Für einen Teil des Gebiets zwischen Hafenbahn- und Augsburger Straße soll ein neuer Bebauungsplan erstellt werden. Foto: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Obertürkheim, Stuttgart-Untertürkheim

Bebauungsplan Hafenbahnstraße / Augsburger Straße

Sicherung des Gewerbegebiets

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 22.07.2011
vsl. Umsetzung: noch offen
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Ober- und Untertürkheim

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Umsetzung der Einzelhandels- und Zentrenkonzeption und Verbesserung des Kleinklimas

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich flächenübergreifend in den Stadtbezirken Untertürkheim und Obertürkheim südlich der Einmündung der Hafenbahnstraße in die Augsburger Straße. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein bestehendes Gewerbegebiet mit einer Fläche von ca. 3,5 Hektar. Ein Randbereich davon ist aufgrund der Erweiterung der Bahnfläche Bestandteil des Projektes S 21.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu sichern, indem zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen und somit das Stuttgarter Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes umgesetzt wird. Desweiteren sollen Maßnahmen getroffen werden, die insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels zur Verbesserung des belasteten Kleinklimas in diesem Bereich des Neckartales (Industrieklimatop) beitragen. Hierzu gehören vor allem die Entzerrung vorhandener großflächiger Bebauung sowie neue Dach- und Fassadenbegrünungen. Außerdemch sollen zulässige Bauhöhen angeglichen und angehoben werden und so eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Nachdem der größte Teil des Plangebietes bisher unbeplant ist, schafft der Bebauungsplan überdies  ein einheitliches Planungsrecht für das gesamte Gewerbegebiet.
 
In diesem Bebauungsplan mit der Bezeichnung Un 108/1 werden die Planungsziele aus den bisher eingeleiteten Planverfahren Un 108 vom 29. November 2011 und Ob 39 vom 19. Juli 2011 weiter verfolgt. Eine erste Beteiligungsphase mit Trägerbeteiligung und öffentlicher Auslegung hat 2017 nach §3(2) Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden, in deren Folge der Plan überarbeitet wurde. Im Sommer 2018 wurde eine zweite Trägerbeteiligung durchgeführt. Derzeit wird der Beschluss für die zweite öffentliche Auslegung vorbereitet.
 
Phase 6

Erörterungstermin in Obertürkheim (Ob39)

21.03.2013

Die Öffentlichkeit wurde am 21. März 2013 um 18 Uhr im Bezirksrathaus Obertürkheim in der Augsburger Straße 659 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan Ob39 informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.

beendet

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Bezirksrathaus Obertürkheim
Augsburger Straße 659
70329 Stuttgart
Haltestelle: Obertürkheim

Wann:

Donnerstag, 21. März 2013 18:00 bis 20:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Ihre Ansprechpartner zum Vorhaben

Ingrid Kuhlmann
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Telefon: (0711) 216-20154
 
Rony Liebheit
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Telefon: (0711) 216-20158
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Jan Minges
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
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