Was ist informelle Bürgerbeteiligung?

Bei der informellen Bürgerbeteiligung hat die Einwohnerschaft die Möglichkeit der Mitwirkung, ohne dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Informelle Bürgerbeteiligungen werden deshalb immer freiwillig von den Städten und Gemeinden durchgeführt. Sie können verschiedene kommunalpolitische Themen betreffen. Methoden und Umfang informeller Beteiligungsverfahren sind im Gegensatz zu formellen Beteiligungsverfahren nicht festgelegt: Sie können von Informationsveranstaltungen, über Workshops oder Planungswerkstätten bis hin zu onlinegestützten Verfahren reichen und individuell dem jeweiligen Beteiligungsprozess angepasst werden.
 
Die informelle Bürgerbeteiligung ersetzt nicht die Letztentscheidung des Gemeinderats bzw. des Oberbürgermeisters. Die Ergebnisse der informellen Bürgerbeteiligung bilden aber wichtige Impulse und Wegmarken. Sie qualifizieren die Ergebnisse und Entscheidungen des Gemeinderats bzw. Oberbürgermeisters.
 
 
Die Landeshauptstadt Stuttgart konnte bereits seit vielen Jahren wertvolle Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung sammeln. Im Bereich der informellen Bürgerbeteiligung gibt es zahlreiche Beispiele für die gelungene Einbindung der Einwohnerschaft:
  • Konzeption für ein kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020,
  • Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,
  • Fortlaufende Beteiligung in den Gebieten der Stadterneuerung.
 
Gerade im Bereich der informellen Bürgerbeteiligung haben sich dabei inzwischen einige Beteiligungsformate institutionalisiert:
  • Bürgerhaushalt,
  • Ideen- und Beschwerdemanagement mit der „Gelben Karte“,
  • Bürgerumfrage,
  • Jugendbefragung.
 
Die Verfahren im Bereich der informellen Bürgerbeteiligung können sich in ihrem Maß, Zweck, Zeitpunkt und der konkreten Gestaltung der Beteiligung unterscheiden. Deshalb wird in mehrere Mitwirkungsarten, Beteiligungstypen und Beteiligungsmethoden unterschieden. Wie die Beteiligung konkret umgesetzt wird, muss stets für den einzelnen Prozess in Abhängigkeit vom Beteiligungsgegenstand festgelegt werden.