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch
1. die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist (§ 15 Abs. 3)
untere Kufsteiner Straße: liegt in der Erhaltungssatzung von 1983: Abriss des ehemaligen Waisenhauses, vollständig andere Baukörper eingesetzt, auch wenn das Waisenhaus an sich nicht "wertvoll"für das Ortsbild war, muss eine Neubebauung sich doch an die historische Baugliederung anpassen. Auch der "Hasen kann eigentlich nicht einfach anderthalb mal so groß genehmigt werden.
Außerdem hat sich die Stadt Stuttgart im Eingemeindungsvertrag verpflichtet die "Eigenart Uhlbachs zu wahren" (§3)
Vielleicht könnte sich jemand dazu äußern, wie die Stadtplanung hinsichtlich der weiteren Planung gedenkt, den Weinortcharakter Uhlbachs zu erhalten bzw. weiter zu versauen.

User0711

Ein Flächennutzungsplan hat keine Baugrenzen (vor allem keine parzellenscharfe Grenzen) und ist rein informell, das heißt nicht verbindlich im Gegensatz zum Bebauungsplan.

28.02.20, 10:39 , Zustimmungen , 2 Kommentare [Kommentare einblenden]

Kfz-Meister

Landschaftsschutzgebiete und landwirtschaftliche Nutzung sind nicht nur informell im Flächennutzungsplan festgelegt.

28.02.20, 11:41 , Zustimmungen

User0711

@Kfz-Meister:
Mit informell ist hier "vorbereitend" gemeint, da der FNP lediglich die Bauleitplanung vorbereitet und nicht verbindlich abschließt: Der Flächennutzungsplan gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgern keine unmittelbare rechtliche Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten.

PS: In der Thematik bin ich bei Ihnen, wollte nur ihre Argumentation korrigieren.
Viele Grüße

02.03.20, 16:57 , Zustimmungen

Denis Noparlik

Flächennutzungsplan

Die Flächennutzungsplanung befasst sich mit den generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungszielen einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan (FNP) beinhaltet die Darstellung der beabsichtigten Art der Bodennutzung und stellt wichtige Standortentscheidungen zusammenhängend für das gesamte Stadtgebiet dar zum Beispiel durch die Festlegung von Wohnbauflächen, gemischten und gewerblichen Bauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Erholungsflächen, Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie Flächen für Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Gemeinbedarfseinrichtungen. Der Flächennutzungsplan beinhaltet den planerischen Willen einer Gemeinde und macht Vorgaben für die zukünftige Inanspruchnahme von Flächen. Der FNP besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einem Maßstab üblicherweise 1:10.000 und einer textlichen Begründung. Seine Darstellung ist nicht parzellenscharf, das heißt sie ist in der Regel unabhängig von Flurstücksgrenzen. Beim FNP handelt sich um einen so genannten behördenverbindlichen Plan. Seine Inhalte sind bindend für die Aufstellung nachgeordneter Planwerke der Gemeinde. Anders als Bebauungspläne hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare rechtliche Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger. Dementsprechend kann aus dem FNP kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Mit dem Feststellungsbeschluss durch den Gemeinderat und der Genehmigung durch das Regierungspräsidium wird der FNP zur verbindlichen Grundlage für das planerische Handeln der Stadt und Grundlage für die darauf aufbauende verbindliche zweite Stufe der Bauleitplanung, dem Bebauungsplan.

Die Fläche Unten im Dorf liegt in zentraler Lage im Stadtteil Uhlbach und ist teilweise von Bestandsbebauung umgeben. Im wirksamen Flächennutzungsplan Stuttgart war die ca. 1,7 ha große Fläche als Wohnbaufläche (Planung) dargestellt. Aufgrund der teilweisen Lage im Landschaftsschutzgebiet wurde sie nicht zur Genehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt.
Es handelt sich um ein extensiv genutztes Gartengebiet mit hoher Bedeutung für den Artenschutz. Der alte Streuobstbestand ist für Uhlbach ortsbildprägend. Das Gebiet hat eine bedeutende klimarelevante Funktion, es besteht eine erhebliche klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung. Die landschaftsökologische Wertigkeit der Fläche ist sehr hoch und mit der des Rohrer Wegs vergleichbar. Eine Erschließung des Gebietes für bauliche Zwecke stellt sich aufgrund der Topografie sowie der bestehenden Randbebauung als sehr aufwändig dar. Mit der Flächennutzungsplanänderung Nr. 51.1 wurde der FNP im Jahr 2014 geändert um die heutige Situation in ihrem Bestand zu sichern. Dazu wurde anstatt der geplanten Wohnbaufläche eine Landwirtschaftsfläche mit Ergänzungsfunktion (LE-Fläche) dargestellt.
Die Planänderung wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums vom 7. Mai 2014 genehmigt und mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22. Mai 2014 wirksam.

