Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 17.12.2018 bis 11.02.2019 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-West |
Es ist geplant, an der Blindenanstalt größere Umbaumaßnahmen/Neubauten anzugehen. Wie sieht es hier mit der Luftzufuhr für den Westen aus? Kann für ein solches Verfahren die Bauverbotszone einfach durch eine Bebauungsplanänderung geändert werden? Bei privaten Bauvorhaben ist dies sicherlich nicht möglich.
Moderationsteam
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aufgrund seiner Lage zwischen den stadtklimatologisch bedeutsamen Waldflächen des Kräherwaldes und den durchgrünten Hängen des Talkessels zu berücksichtigen, dass die vorhande-ne Frisch- und Kaltluftversorgung über die Halbhöhen in die Innenstadt nicht verschlechtert wird. Diesem Aspekt trägt auch die Lage des Grundstücks im Qualitätsbereich 1 des Rahmenplans Halbhöhenlagen, indem besonders hohe Anforderungen an Neubauvorhaben zu stellen sind, Rechnung. Aus diesem Grund sollen die geplanten Gebäude nach derzeitigem Planstand mit Zwischenabständen versehen werden. Die Gebäudehöhen werden begrenzt bis max. auf die Höhe der Traufkante des denkmalgeschützten Altbaus. Darüber hinaus soll auch über den Erhalt der vorhandenen, stadtklimatologisch sehr bedeutsamen Grünflächen im Süden und Norden des Geltungsbereiches sowie Festsetzun-gen zur Durchgrünung des Gebietes wie extensive Dachbegrünung, Baumpflanzungen etc. einem möglichen Wär-meinseleffekt vorgebeugt werden, welcher den Kalt- und Frischluftabfluss behindern würde.
Für die begrünten Hangbereiche der Nikolauspflege soll wie im rechtskräftigen Bebauungsplan auch eine Bauverbots-zone im Sinne einer privaten Grünfläche festgesetzt werden. Das seither vorhandene Baufenster entlang der Gauß-straße soll künftig aufgegeben werden zugunsten des bereits vorhandenen Eingriffs in die Bauverbotszone, die auch im Grundsatz beibehalten wird.
05.02.19, 15:38 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare