Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Foto: Karl Semle/Stadt Stuttgart
Stadtweit

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum

ThemaVerkehr/Mobilität
Zeitraumfür Beteiligung: seit 01.10.17, Ende offen
ZielgruppeAlle Stuttgarterinnen und Stuttgarter

Beteiligung anregenBeteiligung anregen
offen

Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Der Anteil an Elektroautos auf Stuttgarts Straßen steigt - und mit ihm der Bedarf nach Ladesäulen. Im Gebiet der Landeshauptstadt exisiteren bereits 370 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum. Damit hat Stuttgart das bundesweit dichteste Netz an öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Ladepunkte, an denen Wechselstrom bis max. 22kW abgegeben wird ("Normalladen"), werden von der EnBW betrieben.

Die Zahl der Stellplätze, die zu Ladeplätzen umgebaut werden können, ist jedoch begrenzt. Daher erarbeitet die Stadt aktuell eine Richtlinie für das Aufstellen von E-Säulen.

Ein Ausbau und eine Weiterentwicklung ist in zwei Bereichen geplant:

  1. Vorranging: Aufbau eines Netzes von "Schnelladestationen", an denen Gleichstrom bis 50 kW oder mehr abgegeben wird. Solche Schnelllader gibt es im Stadtgebiet bisher nur an wenigen Stellen im halböffentlichen Raum , im öffentlichen Straßenraum jedoch noch nicht. Zunächst sollen drei mögliche Standorte identifiziert werden. Dann soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden, um mögliche Betreiber zu ermitteln.
  2. Nachrangig: Schaffung der Möglichkeiten zum weiteren Ausbau von Normalladepunkten. Dazu soll ein einheitliches Antragsverfahren festgelegt werden.

In beiden Fällen wird die Stadt Stuttgart nicht Betreiber der Ladepunkte sein, sondern nur Flächen einbringen und Verfahren festlegen.
Im Sommer 2019 wurde das einheitliche Antragsverfahren durch den Gemeinderat beschlossen. Die Richtlinie für Investoren findet sich hier: www.stuttgart.de/elektromobilitaet/richtlinie-ladesaeulen
 
Auf dieser Grundlagen wurden insgesamt 346 Normalladestandorte zur Genehmigung ausgeschrieben.
 
Eine Bürgerbeteiligung ist zum derzeitigen Projektzeitpunkt noch nicht konkret geplant, kann bei gegebenem Anlass allerdings in Form einer informellen Bürgerbeteiligung umgesetzt werden.


Bürgerbeteiligung anregen

Bei diesem Vorhaben haben Sie die Möglichkeit, auf verschiedenen Wegen eine Bürgerbeteiligung anzuregen.​ Sie können sich per Mail an die Koordinierungsstelle mittels des Kontaktformulars auf dieser Seite wenden, Ihr Anliegen an den verantwortlichen Bezirksbeirat herantragen oder einen Quorumsantrag vorlegen.

offen

Ihre Möglichkeiten eine Bürgerbeteiligung anzuregen

Bei diesem Projekt ist keine informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen, wäre grundsätzlich aber möglich. Sie haben daher die Möglichkeit, ein Bürgerbeteiligungsverfahren anzuregen. Hierzu stehen Ihnen unterschiedliche Wege zur Verfügung.
 
  1. Es besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Quorumsantrag zu stellen. Hierzu legen Sie mindestens 1000 Unterschriften bei der Stadtverwaltung vor. Wichtig ist, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts ab 14 Jahren unterschriftsberechtig sind. Nutzen Sie zur Sammlung bitte ausschließlich das hier bereitgestellt Formular. Wenn die Verwaltung die Zulässigkeit des Quorumsantrags festgestellt hat, wird dieser in den Gemeinderat eingebracht. Er entscheidet dann über die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens. Pro Vorhaben ist nur ein Quorumsantrag zulässig.
  2. Weiterhin können Sie sich an den zuständigen Bezirksbeirat wenden. Dieser kann Ihre Anregung per Mehrheitsbeschluss zu einem Antrag erheben. Liegt das Projekt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats, entscheidet dieser schnellstmöglich über den Antrag. Andernfalls liegt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung beim Oberbürgermeister.
  3. Sie können Ihren Wunsch nach Bürgerbeteiligung auch an die Verwaltung herantragen. Mithilfe des Kontaktformulars können Sie Ihr Anliegen zu einem bestimmten Projekt an die Verwaltung übermitteln. In diesem Fall entscheidet der Oberbürgermeister, ob er die Anregung aufnehmen und weiterverfolgen möchte.
 
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Quorumsantrag, sowie den Quorumsantrag mit angehängter Unterschriftenliste für zunächst 1.000 Unterschriften:
 
 

Kontaktformular

Es werden nur die Dateitypen PNG, JPEG und PDF unterstützt
    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

    Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

    ​Michael Hagel
    Koordinierungsstelle Elektromobilität
    Telefon:    (0711) 216-60702
    Mail:        michael.hagel@stuttgart.de

    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Koordinierungsstelle Elektromobilität
    Rathaus
    Marktplatz 1
    70173 Stuttgart
     

    Ihre Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung

    Christine Eisele
    Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
    Telefon: 0711 216-60380
    Fax:       0711 216-95-60380
    E-Mail:  poststelle.buergerbeteiligung.stuttgart@stuttgart.de
     
    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Haupt- und Personalamt
    Marktplatz 1
    70173 Stuttgart​
     

    Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

    Oliver Seibold
    Abteilung Kommunikation
    Telefon:    (0711) 216-91780
    Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
     
    Simone Sommer
    Abteilung Kommunikation
    Telefon:    (0711) 216-91813
    Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Abteilung Kommunikation
    Rathauspassage 2
    70173 Stuttgart​