Bebauungsplan und Erhaltungssatzung

Der Bebauungsplan Uhl 18/1 (Uhlbacher Platz, Teilabschnitt 1) wurde am 18.05.1992 im Gemeinderat beschlossen und ist am 24.09.1992 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan ist somit rechtsverbindlich.
Die derzeit gültige Erhaltungssatzung vom 19.05.1988 sagt aus, dass „zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des jeweiligen Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt – die Errichtung, der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der vorherigen Genehmigung.“ Genauere Gestaltungsmerkmale der einzelnen Gebiete werden in der Erhaltungssatzung nicht beschrieben.
Derzeit werden 8 der Erhaltungssatzungsgebiete näher untersucht, um die jeweiligen Gestaltungsmerkmale, als Grundlage für eine Überarbeitung der entsprechenden Erhaltungssatzung zu erhalten.
Auch die Überarbeitung der Erhaltungssatzung für Uhlbach wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

18.03.20, 09:18 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Denis Noparlik

Denkmalpflege

ehemalige alte Landhaus in der Luise-Benger-Straße 7 befand sich gegenüber der evangelischen Dorfkirche. Bei der Kirche handelt es sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung (§ 12 Denkmal-schutzgesetz). An der Erhaltung der Kirche besteht aus künstlerischen, wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Nach § 15 Absatz 3 DSchG „dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung nur mit Genehmigung der Denkmalschutz-behörden errichtet werden… Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals
nur unerheblich oder vorübergehend beeinträchtigen würde…“
Dieser Vorbehalt dient allein dem Schutz des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals nicht etwa städtebaulichen Belangen.


Aus denkmalfachlicher Sicht sind der Abbruch des historischen Bauernhauses und die Bebauung der vorgelagerten Freifläche zwar zu bedauern. Der deutlich von der Straße zurückgesetzte Bau kann jedoch nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes aufgrund seiner Lage nicht dem engeren Wirkungsbezugsraum der Andreaskirche zugerechnet werden. Daher können denkmalpflegerische Bedenken gegen den Abbruch des Gebäudes aus Umgebungsschutzgründen nicht erhoben werden.

Eine erhebliche Beeinträchtigung durch die - nun auch zur Straße vorrückende - Neubebauung kann für das Erscheinungsbild der Kirche aus folgenden Gründen ebenfalls nicht geltend gemacht werden:
Der nördliche Umgebungsbereich entlang der Luise-Benger-Straße hat in weiten Teilen seinen historischen Dorfcharakter - als Erweiterungsbereich Uhlbachs im 19. Jh. - bereits verloren; er ist daher für das Erscheinungsbild der Andreaskirche nicht mehr in erheblichem Maße prägend. Dem benachbarten, ebenfalls zurückliegenden Gebäude Luise-Benger-Straße 5 wurde bereits ein Flachdachbau vorgesetzt, bei dem Gebäude Luise Benger Straße 11 handelt es sich ebenfalls um ein Gebäude mit Flachdachabschluss. Auch das Bank-gebäude, Uhlbacher Platz 5 stammt aus der Nachkriegszeit. Nach Osten wurde in der Luise-Benger-Straße mit der Schule auf der einen Seite und Reihenhäusern auf der anderen Seite die Flachdachbebauung fortgesetzt.

Von erheblicher Bedeutung für das Erscheinungsbild der Kirche sind heute vielmehr der Friedhof mit der südlich angrenzenden historischen Fachwerkbebauung, die sich aus den Kulturdenkmalen In den Riedwiesen 2 sowie Innsbrucker Str. 4 und 6 (Pfarrhaus) zusammensetzt.

Denkmalrechtlich kann die Bebauung deshalb nicht beanstandet werden.

18.03.20, 09:19 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Rege Beteiligung bei der Einwohnerversammlung Obertürkheim

Es war die erste Einwohnerversammlung in Stuttgart seit der Corona-Zwangspause und zugleich die erste unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Frank Nopper: am Montagabend, 10. Oktober 2022, richteten interessierte Einwohner Fragen und Kritik an ihn und die Bürgermeisterriege. Besonders die Themen Verkehr und Sauberkeit wurden diskutiert.
 
Oberbürgermeister Nopper eröffnete den Abend vor knapp 300 Bürgerinnen und Bürgern in der Turn- und Versammlungshalle Obertürkheim mit einem Blick zurück: „Der Stadtbezirk hat sich sehr gut entwickelt. Das belegen die Einwohnerzahlen, die stabil bleiben und teilweise sogar leicht angestiegen sind, obwohl keine neuen Baugebiete mehr erschlossen wurden.“ Am 31. Dezember 2021 hatte Obertürkheim 8506 Einwohner, wobei es vor allem junge Familien in den Neckarvorort zieht, die Zahl der Haushalte mit Kindern lag mit 19,8 Prozent leicht über dem städtischen Schnitt.
 
