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Stuttgart-Münster

Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Münster

Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 26.10.2012 bis 07.09.2020
vsl. Umsetzung: 03.12.2020
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Münster

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Neue Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten

Die Anzahl von Bauanträgen für Spielhallen im Stadtgebiet hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wegen der verstärkten Zunahme und Häufung von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten, die zu Nutzungskonflikten und "Trading-down-Prozessen" in sensiblen Stadtquartieren führen können, soll deren Zulässigkeit im gesamten Stadtgebiet neu geregelt werden.
 
Der Gemeinderat hat deshalb am 27. März 2012 eine neue gesamtstädtische Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten des Planungsbüros Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Die Konzeption ist nunmehr die Grundlage für die weiteren Planungen.
 
Gemäß dem Ergebnis der Vergnügungsstättenkonzeption ist vorgesehen, Vergnügungsstätten jeglicher Art in allen Baugebieten auszuschließen und zur Bedarfsdeckung lediglich in A-, B- und C-Zentren gemäß des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Zulässigkeitsbereiche zu definieren. In Stuttgart hat sich gezeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten, insbesondere in den Innenstadtrandlagen, den Randlagen der Stadtteilzentren und innerhalb der Gewerbegebiete, zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die zu "Trading-down-Prozessen" führen können, gilt es zu vermeiden, indem die aufgrund ihrer städtebaulichen Störpotenziale kritisch zu bewertenden Vergnügungsstätten - insbesondere die in diesen Lagen bislang zulässigen Spielhallen und Wettbüros - bewusst in die starken und robusten Hauptgeschäftslagen der größeren Zentren integriert werden. Gleiches gilt für Bordelle und bordellartige Betriebe.
 
Der vollständige Ausschluss von Vergnügungsstätten jeglicher Art ist mit dem vorhandenen Planungsrecht, insbesondere den bisher geltenden Satzungen Vergnügungseinrichtungen und andere, nicht zu gewährleisten. Es ist daher erforderlich, das geltende Planungsrecht zu ändern. Neben der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten können damit auch Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe entsprechend den städtebaulichen Zielen der Stadt differenzierter und restriktiver als bisher geregelt werden. Es ist beabsichtigt, die Regelungen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten für das gesamte Stadtgebiet neu zu fassen. Der Bebauungsplan für den Stadtbezirk Münster ist Teil dieser gesamtstädtischen Regelungen.
 
Phase 3

Öffentliche Auslegung

24.07.2020 bis 07.09.2020

Die Planauslagen zum Vorhaben wurde vom 24. Juli bis 7. September 2020 im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/oeffentlichkeitsbeteiligung/#Aktuelle_Planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Münster zur Einsicht bereit gehalten. Während des Auslagezeitraums konnte sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.

Phase 2

Erörterungstermin

06.11.2012 bis 06.11.2012

Die Öffentlichkeit wurde am 6. November 2012 um 18 Uhr im Bezirksrathaus Münster in der Schussengasse 10 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

26.10.2012 bis 16.11.2012

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 26. Oktober bis 16. November 2012 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Münster zur Einsicht bereit gehalten.

Bebauungsplan beschlossen

Der Gemeinderat hat am 3. Dezember 2020 den Bebauungsplan zu Vergnügungsstätten in Münster beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.

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