Kita-Kinder beim Spielen. Foto: ccvision
Stuttgart-Zuffenhausen

Neubau der Kita in der Frauenstegstraße

Ausbau der Kapazitäten

ThemaKinder/Jugend/Familie,Baumaßnahme
Zeitraumvsl. Umsetzung: 01.12.18 bis 31.08.20
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Zuffenhausen

ohne Beteiligungohne Beteiligung
beendet

Neubau und Erweiterung der Kindertagesstätte

Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt auf dem Grundstück in der Frauenstegstraße 50 einen Neubau für eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu errichten. Seit 1974 wurde das Grundstück von der evangelischen Kirchengemeinde Zuffenhausen genutzt, die dort selbst eine zweigruppige Tagesstätte für Kinder unterhielt. Die Kirchengemeinde stellte 2016 schließlich den Bau einer neuen Kita in der Bietigheimer Straße 11 fertig, in die die beiden Gruppen aus der Frauenstegstraße integriert wurden. Die Nutzung der alten Tagesstätte gab die Kirchengemeinde ganz auf. Die Stadt plant nun das alte Gebäude in der Frauenstegstraße 50 abzureißen und durch einen Neubau für eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu ersetzen.

Mit Prüf- und Planungsauftrag vom 28. November 2012 bat das Jugendamt um Planungen zum Abriss des Bestandsgebäudes und Neubebauung mit einer sechsgruppigen Tageseinrichtung für Kinder. Das Grundstück ist gemäß dem gültigen und rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Gemeinbedarf für Tageseinrichtungen für Kinder ausgewiesen. Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Stuttgart-Zuffenhausen wurde auf dem Grundstück planerisch der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder mit sechs Gruppen weiter verfolgt.

In der neu zu errichtenden Einrichtung sollen ca. 85 Kinder in sechs Gruppen, davon drei Gruppen für 0- bis 3-Jährige mit insgesamt ca. 30 Plätzen und eine Gruppe 0 bis 6-Jährige mit ca. 15 Plätzen sowie zwei Gruppen für 3-6 Jährige mit ca. 40 Plätzen untergebracht werden. Das Gebäude wird den aktuellen Anforderungen an eine kindergerechte und flexible Nutzung als Kindertageseinrichtung entsprechen. Die Einrichtung wird nach dem Raumprogramm des Jugendamtes realisiert. Die voraussichtlichen Kosten des Vorhabens liegen etwa bei 4,1 Millionen Euro.
 

Rechtlicher Hintergrund

Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege. Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, z.B. wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind. Diese Rechtsansprüche sind in § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ausdrücklich festgeschrieben.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Anette Müller
Amt für Liegenschaften
Telefon: (0711) 216-91407
E-Mail:  anette.mueller@stuttgart.de

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Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Liegenschaften
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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
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