Bezirksvorsteher Kevin Latzel schloss sich dem an: „In den vergangen Jahren wurde Beachtliches für den Stadtbezirk geleistet.“ So wurde die Schulund Mehrzweckhalle Uhlbach neu gebaut, in der Grundschule Obertürkheim Ganztagsbetrieb eingeführt und das Alte Rathaus saniert. Vieles steht in Zukunft noch an, etwa die Suche nach einem Standort für eine Stadtteilbibliothek, die langfristig im Quartier auf dem Gebiet des Güterbahnhofs einziehen könnte. „Und, was sicher alle freuen wird: wir werden im Mai 2023 endlich mit dem Bau des Kreisverkehrs Otto-Hirsch- Brücken beginnen“, sagte OB Nopper. Ein Jahr Bauzeit ist dafür veranschlagt. Auch die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs hat die Verwaltungsspitze im Blick.
 
Doch welche Themen beschäftigen die Einwohner darüber hinaus? „Nutzen Sie die Gelegenheit, jetzt die Punkte anzusprechen“, sagte Bezirksvorsteher Latzel. Um genau diesen direkten Austausch zwischen Bürgern und Verwaltung geht es bei den Einwohnerversammlungen, die wechselweise in allen 23 Stadtbezirken Stuttgarts stattfinden. Die Obertürkheimerinnen und Obertürkheimer machten rege davon Gebrauch. Das Thema Sauberkeit beschäftigte viele Einwohner, die sich über verschmutzte Straßen und nicht abgeholte Gelbe Säcke beschwerten. „Sicherheit und Sauberkeit sind fundamentale Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt“, betonte Nopper. Technikbürgermeister Dirk Thürnau sagte Unterstützung beim Thema Abfallentsorgung zu, und OB Nopper legte sich gleich auf einen Termin im Stadtbezirk fest: „Das können wir jetzt verabreden, wir machen noch im November eine Let’s-Putz-Aktion in Obertürkheim.“
 
Schnelle Hilfe wurde auch einer Bewohnerin zugesichert, die über ein Rattenproblem auf ihrem Grundstück klagte, das sich direkt gegenüber der Stuttgart-21-Baustelle befinde. Zustimmung erntete Nopper für die Zusage, den Bereich des Marktes am Bahnhof neu zu bepflanzen und langfristig städtebaulich aufzuwerten. Damit reagierte er auf die Kritik der Bürger, die sich über das „wüste Altholzlager im Bereich der Gastronomie, zugemüllt mit Paletten“ beschwerten. Zudem werde das Amt für öffentliche Ordnung sich die Situation vor Ort anschauen, kündigte Ordnungsbürgermeister Clemens Maier an. Diskutiert wurde auch über Elterntaxis vor der Grundschule, Schleichverkehr durch die Weinberge und Raser. „Wir kontrollieren regelmäßig an mehreren Stellen im Bezirk und schauen die Situation vor Ort sehr genau an“, versicherte Bürgermeister Clemens Maier. Mit Zahlen der Verkehrsüberwachung legte er dar, dass die genannten Straßenzüge keine Unfallschwerpunkte sind.
 
Mit der Würdigung von Alt- Bezirksvorsteher Peter Beier brachte Nopper nochmal eine persönliche Note rein: Nach 21 Jahren hatte Beier das Amt im Januar 2021 an Kevin Latzel übergeben. „Peter Beier hat Obertürkheim in vielerlei Hinsicht weiterentwickelt. Er war nicht nur ein Mann, der immer ein offenes Ohr für die Bürgerschaft hatte, er war auch im Bezirksrathaus ein starker Teamplayer. Peter Beier war das Amt des Bezirksvorstehers von und für Obertürkheim auf den Leib geschneidert. Er hinterlässt tiefe Spuren“, sagte Nopper. Der Diplom-Verwaltungswirt Peter Beier war zunächst in verschiedenen Positionen beim damaligen Sportamt tätig, bevor er 1986 als stellvertretender Bezirksvorsteher nach Untertürkheim wechselte. Am 23. September 1999 wurde er zum Bezirksvorsteher von Obertürkheim gewählt, sein Amt trat er am 1. Januar 2000 an. Im Januar 2021 wurde er Corona-konform im kleinsten Kreis in den Ruhestand verabschiedet, weswegen Nopper ihn im Rahmen der Einwohnerversammlung nun noch einmal würdigte.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Mareike Stephan
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-81960
E-Mail:   mareike.stephan@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​