Sitze der Einwohnerschaft im Beteiligungsbeirat ausgelost
Die Sitze der Einwohnerschaft für den Beteiligungsbeirat sind vergeben: Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer hat am 8. November 2021 im Rahmen einer Auslosung unter allen gültigen Bewerbungen die Mitglieder der Einwohnerschaft des Gremiums ermittelt. Die konstituierende Sitzung des Beteiligungsbeirats mit Vertreterinnen und Vertretern aus Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung erfolgt im Februar 2022.
Über einen Zeitraum von rund vier Wochen hat die Stadt Stuttgart ein öffentliches Bewerbungsverfahren für die Sitze der Einwohnerschaft im Beteiligungsbeirat durchgeführt. Interessierte konnten sich für eine der folgenden Kategorien bewerben: als Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund (ein Sitz), der Menschen bis 30 Jahre (ein Sitz), sowie ab 65 Jahre (ein Sitz) und als Vertreterin oder Vertreter der Einwohnerschaft allgemein (ein Sitz) sowie der Mitglieder in Stadtteilinitiativen/Bürgervereinen (zwei Sitze). Zudem hatte die Verwaltung ebenfalls die Möglichkeit, engagierte Bürgerinnen und Bürger für weitere zwei Sitze im Beteiligungsbeirat vorzuschlagen.
Im Rahmen eines Pressetermins hat der Erste Bürgermeister Dr. Fabian Mayer unter allen gültigen Bewerbungen die Mitglieder des Beteiligungsbeirats per Los ermittelt. Im Zuge dessen wurden auch die Namen der Stellvertretungen sowie etwaiger Nachrücker aus den Losbehältern gezogen. EBM Mayer sagte: „Ich danke allen, die sich für einen Sitz im Beteiligungsbeirat beworben haben. Wir freuen uns, den zweiten Beteiligungsbeirat wieder zu konstituieren und über die große Bereitschaft der Bewerberinnen und Bewerber, sich für die Stadt und ihre Einwohnerinnen und Einwohner zu engagieren. Unser Ziel ist es, das Instrument der Beteiligung fortlaufend zu verbessern und wir erhoffen uns, dass der Beteiligungsbeirat dabei weiterhin unterstützt.“ Die Vergabe der Sitze im Beteiligungsbeirat stelle einen wichtigen Meilenstein nach Abschluss der Evaluation der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung dar.
Beteiligungsbeirat übernimmt wichtige Funktion
Die Mitglieder des Gemeinderats haben im Juli 2021 den Bericht zur Evaluation der Leitlinie zur Kenntnis genommen und die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Beteiligungsbeirat wieder neu zu besetzten. Der Beteiligungsbeirat übernimmt eine wichtige Funktion innerhalb der informellen (freiwilligen) Bürgerbeteiligung der Stadt Stuttgart. Die Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnerschaft diskutieren im Beteiligungsbeirat gemeinsam mit acht Mitgliedern des Gemeinderats und vier Mitarbeitenden der Stadtverwaltung über die Fortschreibung der Leitlinie und beraten über Beteiligungskonzepte zu Vorhaben, die für die gesamte Einwohnerschaft von hoher Bedeutung sind oder zwei oder mehr Stadtbezirke betreffen.
Die offizielle Bestellung der ausgelosten Einwohnerinnen und Einwohner als ehrenamtlich Tätige erfolgt durch den Gemeinderat. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist für Dezember dieses Jahres vorgesehen.
Hintergrund
Der Gemeinderat hat im April 2017 einstimmig die „Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart“ beschlossen. Diese ist zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten und regelt den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Damit legt sie die Spielregeln fest, wie Einwohnerschaft, Gemeinderat und Verwaltung gemeinsam über die künftige Entwicklung Stuttgarts in Austausch treten können. Mit der Leitlinie hat sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen transparenten und verbindlichen Rahmen für informelle Bürgerbeteiligungen gegeben.
Eines der zentralen Elemente der Leitlinie ist der Beteiligungsbeirat, der im Oktober 2017 zum ersten Mal zusammengekommen ist. In den Sitzungen des Gremiums haben Vertreterinnen und Vertreter aus Einwohnerschaft, Verwaltung und Politik die Fachverwaltung zur konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren beraten, unter anderem zum Internationalen Ideenwettbewerb Rosenstein sowie zur Bürgerbeteiligung zum Wettbewerb B14.