Umsetzung der Einzelhandels- und Zentrenkonzeption und Verbesserung des Kleinklimas
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich flächenübergreifend in den Stadtbezirken Untertürkheim und Obertürkheim südlich der Einmündung der Hafenbahnstraße in die Augsburger Straße. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein bestehendes Gewerbegebiet mit einer Fläche von ca. 3,5 Hektar. Ein Randbereich davon ist aufgrund der Erweiterung der Bahnfläche Bestandteil des Projektes S 21.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu sichern, indem zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen und somit das Stuttgarter Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes umgesetzt wird. Desweiteren sollen Maßnahmen getroffen werden, die insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels zur Verbesserung des belasteten Kleinklimas in diesem Bereich des Neckartales (Industrieklimatop) beitragen. Hierzu gehören vor allem die Entzerrung vorhandener großflächiger Bebauung sowie neue Dach- und Fassadenbegrünungen. Außerdemch sollen zulässige Bauhöhen angeglichen und angehoben werden und so eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Nachdem der größte Teil des Plangebietes bisher unbeplant ist, schafft der Bebauungsplan überdies ein einheitliches Planungsrecht für das gesamte Gewerbegebiet.
In diesem Bebauungsplan mit der Bezeichnung Un 108/1 werden die Planungsziele aus den bisher eingeleiteten Planverfahren Un 108 vom 29. November 2011 und Ob 39 vom 19. Juli 2011 weiter verfolgt. Eine erste Beteiligungsphase mit Trägerbeteiligung und öffentlicher Auslegung hat 2017 nach §3(2) Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden, in deren Folge der Plan überarbeitet wurde. Im Sommer 2018 wurde eine zweite Trägerbeteiligung durchgeführt. Derzeit wird der Beschluss für die zweite öffentliche Auslegung vorbereitet.