Bebauungsplan Arthurstrasse
Stuttgart-Vaihingen

Bebauungsplan Arthurstraße/ Dreibrunnenweg

Neue Baumöglichkeiten schaffen

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: noch offen
vsl. Umsetzung: noch offen
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Stuttgart-Vaihingen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Entstehung von neuem Wohnraum ermöglichen

Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen neue Baumöglichkeiten schaffen. Mittelfristig ist hier eine Neubebauung mit Wohnungen und einer Kindertagesstätte geplant.

Das ehemalige Feierabendheim, ein Alters- und Pflegeheim der evangelischen Diakonissenanstalt Stuttgart aus dem Jahr 1967, wird nicht mehr als solches benötigt. Seit Mitte 2013 werden die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft verwendet. Mittelfristig ist hier eine Neubebauung mit Wohnungen und einer Kindertagesstätte geplant. Um eine hohe Qualität für diese städtebauliche und architektonische Aufgabe zu erreichen, soll ein entsprechendes Gutachterverfahren durchgeführt werden. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Gemeinbedarfsfläche ist in diesem Umfang nicht mehr erforderlich. Eine Prüfung möglicher nachrückender Gemeinbedarfe wurde vorgenommen.

Da für den Großteil des Geltungsbereichs lediglich ein einfacher Bebauungsplan (Baulinienplan) aus dem Jahr 1908 vorliegt, wird der Bereich bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB beurteilt. Aus diesem Grund soll nach Vorliegen des Ergebnisses des Gutachterverfahrens und der Zustimmung durch die Gremien qualifiziertes Planungsrecht geschaffen werden, das eine Neubebauung ermöglicht. Die Änderung des aktuellen Planrechts ist notwendig, damit das Vorhaben umgesetzt werden kann (GRDrs 1394/2015).
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22. März 2016 gefasst, die frühzeitige Beteiligung ist abgeschlossen. Im nächsten Schritt erfolgt ein Wettbewerb, die Vorbereitung des Bebauungsplanentwurfes, danach TöB-Anhörung § 4 Abs. 2 BauGB.
 
Für den Ausbau des Dreibrunnenwegs und der Arthurstraße sowie für die Gemeinbedarfsfläche (Kindertagesstätte) und die öffentliche Grünfläche mit Wegebeziehung ist ein Grunderwerb ist erforderlich.

Information zur Bürgerbeteiligung

Termine noch offen

Über Bürgerbeteiligungen zu diesem Vorhaben infomieren wir Sie hier auf dem Portal, sobald Termine oder Zeiträume feststehen.

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
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