Antwort von OB Fritz Kuhn zum Thema "Gesundheit und Soziales"
Frage #2, eingereicht von "Warumwarum"
Warum macht das Jugendamt den Großtagespflegestellen das Leben schwer, wo es doch immer noch nicht genug Betreuungsplätze für (Klein-)Kinder gibt?Antwort von OB Fritz Kuhn
Liebe/r „Warumwarum",Sie sprechen das wichtige Anliegen Kinderbetreuung an. Das ist auch für die Stadt ein großes Thema, wie Sie an den enormen und erfolgreichen Anstrengungen zur Verbesserung der Kinderbetreuung ersehen können. Übrigens: Welche Bedeutung wir einer kinderfreundlichen Politik beimessen, können Sie aktuell in der "Konzeption für ein Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020" (www.stuttgart.de/kinderfreundliches-stuttgart) finden, die noch vor der Sommerpause vom Gemeinderat beschlossen werden soll.
Für Großtagespflegestellen gelten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) andere Voraussetzungen als beispielsweise für Kindertageseinrichtungen. Diese Unterschiede möchte ich kurz erläutern:
Kindertageseinrichtungen benötigen eine Betriebserlaubnis, die erheblich höhere Anforderungen beinhaltet, als sie an die Tagespflege oder Großtagespflegestellen gestellt werden. Dies gilt beispielsweise für die Räumlichkeiten, die zur Verfügung stehen müssen. Darüber hinaus müssen in Kindertageseinrichtungen bereits ab dem ersten Kind in einer Einrichtung zwei Betreuungskräfte anwesend sein. In der Kindertagespflege - auch in Großtagespflegestellen - kann eine Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder alleine betreuen.
Aus diesem Grund hat das Gesetz eine klare Unterscheidung zwischen Großtagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen formuliert. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass Tagespflegepersonen eine selbstständige Tätigkeit ausüben und sich nicht wie Erzieherinnen in einer Kindertageseinrichtung in einem Angestelltenverhältnis befinden. Der große Unterschied ist, dass die Eltern im Fall der Großtagespflege den Betreuungsvertrag direkt mit einer bestimmten Tagespflegeperson abschließen, während der Vertrag in Kindertageseinrichtungen zwischen Eltern und Träger - und eben nicht mit den Erziehern - zustande kommt. Für die Großtagespflege bedeutet das, dass die Tagespflegeperson, mit der die Eltern den Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, das Kind mit begrenzten Ausnahmen auch persönlich betreuen muss. An diese gesetzliche Regelung ist die Stadt gebunden.
Besonders hervorzuheben ist, dass Großtagespflegestellen in Stuttgart einen Zuschuss erhalten, der in dieser Form gesetzlich keineswegs vorgegeben ist und auf freiwilliger Basis beruht. Den Zuschuss gibt es für die Erstausstattung einer neuen Großtagespflegestelle sowie auf die Mietkosten. Dies zeigt, wie sehr wir Großtagespflegestellen und ihren Beitrag für Betreuungsplätze von Kindern hier in unserer Stadt schätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oberbürgermeister Fritz Kuhn